STAATSM11M1STER1UNI des mmm Freistaat HP SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2493 Dresden Januar 2015 Kleine Anfrage der Abgeordnete Kerstin Köditz, DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/608 Thema: Aktivitäten der „Republikaner“ in Sachsen 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut,Verfassungsschutzbericht 2007‘ des Freistaates Sachsen lagen hinsichtlich der Republikaner* für den damaligen Berichtszeitraum .keine hinreichend gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vor. [...] Innerhalb der Partei wirken jedoch weiterhin Personen, die rechtsextremistische Ziele verfolgen oder unterstützen.* Die folgenden Fragen beziehen sich auf diese Personen, zumal ein Landesverband der Republikaner im Freistaat Sachsen weiterhin aktiv ist.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wiihelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Frage 1: Welche Aktivitäten (Demonstrationen, Zusammenrottungen, Versammlungen, Veranstaltungen, Delikte u. a.) dieser Mitglieder der „Republikaner“ haben im Jahr 2014 in Sachsen stattgefunden (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität und Teilnehmerzahl)? Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Frage 2: An welchen Aktivitäten im obigen Sinne anderer Gruppierungen, Organisationen, Parteien oder Einzelpersonen der extremen Rechten STAÄTSTVmMlSTBRIUM DBS INNERN Freistaat lg SACHSEN waren diese Mitglieder der „Republikaner“ im Jahr 2014 beteiligt (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität, Teilnehmerzahl und Veranstalter)? Frage 3: Zu welchen Straftaten kam es während der unter 1. und 2. genannten Aktivitäten bzw. in deren Umfeld (einzeln aufgeschlüsselt nach Veranstaltung, konkret benanntem Delikt, Straftatbestand, eingeleiteten Ermittlungsverfahren, erlassenen Strafen und Begründungen für die eingestellten Verfahren)? Frage 4: Welche weiteren Erkenntnisse für das Jahr 2014 diese Mitglieder der „Republikaner“ betreffend, liegen der Staatsregierung vor? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die „Republikaner“ sind kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (UN) Sachsen. Dem LfV Sachsen liegen keine Erkenntnisse über tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen der „Republikaner“ vor. Mijt freundlichen Grüßen Seite 2 von 2