STAATS1VI1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/J 0226 Dresden,/f( September 2016^ Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6118 Thema: Speicherung von DNA-Datensätzen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wird auf die Vorbemerkung der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/6116 verwiesen. Frage 1: Wie viele DNA-Datensätze wurden zur präventiven Zwecken zwischen 2012 und 2015 gespeichert? (bitte einzeln nach Rechtsgrundlage, Ort, Art und Dauer der Speicherung aufschlüsseln) Es wird davon ausgegangen, dass die Fragestellerin nach Speicherungen durch den Freistaat Sachsen fragt. Mit Stand vom 14. Juni 2016 sind in der DAD durch die zentrale DNA- Erfassungsstelle Sachsen des Landeskriminalamtes Identifizierungsmuster zu 19.335 Personen zum Zweck der DNA-ldentitätsfeststellung gespeichert. Die Speicherung in der DAD erfolgt auf Grundlage des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Artikel 1 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, BKAG), der Errichtungsanordnung des Bundeskriminalamtes zur DAD sowie nach § 81g Absatz 5 StPO. Die Speicherfrist ist zwingend an die einzelne Straftat gebunden, die zur Erhebung führte. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen . Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder Hausanschrift: Sächsisches Staatsminjsterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACT-ISETN parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten . Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren , den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Eine einzelne Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung nach Ort, Art und Dauer der Speicherung sowie ausschließlich im Zeitraum 2012 bis 2015 gespeicherten Daten ist nicht möglich. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten mehrere 100.000 Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung ausgewertet werden. Der insgesamt dafür erforderliche Aufwand kann nicht seriös abschließend bestimmt werden. Auf jeden Fall wäre der Aufwand immens und dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Eine solche aufwendige Recherche ist unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Frage 2: Auf wie viele DNA-Datensätze hat die sächsische Polizei derzeit Zugriff? Mit Stand 14. Juni 2016 kann die zentrale DNA-Erfassungsstelle Sachsen 1.151.347 DNA-Datensätze in der DAD zugreifen. auf Frage 3: In welche nationalen und europäischen Datenbanken werden die in Sachsen erlangten Datensätze eingepflegt? (bitte nach Anzahl und Datenbanken aufschlüssein ) Die zentrale DNA-Erfassungsstelle Sachsen gibt DNA-Daten ausschließlich in die DAD ein. Frage 4: Auf welche nationalen und europäischen Datenbanken, in denen DNA-Datensätze gespeichert sind, greifen die Ermittlungsbehörden in Sachsen zu? (bitte nach Anzahl der Zugriffe auf welche Datenbanken durch welche Behörden aufschlüssein ) Ein Zugriff auf die DAD ist der zentralen DNA-Erfassungsstelle Sachsen vorbehalten. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch Seite 2 von 4 STAATSTV11MSTER1UM DES INNERN Freistaat SÄC1-ISE1N mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die Anzahl der Zugriffe durch die zentrale DNA-Erfassungsstelle Sachsen wird statistisch nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten mehrere 100.000 Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung ausgewertet werden, ob DNA-ldentifizierungsmuster gesichert wurden. Anschließend müssten die daraus gefilterten Ermittlungsverfahren danach durchgesehen werden, ob und wie oft welche Dienststelle einen Zugriff durch die zentrale DNA-Erfassungsstelle Sachsen beantragt hat und ob diese durchgeführt worden sind. Der insgesamt dafür erforderliche Aufwand kann nicht seriös abschließend bestimmt werden. Auf jeden Fall wäre der Aufwand immens und dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Eine solche aufwendige Recherehe ist unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsisehen Polizei nicht zu leisten. Frage 5: Welche Kosten wurden in den Jahren 2012 bis 2015 durch DNA-Abnahmen, Verarbeitung sowie Speicherung verursacht? Dem Landeskriminalamt sind folgende Kosten im Sinne der Fragestellung entstanden: Jahr 2012 2013 2014 2015 Kosten 1.389.710,28 1.467.828,55 1.148.503,89 949.861,24 Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Welche Kosten in den Jahren 2012 bis 2015 durch DNA-Abnahmen, Verarbeitung sowie Speicherung in den Polizeidirektionen verursacht wurden, wird statistisch nicht er- Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC1-ISE1N fasst. In den Polizeidirektionen sind diese Kosten Teil der Ermittlungskosten im Ermittlungsverfahren . Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten mehrere 100.000 Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung ausgewertet werden. Der insgesamt dafür erforderliche Aufwand kann nicht seriös abschließend bestimmt werden. Auf jeden F^II wäre der Aufwand immens und dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben d^s Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Eine solche aufwendige Recherche ist unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der FunkJionsfyShigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Mit fifeunjEllichen Grüßen Markus Ulbi'g Seite 4 von 4 2016-09-14T11:07:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes