STAATS1VI1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141.51/8446 Dresden, ( September 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6053 Thema: Erstverteilzentrum für Flüchtlinge in Rossau (Mittelsachsen) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Nach mehrmonatiger Unterbringung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen werden diese anschließend in Verantwortung der Landkreise bzw. Kreisfreien Städte in dezentralen (meistens) Wohnungen bzw. zentralen Unterkünften untergebracht. In Mittelsachsen hingegen werden die Flüchtlinge nach der Erstaufnahmeeinrichtung in das nächste Zentrallager weitab von jeglicher Infrastruktur nach Rossau gebracht. Dieses Lager hat eine Kapazität für mehr als 300 Personen und befindet sich in einer großen Fabrikhalle . Diese wurde vom Landkreis für 1,5 Mio. EUR gekauft und soll mit weiteren 1,5 Mio. EUR saniert werden. In dieser Halle sind zur Unterbringung derzeit lediglich Zelte aufgestellt, wodurch es sehr laut ist. Koch- und Kühlmöglichkeiten existieren nicht. Das entspricht nicht den Vorgaben der sächsischen Verwaltunasvorschrift Unterbringung und soziale Betreuung. Zum Zeitpunkt der Einrichtung dieses Zentrallagers in Rossau sollte es lediglich eine Aufenthaltsdauer bis zu sieben Tagen geben. Inzwisehen spricht das Landratsamt selbst von bis zu vier Wochen Aufenthaltsdauer und es gibt Flüchtlinge, die länger als sechs Wochen in diesem Lager wohnen. Regelmäßige Deutschkurse scheint es nicht zu geben und auch Kinder können die Schule nicht besuchen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str 2 oder 4 melden. STAATSM11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETsJ Frage 1: In welchen Landkreisen Sachsens existieren eigene Erstverteilzentren der Kreise ? Derzeit gibt es nur im Landkreis Mittelsachsen ein solches Erstverteilzentrum. Frage 2: In welcher Art und Weise war bei der Einrichtung des Erstverteilzentrums in Rossau die Staatsregierung (bzw. Landesbehörden) einbezogen? Für die Unterbringung von Asylsuchenden außerhalb der Aufnahmeeinrichtungen sind nach Maßgabe von § 2 i. V. m. § 3 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Unterbringungsbehörden eigenständig zuständig. Hierzu zählt u. a. auch die Organisation der landkreisinternen Verteilung. Eine vorherige Einbeziehung der Staatsregierung bzw. der Landesbehörden bei der Errichtung von kommunalen Unterkünften einschließlich eines sogenannten Erstverteil- Zentrums ist im Rahmen der Fachaufsicht weder vorgesehen, noch war die Landesdirektion Sachsen (LDS) im vorliegenden Fall einbezogen. Frage 3: Was wird die Staatsregierung hinsichtlich der im Erstverteilzentrum Rossau bestehenden Verstöße (u. a. nichtvorhandene Koch- und Kühlgelegenheiten, nichtvorhandene abschließbare Schränke) gegen die VwV - Unterbringung und soziale Betreuung unternehmen? Die Staatsregierung stellt klar, dass die VwV Unterbringung und soziale Betreuung vom 26. Juni 2009 außer Kraft getreten ist und mit Wirkung vom 1. Januar 2015 durch die VwV Unterbringung ersetzt wurde. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass es sich insbesondere bei den darin enthaltenen Ausführungen zur Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften lediglich um Empfehlungen, nicht aber um verbindliche Weisungen , handelt. Im Ergebnis eines am 29. Juli 2016 durchgeführten Kontrollbesuches durch Mitarbeiter der LDS konnten keine Verstöße festgestellt werden. Die Verpflegung wird in dem in Rede stehenden Erstverteilzentrum im vollem Umfang als Sachleistung sichergestellt. Hierzu befindet sich ein Speisesaal in der Einrichtung. Die Getränkeversorgung wird zudem rund um die Uhr gewährleistet. Separate Koch- oder Kühlmöglichkeiten sind daher nicht erforderlich, vor allem vor dem Hintergrund einer nur vorübergehenden Unterbringung von regelmäßig maximal vier Wochen. Darüber hinaus stehen jedem unterzubringenden Asylbewerber zur Aufbewahrung persönlicher Dinge Schränke, Regale usw. zur Verfügung. Seite 2 von 3 STAATSM1Ni5TER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: In welcher Art und Weise wird die Staatsregierung gegenüber dem Landkreis Mittelsachsen auf regelmäßige Deutschkurse und die Möglichkeit des Schulbesuches für die Kinder der Bewohner und Bewohnerinnen des Erstverteilzentrums hinwirken? Der vorübergehende Aufenthalt in diesem Erstverteilzentrum ist grundsätzlich auf maximal vier Wochen beschränkt. Die Anmeldung in öffentlichen Einrichtungen, bspw. wie Kindergarten und Schule, erfolgt erst nach Unterbringung in einer zugewiesenen Gemeinschaftsunterkunft bzw. einer Wohnung im Landkreis. Studenten und ehrenamtliche Mitarbeiter bieten Deutschkurse im Erstverteilzentrum an. Frage 5: Inwieweit ist die Unterbringung von bis zu vier Wochen bzw. sogar darüber hinaus im Erstverteilzentrum Rossau mit den konzeptionellen Grundlinien der Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen vereinbar? Einer vorübergehenden Unterbringung von Asylbewerbern stehen weder das Sächsisehe Flüchtlingsaufnahmegesetz und die in der VwV Unterbringung ausgeführten Empfehlungen noch das zwischen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern und den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam erarbeitete Unterbringungskonzept entgegen . Im Vojfdergrj/nd steht die Einhaltung des Grundsatzes einer menschenwürdigen Unterbringi ^ng. ^ieser ist auch bei einer vorübergehenden Unterbringung, z. B. in Form eines ^ rstv^rteilzentrums, gewährleistet. Mit fj-eunfcllichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2016-09-02T14:00:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes