STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-0141.51/8487 ^Dresden,y7\September 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr: 6/6084 Thema: Fördermöglichkeiten für die Behebung der Unwetterschäden, aktuell in der Gemeinde Großolbersdorf (Erzgebirgskreis) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Gemeinde Großolbersdorf im Erzgebirgskreis war am 25.06.2016 (einem Samstag), von einem Unwetter mit heftigen Regen- und Hagelniederschlagen betroffen, welches durch eine sogenannte ,Superzelle mit massiver Rotation', ausgelöst war. Dieses hinterließ massive Schäden an der kommunalen Infrastruktur. In der,Freien Presse' vom 05.08.2016 ist zu lesen: ,Die Wassermassen richteten nicht nur neue Schäden an, sondern zerstörten auch zahlreiche Stellen an Gewässern , die die Gemeinde gerade erst reparieren lassen hat - einige waren gar noch im Bau.' Die örtliche Feuerwehr war nach eigenem Bekunden mit all ihren Kräften an insgesamt 14 Einsatzstellen gefordert, um die öffentliche Verkehrssicherheit im Ort wieder herzustellen und um technische Hilfe bei zahlreichen Anwohnern zu leisten. Der Bauamtsleiter beziffert den entstandenen Schaden der Kommune auf geschätzte 100.000 Euro, eine Geldsumme, die die Gemeinde für die Schadensbeseitigung nicht hat. Nach Auskunft des Landratsamtes, welches sich auf eine Anfrage beim sächsischen Umweltministerium beruft, kann Großolbersdorf nicht auf Beihilfen aus dem Aufbauhilfefonds für Flutschäden aus dem Jahr 2013 rechnen; ebenso sind Folgeschäden durch 2016 entstandene Unwetter nicht förderfähig." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1^1STER1UM DES 11MNERM Freistaat SACMSE1N Frage 1: Wie stellt sich nach Kenntnis der Staatsregierung die Schadensbilanz des o. g. Unwetterereignisses dar? Das Unwetter (Gewitter mit Hagel) richtete innerhalb einer halben Stunde am 25. Juni 2016 durch einen sogenannten Wolkenbruch und die dadurch entstandene Sturzflut Schäden an den Bächen in Großolbersdorf an. Es wurden Uferbefestigungen (Gabionen , Mauern, Böschungen) und Bachsohlen weggerissen bzw. ausgespült. Frage 2: Wie hoch sind die jeweiligen Schäden des o. g. Unwetterereignisses - in der Kommune bzw. in eventuell betroffenen Nachbarkommunen (bitte nach privaten Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Trägern unterteilt)? Der Gesamtschaden von den bisher bekannten Unwetterschäden belauft sich mittlerweile auf ca. 200.000 EUR. Dabei sind ca. 80 % der bisher bekannten Schäden im kommunalen Bereich entstanden. Die restlichen ca. 20 % der bisher bekannten Schäden sind im privaten Bereich angefallen. Schäden bei Unternehmen sind bisher nicht bekannt. Die benachbarte Stadt Wolkenstein wurde am 25. Juni 2016 ebenfalls von Hagel betroffen . Schäden an der kommunalen Infrastruktur sind nach gegenwärtiger Kenntnislage nicht entstanden. Ebenfalls liegen keine Erkenntnisse zu Schäden bei privaten Haushalten und Unternehmen vor Ort vor. Frage 3: Wie hoch sind die Schäden, die den Privathaushalten, den Unternehmen und der kommunalen öffentlichen Hand nicht durch Versicherungen ersetzt werden? Der Staatsregierung liegen hinsichtlich eventueller Versicherungsleistungen keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Welche konkreten Fördermöglichkeiten existieren aktuell, die die Kommune Großolbersdorf bei der Schadensbeseitigung nach diesem Unwetter zu welchen Konditionen in Anspruch nehmen kann? Es existieren aktuell keine konkreten Fördermöglichkeiten, die die Kommune Großolbersdorf bei der Schadensbeseitigung nach diesem Unwetter in Anspruch nehmen kann. Frage 5: Inwieweit plant die Staatsregierung eine Ausweitung der Soforthilfen für Unwetterschäden des Jahres 2016, und welche Unterstützungsoptionen in Form von Hilfefonds sieht die Staatsregierung generell vor, wenn bei immer häufiger auftretenden kleinteiligen Wetterlagen nur einzelne Kommunen Sachsens mit Unwetterschäden konfrontiert sind? Seite 2 von 3 STAATS1VI1M1STER1UM DES 1TMNERM Freistaat SACtiSETN Eine Ausweitung der Soforthilfen auf Unwetterschäden des Jahres 2016 ist derzeit nicht/beabsichtigt. Ebensowenig sind Unterstützungsoptionen in Form von Hilfefonds für b^trof^ne Kommunen von Unwetterschäden infolge örtlich kleinteiliger Wetterlagen geplant, y Mit freufndlichen Grüßen Markus Ulbi? Seite 3 von 3 2016-09-13T13:30:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes