SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6082 Thema: Verzögerungen bei der Nachzahlung durch Besoldungsanpassung - Nachfrage zu Drs. 6/5637 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Dresdner Morgenpost berichtete am 12. August 2016 über die Gründe der Verzögerung bei der Nachzahlung der Besoldungsanpassung . Der Sprecher des Finanzministeriums erklärte, dass das Gesetz dem Landtag erst passieren müsse, darüber hinaus aber auch die Umsetzung kompliziert sei und die EDV mit der Berechnung voll ausgelastet sei. Insbesondere die letzten beiden Punkte wurde auf die o.g. Kleine Anfrage trotz entsprechender Fragestellung nicht mitgeteilt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen konkreten Gründen ist die Umsetzung der Nachzahlung „kompliziert"? Frage 2: Aus welchen konkreten Gründen ist die „EDV voll ausgelastet ", insbesondere worin liegen die technischen Probleme? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/15-P 1500/49/180- 2016/41040 Dresden, 1. September 2016 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. Zusammenfassende Antwort auf die Frage 1 und 2: STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN ~SJtCHsEN In meiner Antwort vom 25. Juli 2016 auf die Kleine Anfrage vom 1. Juli 2016 (Drs. 6/5637) hatte ich als konkrete Gründe für die verzögerte Auszahlung den Fortgang und Abschluss des parlamentarischen Verfahrens sowie die Sicherstellung der programmtechnischen Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen im Bezügeabrechnungsverfahren durch das Landesamt für Steuern und Finanzen benannt. Die beiden Fragen zielen weiterführend auf die eben benannten konkreten Gründe ab, sodass ich diese Fragen zum Anlass nehmen möchte, um meine Ausführungen zu ergänzen: Nach Zustellung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. November 2015 am 18. Dezember 2015 wurde umgehend mit der Auswertung dieser den Freistaat Sachsen unmittelbar betreffenden Entscheidung begonnen. Zugleich erfolgten - anders als bei dem üblichen Verlauf eines Gesetzgebungsverfahrens - eine Vielzahl von Gesprächen mit den GewerkschaftenNerbänden, die zu der Vereinbarung am 23. März 2016 geführt haben. Den erarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung (Drs. 6/5079) hat die Sächsische Staatsregierung am 6. Mai 2016 in den Landtag eingebracht. Der Fortgang und Abschluss des parlamentarischen Verfahrens obliegt nunmehr dem Sächsischen Landtag. Beim Landesamt für Steuern und Finanzen kommt als Standardsoftware das Bezügeabrechnungsverfahren KIDICAP P5 PPay von der Gesellschaft für innovative Personalwirtschaftssysteme mbH Offenbach (GIP mbH) für die Bezügezahlung zur Anwendung . Diese Standardsoftware ist modular aufgebaut, um die unterschiedlichen Anforderungen einer föderalen Gehaltsabrechnung abzubilden. Dies bedeutet einerseits, dass die GIP mbH dem Landesamt für Steuern und Finanzen eine Vielzahl von Programmierungen und Programmänderungen zur Umsetzung der Nachzahlung für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 30. Juni 2016 zur Verfügung stellen muss. Anderseits hat das Landesamt für Steuern und Finanzen selbst weitere Eigenprogrammierungen und Programmänderungen zu erstellen. Ein Abschluss der Programmierungsarbeiten ist erst nach dem Beschluss des eben benannten Gesetzes durch den Sächsischen Landtag möglich. Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Um eine ordnungsgemäße Zahlbarmachung der Nachzahlung für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 30. Juni 2016 zu gewährleisten, müssen zudem alle Programmierungen und Programmänderungen vor deren Übernahme in das Bezügeabrechnungsverfahren fachlich getestet und freigegeben werden. Von der Programmbereitstellung bis zur Berechnung der Bezüge des Zahltages wird für die Durchführung des fachlichen Testes und für die Freigabe ein Zeitraum von vier Wochen benötigt. Erst dann kann die Berechnung des sog. Zahltages durchgeführt werden. Nach der Berechnung der Bezüge bis zu deren Auszahlung (zur Fälligkeit am letzten Bankwerktag des Vormonats) bedarf es nochmals etwa zwei Wochen, sodass der zeitliche Vorlauf von der Bereitstellung der Programme bis zur Auszahlung der Bezüge insgesamt etwa sechs Wochen beträgt. Mit Blick auf die Nachzahlung bedeutet dies, dass die für die Umsetzung benötigten Daten (vgl. Drs. 6/5079 - § 19a SächsBesG-E) für die Jahre 2011 bis 2015 und die Monate Januar bis Juni 2016, also für bis zu fünf Jahre und sechs Monate, aufgearbeitet und ausgewertet werden müssen; dies erfordert eine bislang nicht im Verfahren implementierte umfassende maschinelle Überrechnung der Daten aus den länger zurückliegenden Zeiträumen, um überhaupt eine maschinelle Bearbeitung zu ermöglichen. Hiervon sind über 43.500 Zahlfälle (Beamte, Richter, Versorgungsempfänger und Arbeitnehmer mit Entgelt in Anlehnung an das Besoldungsrecht) betroffen. Frage 3: Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welcher Behörden sind seit wann mit der Vorbereitung der Umsetzung befasst? Das Landesamt für Steuern und Finanzen, welches für die Bezügezahlung zuständig ist, befasst sich mit der Vorbereitung der Umsetzung der Nachzahlung für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 30. Juni 2016 und der linearen Erhöhung rückwirkend zum 1. Juli 2016. Bereits Anfang dieses Jahres fanden erste Gespräche mit der GiP mbH statt. Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN S SACHsEN Bezüglich des personellen Aufwandes möchte ich auf die meinem Schreiben vom 22. Juni 2016 beigefügte Stellungnahme des Normenkontrollrates vom 10. Juni 2016 zum Erfüllungsaufwand verweisen (vgl. Ergänzung zur Drs. 6/5079). Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 2016-09-07T14:10:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes