STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 0920101079 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1 053/1/143-2016 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 Dresden, 4 . September 2016 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6055 Thema: Absenkung des Studierendenzahlen auf 95.000 (Nachfrage zu OS 6/5687) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Staatsregierung plant laut Koalitionsvertrag die Absenkung der Zahl der Studierenden auf 95.000 Studierende im Studienjahr 2024/2025 (in 2015: 113 281 Studierende ). Alle Prognosen und sozialwissenschaftlichen Betrachtungen sehen eine solch gravierende Absenkung der Zahlen - neben einer inhaltlichen Kritik an dieser Absenkung - als unrealistisch an. Sie Staatsregierung entgegnete daraufhin, dass die in den nächsten zehn Jahren prognostizierten gleichbleibenden Studienarifänger_innenzahlen (2015: 20.257; 2020: 20.423; 2025: 20.559) keinen direkten Schluss auf die Entwicklung der Studierendenzahlen zuließen, „da diese von vielen Faktoren (Studiendauer, Abbruchquoten, Ortswechsel etc,.) abhängig ist" (OS 6/5687). Daher die Nachfragen, was der Staatsregierung hinsichtlich der von ihr benannten Faktoren (zur Erreichung des Ziels der erheblichen Absenkung der Studierenden auf 95.000) konkret vorschwebt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : In Umsetzung des Koalitionsvertrages geht die Staatsregierung in der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung zur Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruches an den 14 staatlichen Hochschulen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst bei der Studierendenzahl von einer Zielgröße von 95.000 Studierenden aus. Der entsprechende Ausgangswert war bei Abschluss des Koal itionsvertrages bei 106.532 (Studienjahr 2013/14) und ist gegenwärtig 106.302 (Studienjahr 2015/1 6) . Frage 1: Welche Bestrebungen gibt es von Seiten der Staatsregierung die Studiendauer in Sachsen zu verringern? Tag der • • Deutschen Einheit • • ••• • • • Freistaat • Sachsen 2016 Zertifikat sei t 2007 audlt berufundfam ille Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, B, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Es ist Ziel der Staatsregierung den Studienerfolg qualitativ und quantitativ zu verbessern. Sie wirkt durch die Verankerung dieses Ziels in den Zielvereinbarungen mit jeder Hochschule und durch die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln zur Umsetzung konkreter Maßnahmen auf die Hochschulen entsprechend ein. Es wird davon ausgegangen, dass Verbesserungen beim Studienerfolg sich positiv auf die Einhaltung der Regelstudienzeit und auf den Anteil der Studierenden, welche den Abschluss im gewählten Studiengang erreichen, auswirken. Beide Ziele führen im Ergebnis zu einer verringerten durchschnittlichen Studiendauer. Frage 2: Welche Initiativen sind von Seiten der Staatsregierung geplant, um die Abbruchquoten (noch weiter- OS 6/5317) zu erhöhen? Keine. Es ist das Ziel , den Studienerfolg zu verbessern. Auf die Beantwortung zur Frage 1 wird verwiesen . Gemäߧ 21 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG endet mit der Exmatrikulation die Mitgliedschaft des Studenten in der entsprechenden Hochschule. Unter Studienabbruch wird das endgültige Verlassen des deutschen Hochschulsystems verstanden. Die Daten der Beantwortung der Kleinen Anfrage OS 6/5317 stellen die Exmatrikulationen dar. Diese Daten beinhalten daher keine Aussage zum Studienabbruch. Frage 3: Welche Initiativen sind von Seiten der Staatsregierung geplant, um den Ortswechsel von in Sachsen Studierenden hin in andere Bundesländer zu erhöhen ? Keine. Frage 4: Welche konkreten „Steuerungsmöglichkeiten der Hochschulen" (OS 6/5687) zur Erreichung dieser erheblichen Absenkung an Studierendenzahlen schweben der Staatsregierung vor? Die Hochschulen entscheiden eigenständig über die jeweiligen Maßnahmen zur Zielerreichung . Es wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. ~~n Dr. Eva-Maria Sta~ Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-09-13T12:42:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes