- - -- - - STAATSI\4I N I STERIU I\4 FÜR UMWEn UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn ha rd-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr. 616114 Thema : Komm u nal i nvestitionsförderu n gsfonds Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Der Wirtschaftswoche vom 1. Juli 2016 ist auf Seite 37 zu entnehmen, dass von den Ländern bisher lediglich 10 Millionen Euro aus dem Kommu nal i nvestitionsförderu n gsfonds abgerufen wu rden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: ln welcher Höhe hat Sachsen in 2015 und in 2016 Mittel aus diesem Bundesfonds abgerufen? Bislang wurden keine Mittel aus diesem Bundesfonds abgerufen Frage 2: Welche Gründe liegen vor, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel vom Freistaat nicht in der für Sachsen vorgesehener Höhe entsprechend abgerufen wurden? Gemäß $ 6 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung von lnvestitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz KlnvFG) ist ,,die zuständige Stelle im Land [für den Freistaat Sachsen: Das Sächsische Staatsministerium der Finanzenl ermächtigt, die Auszahlung der Bundesmittel anzuordnen, sobald sie zur anteiligen Begleichung erforderlicher Zahlungen benötigt werden." Das bedeutet, dass der Abrufder Mittel beim Bund entsprechend der Auszahlungen an die Zuwendungsempfänger erfolgt. Da bislang noch keine Auszahlungen erfolgt sind, wurden folglich auch noch keine Bundesmittel abgerufen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: +49 351 564-2000 Telefax: +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom '16. August 2016 Aktenzeichen (b¡tte bei Antwort angeben) 2-0141.50t19t5329 Dresden, 3l . a? . 2o/6 lag dcr I I DcutschênE¡nhcltl¡ltllr¡nlll FrelstaatSachsen r I or.-o3.ro.zo16 Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nisterium fi¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.sachsen.de Verkehrsverbindung Zu erreichen mit den Straßenbahnl¡nien 3, 6, 7, 8, 9, 1 3 Für Besucher m¡t Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für elektronisch signierte sowio für verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 2 STAATSI\4 I NI STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Wann und in welcher Höhe wird der Freistaat den ftir Sachsen vorgesehenen Anteil aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds abrufen? Die vorgesehenen Bundesmittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds können vom Freistaat Sachsen erst dann und nur insoweit abgerufen werden, wenn sie zur anteiligen Begleichung der erforderlichen Zahlungen benötigt werden (vergleiche Antwort zuFrage2). Frage 4: Wie ist der aktuelle Stand des Antragsverfahrens zum Programm ,,Brücken in die Zukunft"? (Bitte - unterteilt nach Budget Bund/ Budget Sachsen - einzeln auflisten nach Antragsteller, Vorhaben, Antragssumme und Bewilligungsstand) Zuwendungsrechtliche Anträge im Programm ,,Brücken in die Zukunft" können danngestellt werden, wenn die entsprechenden Maßnahmen im Ergebnis des Maßnahmeplanverfahrens Teil eines bestätigten Maßnahmeplanes im Sinne von $ 3 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes zur Stärkung der lnvestitionskraft der kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen (Sächsisches lnvestitionskraftstärkungsgesetz SächslnvStärkG) sind. Das Maßnahmeplanverfahren endete gemäß Großbuchstabe D Nr. I der Gemeinsamen Venrualtungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zut Gewährung von Zuwendungen nach S 3 desSächsischen lnvestitionskraftstärkungsgesetzes (VwV lnvestkraft) vom 23. Februar 2016 mit der Bestätigung der lnvestitionspläne durch die Sächsische Staatskanzlei, die am 26. August 2016 erfolgte. Zuwendungsrechtliche Anträge liegen noch nicht vor. Frage 5: Wie ist das weitere Verfahren im Programm ,,Brücken in die Zukunft'? Nach Abschluss des Maßnahmeplanverfahrens sind die zuwendungsrechtlichen Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - im Budget ,,Bund" bis zum 15. November 2016 und im Budget ,,Sachsen" bis zum 28. Februar 2017 zu stellen. Das weitere zuwendungsrechtliche Antrags- und Bewilligungsverfahren im Programm ,,Brücken in die Zukunft" gestaltet sich entsprechend der Vorgaben des SächslnvStärkG, des KlnvFG, der VwV lnvestkraft, der $$ 23, 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO) und der hierzu ergangenen Venrualtungsvorschrift (VwVsä Ho). Mit freundlichen Grüßen&/1 ü( (tu, ïhomas Schmidt Seite 2 von 2 2016-09-02T13:50:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes