STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEIN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6087 Thema: Förderprogramm „Regionales Wachstum" im Rahmen der GRW (Kapitel 07 03, Titel 893 71) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-0421/68/2-2016/27255 Dresden, ,1 ss. Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Mittel sind in den Jahren 2015 und 2016 aus diesem Titel abgeflossen? Im Jahr 2015 sind insgesamt 4.568.200,00 EUR für das Programm abge¬ flossen. Bis zum 29. August 2016 wurden weitere 4.761.800,00 EUR ausge¬ zahlt. -tr Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Frage 2: Welche Rechtsgrundlagen/ Verwaltungsvorschriften liegen dem Programm "Regionales Wachstum" zugrunde? Die Mittel werden auf der Grundlage der Regelungen zur Gemeinschaftsauf¬ gabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur gem. Artikel 91 a Grundgesetz, des GRW-Gesetz, des Koordinierungsrahmen zur GRW und der Förderrichtlinie RIGA des SMWA bewilligt. Frage 3: Existiert im aktuellen Programm "Regionales Wachstum" die Fördervoraussetzung des überregionalen Absatzes und wenn ja, wie wird dieses Festhalten am Paradigma der Exportbasis¬ theorie in Bezug auf Klein- und Kleinstunternehmen begrün¬ det? Für das Programm „Regionales Wachstum" werden Investitionszuschüsse aus dem Förderprogramm GRW bereitgestellt. Die GRW hat den überregio¬ nalen Absatz als Fördervoraussetzung. Nach der Exportbasistheorie wird auf diese Weise zusätzliches Einkommen in der Region generiert, indem dort neue Arbeitsplätze geschaffen und vorhandene gesichert werden. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbelt und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Hallestelle Carolaplatz Seite 1 von 2 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Dies kommt auch solchen Betreibern zugute, die nicht förderfähig sind, wie z. B. Unter¬ nehmen mit nur regionalem Absatz. Durch die Schaffung zusätzlichen Einkommens in der jeweiligen Region entsteht dort zusätzliche Nachfrage, zum Beispiel für den örtli¬ chen Handwerks- und Dienstleistungsbereich, Die Förderung von Klein- und Kleinstun¬ ternehmen ohne überregionalen Absatz würde zu einem Verdrängungswettbewerb zwischen geförderten und nicht geförderten Unternehmen führen. Dies ist wirtschaftspolitisch nicht sinnvoll. Frage 4: Wie hoch ist die mindestens zu beantragende Fördersumme und wie viele Fördermittel kann man pro Vorhaben maximal beantragen? Es gibt weder eine mindestens zu beantragende Fördersumme noch einen Maximalbe¬ trag an Fördermitteln, der pro Vorhaben beantragt werden kann. Eine Förderung kommt nur für den Teil der Investitionskosten in Betracht, der je geschaffenem Dauer¬ arbeitsplatz 750.000 EUR und je gesichertem Dauerarbeitsplatz 500.000 EUR nicht übersteigt. Die Summe, die investiert wird, muss mindestens 70.000 EUR betragen. Frage 5: Welche Fördersätze wurden für das Programm angesetzt? Die Fördersätze ergeben sich aus dem europäischen Beihilferecht und sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich: Gebiete Maximaler Fördersatz 2014-2017 35 % (Dresden/Chemnitz) ab 2018-2020 30 % (Dresden/Chemnitz) 2014-2020 40% (Landkreis Görlitz) 2014-2020 30% (Region Leipzig) Seite 2 von 2 2016-09-13T16:00:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes