STAATSM1N1STER1UM DES 1NNBRM Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-0141.51/8457 .A.Dresden, /U September 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6067 Thema: geplante Mittelverwendung 2017 und 2018 des "Wohnraumförderfonds Sachsen" für Zuschüsse zur sozialen Wohnraumförderung , zur barrierearmen Anpassung von Mietwohnungen und für wohnungswirtschaftliche Modellprojekte Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im aktuell vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung »Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 (Haushaltsgesetz 2017/2018 - HG 2017/2018)' werden im Titel 03 23,89302 Zuschüsse für die Wohnraumförderung 53,5428 Mio. Euro in 2017 und 52,5428 Mio. Euro in 2018veranschlagt . Inder Erläuterung zu diesem Titel ist zu lesen: ,Auf dem Titel werden Mittel für Zuschüsse zur sozialen Wohnraumförderung (mit Mietpreisund Belegungsbindung), nachrangige Zuschüsse zur barrierearmen Anpassung von Mietwohnungen sowie Zuschüsse fürwohnungswirtschaftliche Modellprojekte nachgewiesen.'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fraget: In welcher Höhe sollen sich gemäß des vorliegenden Gesetzentwurfes die Mittel auf die in der Erläuterung genannten drei Förderzwecke aufteilen (bitte um jährliche Auflistung, absolut und prozentual), nach welchen konkreten Förderkonditionen sollen die Zuschüsse zur sozialen Wohnraumförderung (mit Mietpreis- und Belegungsbindung) ausgereicht werden und wann werden die Mittel des "Wohnraumförderfonds Sachsen" voraussichtlich erstmals ausgereicht werden? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien S, 6. 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1V11M1STER1UM DES 11MNERM Freistaat SACHSEN Derzeit ist geplant, 40 Mio. Euro pro Haushaltsjahr für die geplante Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung des Wohnungsbaus und der Sanierung von zweckgebundenem Mietwohnraum (RL zweckgebundener Mietwohnräum ) bereitzustellen. Die verbleibenden Mittel sollen für die beiden anderen Förderbereiche zur Verfügung stehen, wobei weitere hinzukommen können. Zur Verteilung der Mittel hierfür gibt es noch keine Festlegungen. Frage 2: Welche Anzahl an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung kann nach Berechnungen der Staatsregierung mit Hilfe dieses Haushaltstitels geschaffen (neu erbaut bzw. saniert) werden? Es kommt auf die Größe der Wohnungen sowie auf die konkrete Ausgestaltung der Förderbedingungen an. Diese stehen derzeit nicht fest. Frage 3: Soll der Förderzuschuss für die Schaffung von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung auf bestimmte Kommunen in Sachsen beschränkt sein, wenn ja welche sind dies und zu welchen Anteil absolut und prozentual sollen die Fördermittel diesen Kommunen zur Verfügung stehen? Der Förderzuschuss soll nach dem bisherigen Entwurf der RL zweckgebundener Mietwohnraum auf solche Kommunen mit einer Wohnungsmarktsituation, die eine zukünftige Gefährdung der Versorgung von einkommensschwachen Haushalten mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen erkennen lässt, beschränkt werden . Die Fördermittel stehen allen Kommunen mit einer solchen Wohnungsmarktsituation zur Verfügung. Die Aufteilung steht demzufolge noch nicht fest. Frage 4: Sollen auf dem o. g. Haushaltstitel Mittel für Zuschüsse für weitere als in der Erläuterung benannten Zwecken nachgewiesen werden, wenn ja für welche? Auf die Antwort auf die Frage 1 wird verwiesen. Frage, Sollejyeinzelne der drei genannten Förderzwecke an das Erreichen von Energieeffizj ^nznjveaus (z. B. KfW55) gekoppelt werden, wenn ja an welche? Mit freurjdlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2016-09-13T10:59:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes