STAATSM'INISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitelslra߀ 7 | 01097 Drêsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/61l3 Thema: Staatsanwaltliche Ermittlungen in Sachsen zum Absturz von Unistergründer Thomas Wagner und den Umständen seiner Reise nach Venedig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Nach dem Flugzeugabsturz des Unistergründers und Geschäftsführer der Unister Holding GmbH Thomas Wagner und dreier Mitreisender am 14. Juli 2016 in Slowenien hat es zahlreiche Medienberichte über das Unglück sowie die Hintergründe der Geschäftsreise nach Venedig gegeben . Übereinstimmend wird dabei berichtet, dass Thomas Wagner in Venedig Opfer eines Betruges, eines sogenannten Rip-Deals, wurde. ln diesem Zusammenhang haben die lllledien auch wiederholt die entsprechenden staatsanwaltlichen Ermittlungen in Sachsen thematisiert. Zule Et war in einer Online-Meldung der ,,Bild am Sonntag" vom 7. August 2016 zu lesen: ,Wagners Server wurde nach BamS-lnformationen gesichert und außerhalb von Leipzig in einen Bunker gebracht. Noch ist es aber nicht gelungen, die Passwörter zu knacken.' " Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: ilNÉ# w Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +a9 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-'1509 staatsm¡nister@ smj.j ustiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-2672/1 6 Dresden, ,/J September 2016 Ëil r li ]HtË WANDEL HINTER GITTERN 300 Jahrc 0cfängnis Wsldhcìm 30o Jahrc såchsische Vollzuqsgeschichte Hausanschrift: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz sachsen,de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 'zugang fûr elektron¡sch signierte sow¡6 ft¡r v€rschlilsselte eleklronische Dokumente nur über des Elektronische Ger¡chls- und V6Maltungspostfach; nåhere lnformal¡onen unter w êgvp d€ Seite 1 von 4 STAATSMìNISTERìUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ÐNgå;rJru -v Frage l: Wann hat welche Staatsanwaltschaft in Sachsen zu welcher Art von Del¡kten ¡hre Ermittlungen aufgenommen und inwieweit sind ausländische, insbesondere italienische und slowenische Behörden, dabeie¡nbezogen bzw. sächsische Behörden von diesen? Seit dem 19. Juli 2016 hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Amtsverrichtungen der Staatsanwaltschaft nach S 145 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) wegen des Tatvorwurfes des Betrugs im besonders schweren Fall zum Nachteil von Thomas Wagner übernommen. Darüber hinaus führt die Staatsanwaltschaft Leipzig seit dem 29. Juli 2016 ein sog. Todesermittlungsverfahren wegen des Todes von Thomas Wagner und Oliver Schilling. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft Dresden als auch die Staatsanwaltschaft Leipzig arbeiten eng mit den italienischen und den slowenischen Strafuerfolgungsbehörden zusammen . Dabei gab es auch persönliche Treffen zwischen staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Sachbearbeitern dieser Länder und es wurden mehrere Rechtshilfeersuchen gegenüber ausländischen Behörden gestellt. Frage 2: Wer ist bislang von den in den Medien wiederholt namentlich genannten Personen, die augenscheinlich in den Betrug verwickelt sind, als Zeuge bar. Beschuldigter vernommen worden? Die Beantwortung der Frage ist dezeit nicht möglich, da aufgrund der laufenden Ermittlungen in diesem Verfahren die Vorschrift des S 477 Abs. 2 S. 1 Strafprozessordnung (StPO) einer Beantwortung entgegensteht, Nach dieser Vorschrift sind Auskünfte aus Akten zu versagen , wenn der Übermittlung Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Eine vollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage würde den Erfolg des noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens gefährden. Sofern Einzelheiten zu bisherigen Ermittlungserkenntnissen bekannt würden, könnte dies dazu führen, dass der Erfolg der weiteren notwendigen Ermittlungen vereitelt würde. Die aufgeführten Grtjnde der Nichtbeantwortung der Fragen hindern auch eine Beantwortung der Anfrage in einer nichtöffentlichen Sitzung des Landtages oder mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk , Auch bei einer unter solchen Umständen erfolgenden Bekanntgabe Seite 2 von 4 STAATSMìNìSTERìUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSENw der Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen ist im vorliegenden Fall nicht mit Sicherheit auszuschließen , dass Einzelheiten zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen bekannt und dadurch die weiteren Ermittlungen gefährdet würden. Eine Abwägung der lnformationsinteressen des Abgeordneten mit dem lnteresse an der Geheimhaltung der Ermittlungsergebnisse geht dezeit zu Lasten des Abgeordneten. Das lnteresse des Abgeordneten an vollständiger lnformation ist ein hohes, durch Art. 51 Abs. 1 Sächsische Verfassung (SächsVerf) verfassungsrechtlich gewährleistetes Gut. Aber auch das staatliche lnteresse an einer wirkungsvollen Strafverfolgung ist ein hohes, aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitetes verfassungsrechtliches Schutzgut. lm Falle einer Beantwortung der Frage wäre der Schaden für das laufende Ermittlungsverfahren womöglich irreparabel . Das lnformationsinteresse des Abgeordneten ist demgegenüber nicht vollständig zurückgedrängt. Seine Venruirklichung hat lediglich insoweit und so lange zurückzustehen, wie eine Beantwortung tatsächlich eine Gefährdung des Ermittlungserfolges zeitigen würde. Frage 3: lst es zutreffend, das gegen Finanzmakler Wilfried Schwätter Haftbefehl erlassen wurde und bereits Ende Juli 2016 vollstreckt wurde und sind dem angeblich aus lsrael stammenden Geschäftsmann Levi Vass oder andere mutmaßlich Tatbeteiligte ebenfalls Haftbefehle erlassen worden bzw. wird nach diesen Personen gefahndet und wenn nein, weshalb nicht Gegen Wilfried Schwätter hat das Amtsgericht Dresden am 25. Juli 2016 Haftbefehl erlassen , der am 28. Juli 2016 vollstreckt worden ist. Gegen Levi Vass hat das Amtsgericht Dresden am 29. Juli 2016 Haftbefehl erlassen. Am gleichen Tag wurde der Europäische Haftbefehl gegen ihn ausgestellt und der Beschuldigte zur Fahndung im Schengen-lnformationssystem ausgeschrieben. Gegen weitere Beschuldigte wurden keine Haftbefehle beantragt, da Haftgründe nicht vorliegen . Seite 3 von 4 STAATSMìNìSTERIUM DER JUSTIZ Freìstaat SACHSEN ilNÉri w Frage 4: Wurde der oben erwähnte Server bzw. Computer von Thomas Wagner von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt, wenn nicht, warum nicht und l¡egen den Behörden Erkenntnisse vor, in wessen Verfügung sich dieses wichtige Beweismittel derzeit befindet ? Die Beantwortung der Frage ist dezeit nicht möglich, da aufgrund der laufenden Ermittlungen in diesem Verfahren die Vorschrift des S 477 Abs. 2 S. 1 Strafprozessordnung (SIPO) einer Beantwortung entgegensteht. Zur weiteren Begründung wird auf die Antwort zu Frage 2 venruiesen. Frage 5: Mit welchen Erwägungen wurde entschieden - wie von den Eltern von Thomas Wagner heftig kritisiert - dass der gleiche Staatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden , der zuvor das Ermittlungsverfahren gegen Thomas Wagner u.a. führte, nunmehr mit der Ermittlung zu Umständen des Tod von Thomas Wagner betraut wurde? Die Ermittlungen zu den Umständen des Flugzeugabsturzes werden durch die zuständigen Ermittlungsbehörden in Slowenien geführt. Soweit hiezu ergänzende Ermittlungen im Rahmen eines nationalen Todesermittlungsverfahrens erforderlich sein werden, führt die Staatsanwaltschaft Leipzig dieses Verfahren (vgl, Antwort zu Frage 1). Der Staatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, der auch das Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Unister-Gruppe führt, ist hiermit nicht betraut. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2016-09-14T10:52:47+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes