STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach l005'10 | 01076D¡'esden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler, MdL Bern ha rd-von-Li ndenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, Fraktion der AfD Drs.-Nr.:6/6075 Thema: Vorkommen und Schutz von Schwarzstörchen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Daten liegen der Staatsregierung über die Anzahl der Brutpaare und die Populationsgröße von Schwazstörchen in Sachsen vor? Der bekannte Bestand des Schwazstorchs im Freistaat Sachsen umfasst in den letzten fünf bis zehn Jahren relativ konstant 40 bis 60 Brutpaare beziehungsweise Revierpaare. Durch die verborgenen Horste und Lebensweise sind die Brutplätze von Schwazstörchen schwer zu finden. Frage 2: Welche Vorkommnisse sind der Staatsregierung bekannt, bei denen Schwarzstörche aufgrund von Fremdeinwirkungen (beispielsweise nahegelegene Forstarbeiten, Jagden, Tourismus, etc.) ihre Horste verlassen haben? Bitte Nennung der Regionen, der konkreten oder angenommenen Ursachen sowie der ggf. veranlassten Schutzbzw . Gegenmaßnahmen. Da der Bruterfolg dieser störungsempfindlichen Art von vielen Faktoren abhängig ist, kann häufig nicht eindeutig bestimmt werden, was ursächlich für das Ausbleiben eines Reproduktionserfolges war. lnfrage kommen unter anderem Freizeitaktivitäten, Tourismus, jagdliche Aktivitäten und forstwirtschaft I iche Arbeiten. Folgende Vorkommnisse sind der Staatsregierung bekannt geworden, bei denen Schwazstörche keinen Bruterfolg hatten: Ð Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 16. August 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5324 Dresden, lîJ.Ð3 ' LO ló Tag der I I DeutschcnE¡nhc¡tll¡ all-l*llI FreistaatSachsen r I or.-03.10.2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennze¡chnele Parkplätze am K0nigsufer. Für alle Besucherparkplåtze gilt: B¡tte be¡m Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sow¡ê fúr verschlusselts êlêktron¡sche Dokumente - - ¡- (f) (f,(o oô¡ Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT lm Bereich des heutigen Forstreviers Lichtenberg soll nach Mitteilung eines ehrenamtlichen Naturschützers im Jahr 2005 ein Brutversuch abgebrochen worden sein. Die näheren Umstände konnten nicht geklärt werden. lm Jahr 2013 erfolglose Brut im Forstrevier Olbernhau. Die Ursachen konnten nicht eindeutig geklärt werden. lm Jahr 2014 kein Bruterfolg im Bereich des Forstreviers Holzhau. ln der Nähe des Horstes erfolgten Holzeinschlagmaßnahmen. lm Jahr 2Q14 wurde ein Horst im Bereich des Landkreises Bautzen verlassen, eine Brut erfolgte nicht. ln den Jahren 2014 und 2015 kein Bruterfolg im Forstrevier Olbernhau. lm Jahr 2014fanden forstliche Arbeiten statt, im Jahr 2015 nicht. lm Jahr 2014 kein Bruterfolg im Forstrevier Schöneck, in dem forstliche Arbeiten im Bereich des Horstbaumes durchgeführt wurden. Nach einem Vor-Ort-Begang veranlasste die untere Naturschutzbehörde die Einstellung der Arbeiten. lm Jahr 2015 brütete der Schwarzstorch erfolgreich an diesem Standort. lm Jahr 2015 keine Horstnutzung in den Revieren Börnichen und Heinzebank, durch verrutschen des Horstes nach Abbruch eines Stützastes beziehungsweise bereits langjähriger Nichtnutzung des Horstes. lm Jahr 2015 keine Horstnutzung im Revier Heinewalde. Es sind keine die Brut störenden Faktoren bekannt geworden. lm Jahr 2016 keine Nutzung des Horstes im Revier Hohwald. Der Horst wurde erst im November 2015 entdeckt. Ob eine Nutzung im Jahr 2015 stattgefunden hatte, konnte nicht geklärt werden. lm Jahr 2016 hat die untere Naturschutzbehörde im Revier Falkenau einen Abfuhrstopp für bereits am Weg zwischengelagertes Holz zur Absicherung des Brutverlaufs veranlasst. lm Jahr 2016 keine Nutzung des Horstes im Forstrevier Zöblilz. lm Herbst 2015 erfolgten mit dem Horstbetreuer abgesprochene Forstbetriebsarbeiten in einem benachbarten Fichtenbestand. ln Horstnähe kam es zu Bestandesschäden durch Sturm im Jahr 2016. lm Jahr 2016 kein Bruterfolg am bekannten Standort im Zellwald, dafür an einem bisher nicht genutzten Standort im Zellwald. Die forstlichen Maßnahmen im Zellwald waren mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Frage 3: Entsprechend der EU-Vogelschutzrichtlinie müssen für den überwiegenden Teil der Population - bei seltenen Arten wie dem Schwarzstorch mindestens 60% - spezielle Schutzgebiete ausgewiesen werden. Welcher Anteil der Schwarzstorchpopulation ist in Sachsen in welchen Arten von Schutzgebieten und in welchen Regionen besonders geschützt? 5 FreistaatSACHSEN Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUIVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Eine bindend quantitative Vorgabe zum Umfang der in Schutzgebieten lebenden Brutpaare enthält die Vogelschutzrichtlinie nicht. Entsprechend des ,,LfULG-Fachkonzeptes zur Auswahl von Europäischen Vogelschutzgebieten (SPA)" im Freistaat Sachsen sollen 20 Prozent des bekannten Brutbestandes in einem Schutzgebiet nach Vogelschutz -Rl der EU liegen. Die hier bekannten Schwarzstorch-Brutplätze liegen gegenwärtig in einem Umfang von 30 bis 50 Prozent innerhalb der gemeldeten SPA-Gebiete (Vogelschutzgebiete). Die Schwankungen ergeben sich aus Brutplatzwechseln aus den Grenzen der Gebiete heraus oder in diese hinein. Ca. zwei Drittel der bekannten Schwarzstorch-Brutplätze befinden sich in der Region Chemnitz (Bereich des ehemaligen Regierungspräsidium Chemnitz). Die übrigen Brutplätze verteilen sich auf verstreute Einzelvorkommen im Freistaat Sachsen. Frage 4: Durch welche besonderen Vorkehrungen wird der Schutz der Schwar¿störc he i n de n a us gewiesenen Sch utzgebieten gewäh rleistet? Ehrenamtliche Vorkommensbetreuer erfassen Brutplätze, die nach Prüfung von den Naturschutzbehörden dokumentiert werden. Bei Bedarf erfolgen Abstimmungen vor Orl (Naturschutzbehörde beziehungsweise ehrenamtlicher Naturschutzdienst) mit Eigentümern , Revierförstern und sonstigen Flächennutzern, wann welche oder Bewirtschaftungs - oder Nutzungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Grundsätzlich werden Bewirtschaftungs- und Nutzungsmaßnahmen im Umfeld der Horste außerhalb der Brutund Aufzuchtperiode durchgeführt, um Störungen zu vermeiden. Eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit von Behördenvertretern, Flächennutzern und ehrenamtlichen Naturschutz ist dabei Voraussetzung für einen effektiven Horstschutz. Die untere Naturschutzbehörde hat darüber hinaus nach $ 24 Abs. 2 SächsNatSchG die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung zeitlich befristet besondere Schutzmaßnahmen festzulegen. Frage 5: Welche gesonderten Maßnahmen und öffentlichkeitsarbeit unternimmt die Staatsregierung, um die Schwarzstorchpopulation auch außerhalb der ausgewiesenen Schutzgebiete zu erhalten und Störungen während der Brutzeit zu verhindern? Der Ausweisung von Horstschutzzonen nach $ 24 SächsNatSchG kommt die größte Bedeutung zu. Weiterhin werden einvernehmliche Abstimmungen zum Horstschutz zwischen zuständiger unterer Naturschutzbehörde und den Landeigentümern sowie Landnutzern vorgenommen, um den Brutverlauf und die Aufzucht der Jungen nicht zu stören und das Umfeld um den Horstbaum möglichst nicht nachhaltig zu verändern. lm Auftrag der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL)/Sächsische Vogelschutzwarte sind Vorkommensbetreuer (Ehrenamtlicher Natursch utzdienst) u nd Artspezialisten für den Schwarzstorch tätig. Seite 3 von 4 5TAÀTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# lm Bereich der Offentlichkeitsarbeit wird die interessierte Bevölkerung über den Bestand und die Bestandsentwicklung des Schwazstorches in Sachsen (zum Beispiel Atlas der Brutvögel Sachsens) über den lnternetauftritt https://www.umwelt.sachsen.de/ umwelUnatur/8309. htm (An lage) inform iert. lm Zusammenhang mit Projekten zur Gewässerrenaturierung, zur Verbesserung der Durchlässigkeit von Fließgewässern und zur Verbesserung der Fischfauna im Zusammenhang mit EU-Wasserrahmenrichtlinie wird auf die positive Bedeutung dieser Maßnahmen zum Erhalt oder zur Förderung potenzieller Nahrungshabitate für Schwarzstörche venruiesen. Mit ndlichen Grüßen {¿ Thomas Schmidt Anlage: I Seite 4 von 4 . Schwarzstorch - Ciconia nigra (L., 1758) Seite I von 3 ¿^h( Natur Ssachsen.de Schlvarzstorch - Ciconia nigra {[,., r7S8) þ zurúck zu: Vogelarten Der Schwarzstorch (Ciconia nigra) ist ein knapp metergroßer Schreitvogel mit überwiegend schwarzem Gefieder (Unterseite weiß). Er lebt zurückgezogen in alten, unberührten, feuchten Laub- und Mischwäldern, insbesondere in Altbeständen von Eichen, Kiefern und Rotbuchen, in Gebirgstälern auch in Hangwäldern mit Fichte und Buche. Seine Nahrung sucht er in Teichen, Altwassern und anderen Flachgewässern, an Bächen, Flüssen, auf feuchten weiden und in sümpfen, wobei er auch rängere Nahru ngsflü ge von meh reren Kilometern u nterni mmt. Schwarzstorch (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, H. Rank) Die Horste werden meist auf alten Bäumen errichtet (im Elbsandsteingebirge auch Felsbruten). Der Legebeginn erfolgt ab Mitte April. Der Schwarzstorch üben¡rintert in Afrika, der Abzug beginnt im September, die Rückkunft ist Ende April/Anfang Mai. Der Schwarzstorch ist in Sachsen nur selten zu beobachten, hat aber eine vergleichsweise weite Verbreitung. Vorkommensschwerpunkte sind das Erzgebirge, die Sächsische Schweiz, das Vogtland und das Mulde-Lößhügelland, aber auch aus dem Tiefland liegen Nachweise vor. Der Gesamtbestand in Sachsen wird auf 40 bis 60 Brutpaare geschätzt. lm Freistaat Sachsen steht der Schwarzstorch auf der Vorwarnliste. Als Gefäh rd u n gsfaktoren sind I ntensivieru ng der forstl ichen Bewi rtschaft u ng, Zersch neid u n g von wäldern, Gewässerversch m utzu ng, Gewässerausbau, Windenergieanlagen sowie Freileitungen und insbesondere Störungen aller Art zu Aur unsðl9rl,{iúu3¡t&Fufißtþtsotc¿s€#raze¿h&try¡lüif,efi\"[$cg,qnùLlÈ^iêgd¡qhe",A&tiWhþn und, auf diesf6¡S1¡eff66eftflti+fef416gp6çg.*it einverstanden. verstanden http ://www.umwelt. sachsen. de/umwelt/natur/83 09.htm 07.09.20t6 , Schwarzstorch - Ciconia nigra (L., 1758) * zurück zu: Vogelarten Auf unserer Website werden Cookies gemäß unserer Ðatenschutzerklärung venrendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklåren Sie sich damit einverstanden. Seite 2 von 3 Verstanden http :i/www.umwelt. sachsen.delumwelt/natur/83 09.htm 07.09.2016 ,Schwarzstorch - Ciconia nigra (L., 1758) Voriesen Ansprechpartner Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Referat 62: Artenschutz Heiner Blischke E Telefax: (03731) 294-2099 @ l E-Maitg I www;smul.sachsen.de/lfulg @ Såchsisches Staatsministerium fi]r Umwelt und Landwirtschaft Auf unserer Website werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surJen, erklären Sie sich damit einverstanden. Seite 3 von 3 Verstanden http://www.umwelt.sachsen. de/umwelt/natur/83 09.htm 07.09.2016 2016-09-14T11:05:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes