SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6104 Thema: Überlastung der Elektronischen Datenverarbeitung im Sächsischen Finanzministerium Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Dresdner Morgenpost vom 12.08.2016 ist auf Seite 14 unter der Überschrift, ,Gewerkschaft fordert die Polizei zum Bummelstreik auf', zu lesen: ,Stephan Gößl (49), Sprecher Finanzministerium, verteidigt die Verzögerung: [ ... ] Die Zahlung der Gehaltserhöhung dauere sogar bis Januar 2017, ,weil unsere EDV mit der anderen Berechnung voll ausgelastet ist."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Über welche Rechenleistung (Prozessorleistung) und Arbeitsspeicher verfügen die EDV-Systeme des Sächsischen Finanzministeriums , die zur Berechnung von Gehaltserhöhungen verwendet werden? Im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen kommen keine EDV- Systeme für die Berechnung von Gehaltserhöhungen zur Anwendung. S~CHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/15-P 1500/49/181- 2016/41279 Dresden, '1. September 2016 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7, B Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Frage 2: Welche Berechnung wird/wurde gemäß Pressebericht gegenwärtig durchgeführt, so dass keine Berechnung der Gehaltserhöhung der sächsischen Polizeibeamten erfolgen kann/konnte? Frage 3: Wann werden die anderen Berechnungen aus Frage 2 voraussichtlich abgeschlossen sein und wann wurden sie begonnen? Frage 4: Wann werden die Berechnungen der Gehaltserhöhung der sächsischen Polizeibeamten begonnen und wann werden diese voraussichtlich abgeschlossen sein? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Neben den Vorbereitungen zur Umsetzung der linearen Erhöhung rückwirkend zum 1. Juli 2016 laufen auch die Vorbereitungen zur Umsetzung der Nachzahlung für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 30. Juni 2016. Diese beiden Maßnahmen werden nicht nur für die sächsischen Polizeibeamten vorbereitet, sondern vielmehr für alle sächsischen Beamten, Richter und Versorgungsempfänger. Hinzu kommen als weitere Personengruppe die Arbeitnehmer mit Entgelt in Anlehnung an das Besoldungsrecht. Nach Zustellung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. November 2015 am 18. Dezember 2015 wurde umgehend mit der Auswertung dieser den Freistaat Sachsen unmittelbar betreffenden Entscheidung begonnen. Die Vielzahl der mit den GewerkschaftenNerbänden geführten Gespräche, die zu der Vereinbarung am 23. März 2016 geführt haben, zeigt zudem die Komplexität dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Bereits im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung (Drs. 6/5079) wurden erste Gespräche mit dem Landesamt für Steuern und Finanzen, welches für die Bezügezahlung zuständig ist, geführt, damit unmittelbar nach der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Sächsischen Landtag mit der Konzepterstellung zur Auftragsvergabe an den Softwarehersteller des Bezügeabrechnungsverfahrens begonnen werden konnte. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Die Zahlbarmachung der Nachzahlung für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 30. Juni 2016 und der linearen Erhöhung rückwirkend zum 1. Juli 2016 ist abhängig vom Fortgang und Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zum eben benannten Gesetzentwurf. Ein Abschluss der Programmierungsarbeiten ist erst nach dem Beschluss des Gesetzes durch den Sächsischen Landtag möglich. Derzeit ist vorgesehen , dass die Nachzahlung für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 30. Juni 2016 mit den Bezügen für den Dezember 2016, d. h. bis zum Ende November 2016, und die lineare Erhöhung rückwirkend zum 1. Juli 2016 mit den Bezügen für den Januar 2017, d. h. bis zum Ende Dezember 2016, zur Auszahlung gelangt. Anschließen werden sich zudem weitere manuelle Berechnungen beispielsweise für Bedienstete, die zwischenzeitlich aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden sind und einen Antrag stellen sollen. Damit würde auch die mit den GewerkschaftenNerbänden am 23. März 2016 getroffene Vereinbarung gänzlich umgesetzt werden, denn dort ist unter Ziffer II. vereinbart worden, dass „die Nachzahlungen [ ... ] in Abhängigkeit vom Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens möglichst noch in 2016 ausgezahlt werden" sollen. Frage 5: Beabsichtigt die Sächsische Staatsregierung, die Rechenleistung des EDV-Systems im Sächsischen Finanzministerium zu erweitern, um zukünftig eine schnellere Berechnung von Gehaltserhöhungen zu gewährleisten ? Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen. Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-09-07T14:11:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes