STAATS1VI11M1STER1UM DES 1N1NERM Freistaat SÄCHSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/10213 -ADresden,/// September 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6057 Thema: Videoüberwachung des Marienplatzes in Görlitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Stadt Görlitz, so berichtete die Sächsische Zeitung am 11. August 2016, will ab Ende August den Marienplatz mit Videotechnik überwachen . Die Auswertung der Überwachung soll durch Polizei und Ordnungsamt erfolgen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit handelt es sich bei der geplanten Errichtung der Videoüberwachung um eine zur vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung auf weleher Rechtsg rund läge zu welchem Zweck? Die Stadt Görlitz betreibt weder eine Videoüberwachung zur vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung noch ist deren Errichtung geplant. Die Stadt Görlitz setzte ab dem Jahr 2004 an verschiedenen, teils wechselnden Stellen sogenannte Webcams ein. Aufgrund der verwendeten Technik und der Wahl der Anbringungsorte liefern diese ausschließlich Übersichtsaufnahmen ohne Personenbezug, die Ansichten der Stadt im Internet (siehe www.goerlitz.de) sowie eine allgemeine visuelle Verkehrsraumbeobachtung liefern sollen. Seitens des Sächsischen Datenschutzbeauftragten wurden diesbezüglich keine datenschutzrechtlichen Bedenken festgestellt. Nach mehrjährigem Betrieb musste die Technik zwischenzeitlich aufgrund äußerer Einwirkungen außer Betrieb genommen werden. Die zitierte Ankündigung behandelt die Wiederinbetriebnahme von Webcams unter den o. g. Prämissen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnljnien 3. 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STBR1UM DES 11NIMERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele weitere fest installierte Kameras zur Überwachung des öffentlichen Raums, insbesondere zur vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung, unterhält der Freistaat Sachsen oder eine seiner Behörden seit wann an welchen Standorten in Görlitz? (Bitte aufschlüsseln nach Standort, Zweck der Überwachungsmaßnahme und Rechtsgrundlage.) Die Übersicht zu Kameras mit einem festen Standort zur Videobeobachtung i. S. d. Fragestellung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 3: Wie viele Kameras zu Überwachungs- und Observationszwecken unterhält der Freistaat Sachsen oder eine seiner Behörden seit wann an welchen Standorten in Görlitz^zu welchem Zweck auf welcher Rechtsg rund läge? Die UJbersj^ht zu Kameras mit einem festen Standort zur Videobeobachtung i. S. d. Fragqfetelljäng ist der Anlage 2 zu entnehmen. Mit. un|&llichen Grüßen MaYkus Ulbig^ Anlagen: 2 Seite 2 von 2 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6057 Anzahl Zuständige Behörde Zeitpunkt der Installation Standort in Görlitz Zweck der Videobeobachtung Rechtsgrundlage Polizeidirektion Görlitz (PD Görlitz) vor 2005 Polizeirevier Görlitz, Gobbinstr. 5/6 Zugangskontrolle und Eigensicherung § 33 Abs. 1 SächsDSG 23 PD Görlitz 03.11.2014 Gebäude der PD Görlitz, Conrad- Schiedt Str. 2 Zugangskontrolle und Eigensicherung § 33 Abs. 1 SächsDSG 10 Justizvollzugsanstalt Görlitz 1993 Postplatz 18, Görlitz Videobeobachtung der Fassaden und Höfe zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der JVA §79 SächStVollzG Staatsanwaltschaft Görlitz 2009 Obermarkt 22/23, Görlitz Sicherheit der Bediensteten, Erhöhung der Personensicherheit § 33 Abs. 1 SächsDSG Staatsanwaltschaft Görlitz 2006 Dr.- Friedrichs- Str. 2b, Görlitz Videobeobachtung des Eingangsbereichs zum Schutz der Bediensteten § 33 Abs. 1 SächsDSG Landgericht Görlitz 2009 Postplatz 18, Görlitz Videobeobachtung Außenbereich in Nähe der Pforte zum Schutz der Bediensteten und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung § 33 Abs. 1 SächsDSG Landgericht Görlitz 2009 Postplatz 18, Görlitz Videobeobachtung des Eingangs- und Kontrollbereich zum Schutz der Bediensteten und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung § 33 Abs. 1 SächsDSG Landgericht Görlitz 2009 Postplatz 18, Görlitz Videobeobachtung des Zutritts zum Schutz der Bediensteten und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung § 33 Abs. 1 SächsDSG Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6057 Landgericht Görlitz 2004 Postplatz 18, Görlitz Videobeobachtung des Zutritts zum Schutz der Bediensteten und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung § 33 Abs. 1 SächsDSG, Landgericht Görlitz 2004 Postplatz 18, Görlitz Videobeobachtung Zugangsbereich zum Ermittlungsrichter, Videobeobachtung des Zugangs zum Hof der JVA zum Schutz der Bediensteten und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung § 33 Abs. 1 SächsDSG Landesamt für Straßenbau und Verkehr 2012 BAB4, Betriebskm 96,15 (Grenzbrükke ) Visuelle Erkennung Straßenzustand, Stau und Unfälle für den Betriebsdienst Bundesautobahn §33 Abs. 1 SächsDSG Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6057 Anzahl Zuständige Behörde Zeitpunkt der Installation Standort in Görlitz Zweck der Videobeobachtung Rechtsgrundlage Polizeidirektion Görlitz (PD Görlitz) vor 2005 Polizeirevier Görlitz, Gobbinstr. 5/6 Kontrolle des Zuund Abganges von Gewahrsamsinsassen bzw. festgenommenen Personen - zum Schutz der Bediensteten und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Hausrecht, § 33 Abs. 1 SächsDSG 6 PD Görlitz 03.11.2014 PD Görlitz, Conrad- Schiedt- Str.2 Kontrolle des Zuund Abganges von Gewahrsamsinsassen bzw. festgenommenen Personen - zum Schutz der Bediensteten und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Hausrecht, § 33 Abs. 1 SächsDSG Landesamt fürVerfassungs - schütz Es wird auf die Vorbemerkung zur Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs. 6/1648 verwiesen. Justizvollzugsanstalt Görlitz 2000 Postplatz 18, Görlitz Videobeobachtung des Zugangs §79 SächStVollzG 6 Staatsanwaltschaft Görlitz 2009 Obermarkt 22/23, Görlitz Schutz der Bediensteten und anderer Personen Hausrecht, § 33 Abs. 1 SächsDSG Landgericht Görlitz 2004 Postplatz 18, Görlitz Schutz der Bediensteten und Verhütung von Flucht oder Befreiung von Gefangenen Hausrecht, § 33 Abs. 1 SächsDSG Landgericht Görlitz 2011 Postplatz 18, Görlitz Videobeobachtung des berechtigten Zutritts zum Schutz der Bediensteten und Hausrecht, § 33 Abs. 1 SächsDSG Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6057 der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Landestalsperrenver - waltung 2009 Gewässermeisterei Süd Nickrischer Straße 3 028227 Görlitz Videobeobachtung des Betriebgeländes zum Schutz vor Einbruch Hausrecht, § 33 Abs. 1 SächsDSG 2016-09-12T11:34:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes