STAATSMìNìSTERìUM DER JUSTIZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Drssd€n Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6106 Thema: Staatsanwaltliche Ermittlungen in Sachsen gegen 95 Mitarbeiter von Unister und die drohende Insolvenz des Unternehmens Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,ln der LVZ vom 30./31. Juli 2016 wird auf der Grundlage einer lnformation des Sprechers der Dresdner Staatsanwaltschaft Wolfgang Klein mitgeteilt , dass derzeit noch Ermittlungen gegen 95 Mitarbeiter von Unister laufen. ,,Ein Abschluss der Ermittlungen sei derzeit nicht abzusehen." (Unister: Wagners Eltern empört über Ermittler. ln: LVZ, 30.131. Juli 2016, s.6)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann laufen die Ermittlungen und um welche Vonrürfe handelt es sich im Einzelnen? Frage 2: Welche Dienststelle der Staatsanwaltschaft führt aktuell diese Ermittlungen und wann ist mit einem Abschluss zu rechnen? il\Þrdffiw Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-'1 509 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen. de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-2670/1 6 Dresden, 4J September 2016 sl I HlffiË WANDEL HINTER GITTERN 3@ Jahr€ Gtfànqnis Waldheim 300 Jahre såchsische Vollzuqsgeschichte Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost flber Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz sachsen.de/smj Verkehrsverblnd ung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *zugsng für eleklron¡sch s¡gn¡erte sowie f0r vorschlússelta elektron¡sche Dokument € nur ilber das Elektronische Gêrichts- und VeMaltungspostfach; nåhere lnformation6n unter ww sgvp do Seite 1 von 4 STAATSM'INìSTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN ilNHMLrEJ\ry Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Seit dem 1. Oktober 2012 hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Amtsverrichtungen der Staatsanwaltschatt nach S 145 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in dem in der Vorbemerkung genannten Verfahren übernom men. Zunächst bestand der Verdacht, dass die Beschuldigten (Verantwortliche, nicht Mitarbeiter der Unister Gruppe) als Geschäftsführer, Vorstand bzw. Verantwortliche für die Finanzen von Unternehmen der Unister-Gruppe seit 201Q bz¡r. seit 2011 Versicherungsgeschäfte ohne Erlaubnis fortdauernd betreiben sowie in einer unbestimmten Zahl an Fällen das Bundeszentralamt für Steuern vorsätzlich und pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen und dadurch zu Gunsten der jeweiligen Unternehmen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt haben, strafbar als unerlaubtes Betreiben eines Versicherungsgeschäftes und (Versicherungs-) Steuerhinterziehung. Am 9. Dezember 2013 wurde Anklage zum Landgericht Leipzig erhoben. Die Anklage wurde mit Anderungen zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Eine gerichtliche Hauptverhandlung hat bisher nicht stattgefunden. lm Verlauf der Ermittlungen im vorstehend erwähnten Ermittlungsverfahren ergab sich der Anfangsverdacht auf weitere Straftaten, unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Computerbetruges, der Umsatzsteuerhinteziehung, der Untreue und auf Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Ermittlungen wurden auf diese Tatvorwüde ausgeweitet. ln diesem Zusammenhang wurde und wird auch gegen einzelne Unister- Mitarbeiter wegen Computerbetruges ermittelt. Diese Beschuldigten sollen an dem im Unternehmen praktizierten (strafbaren) sog. ,,Runterbuchen" beteiligt gewesen sein. Die Ermittlungen richten sich insoweit aktuell noch gegen 49 Beschuldigte. Gegen einzelne Beschuldigte ist das Verfahren bereits nach $ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt worden, gegen andere Beschuldigte wurde nach $$ 153 Abs. 1, 153bAbs. 1 StPO i. V. m. S46bAbs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) von derStrafverfolgung abgesehen . Der Zeitpunkt des Abschlusses der Ermittlungen gegen alle Beschuldigte lässt sich nicht prognostizieren. Die Ermittlungen werden durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden konzentriert fortgefüh rt. Seite 2 von 4 STAÀTSMìNìSTERìUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN il\H w Gegen mehrere Verantwortliche der Unister-Gruppe wurde das Verfahren abgetrennt und am 12. Februar 2016 Anklage zum Landgericht Leipzig erhoben. Eine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens liegt noch nicht vor. Frage 3: Welchen Einfluss hat der Tod von Thomas Wagner nach bewertbaren Erkenntnissen der Staatsregierung auf den beim Landgericht Leipzig anberaumten Prozess gegen die weiteren Angeschuldigten Daniel Kirchhof, Thomas Gudel, Armin Schauer und Holger Friedrich? Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegenüber dem Landgericht Leipzig beantragt, die gegen Thomas Wagner gerichtsanhängigen Strafverfahren nach $ 206a Abs. 1 StPO einzustellen. Eine Entscheidung ist noch nicht ergangen. Von einer weitergehenden Beantwortung der Frage wird aufgrund des Gewaltenteilungsprinzips abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Die genannten Verfahren sind gerichtsanhängig . Es liegt damit in der Zuständigkeit der unabhängigen Richter, den weiteren Verfahrensgang zu bestimmen. Frage 4: Hat die Staatsregierung Erkenntnisse, dass die intensiven und umfänglichen, von der Staatsanwaltschaft auch frühzeitig öffentlich gemachten bal. öffentlich erörterten Ermittlungen gegen Verantwortliche und Mitarbeiter von Unister das Unternehmen öffentlich derart in Misskredit brauchten, dass dies zu den jetrt offensichtlich gewordenen wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten führten? Solche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor Seite 3 von 4 STAATSMINìSTERIUM DER JUSTIZ Freìstaat SACHSEN il\]fujru -v Frage 5: Gibt es se¡tens der Staatsreg¡erung Bemtihungen, das Unternehmen Un¡ster bal. seine w¡cht¡gsten Töchter vor der lnsolvenzzu retten und damit über 1000 ArbeitspläEe in Leipzig zu sichern und wenn ja, welcher Art sind diese im Einzelnen? Die Unister Holding GmbH und weitere Unternehmen der Unister Unternehmensgruppe haben bereits im Juli 2016 die Eröffnung des lnsolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt . Der vorläufige lnsolvenzverwalter führt die Unister Holding GmbH sowie in Abstimmung mit der Geschäftsführung die weiteren insolventen Gesellschaften in vollem Umfang fort. Einer Pressemitteilung zufolge plant er, die Unternehmen zu sanieren. Es gab bereits Gespräche von Vertretern der Sächsischen Staatsregierung mit dem lnsolvenzverwalter . Sollte der lnsolvenzverwalter um staatliche Unterstützung für die Sanierung der insolventen Unternehmen nachsuchen, wird dies auf Grundlage der geltenden Richtlinien geprüft. Der Freistaat Sachsen steht darüber hinaus mit seinem Förderinstrumentarium zur Verfügung, wenn lnvestoren die Unister-Gruppe oder Teile davon erwerben und fortführen wollen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2016-09-14T10:50:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes