STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6129 Thema: Neuer Autobahnzubringer S 282 - Untergrundbeschaffenheit und mögliche Folgen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-1053/52/26 Dresden, jjQ g, ^ ^ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach Medienberichten befindet sich unter dem neu errichteten Auto¬ bahnzubringer (S 282) zur A 72 bei Schneeberg ein Stollensystem aus dem Zweiten Weltkrieg. Hobbyforscher und Ingenieure befürchten, dass die Standfestigkeit des Gebirges durch die für den Straßenbau erfolgten Sprengungen nicht mehr gewährleistet ist. Auch das Landes¬ amt für Straßenbau und Verkehr bestätigt nach jüngst erfolgten Mes¬ sungen unter der Trasse einzelne Störungszonen. Weitere Untersuchungsergebnisse sollen zur Begutachtung an das Oberberg¬ amt weitergeleitet werden." Zertifikat seit 2006 audit berufundfamilic Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde das Oberbergamt in die Planungen für dieses Straßen¬ projekt einbezogen? Wenn ja, zu welchem Ergebnis gelangte die Behörde im Hinblick auf die Untergrundbeschaffenheit? Als Träger öffentlicher Belange wurde das Oberbergamt im Genehmigungs¬ verfahren zur „S 282 Ortsumgehung Kirchberg" beteiligt. Gemäß der 2009 gegebenen Stellungnahme des Oberbergamtes waren im unmittelbaren Be¬ reich des Bauvorhabens keine stillgelegten bergbaulichen Anlagen bekannt, die Bergschäden oder andere nachteilige Einwirkungen erwarten lassen. Die durchgeführten Erkundungsbohrungen der Wismut wurden nach Kenntnis des Oberbergamtes in der Regel verfüllt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 2 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 2: In einem Artikel der Freien Presse, Regionalausgabe Aue, vom 17.08.2016, zur Untergrund-Problematik des Autobahnzubringers wer¬ den auch Hobbyforscher zitiert. Wie ist es möglich, dass Hobbyforscher über diesbezügliche Quellen bergamtlicher oder militärischer Art verfü¬ gen, die staatlichen Planungsstellen nicht zugänglich sind? Über den Umfang und Qualität der in Privatbesitz befindlichen Unterlagen bergamtli¬ cher oder militärischer Art liegen der Staatsregierung keine Kenntnisse vor. Frage 3: Kann die Sächsische Staatsregierung aufgrund möglicher Untergrund¬ verwerfungen eine Tonnagebegrenzung auf dem Zubringer ausschlie¬ ßen? Frage 4: Sollten sich im Nachgang der Untersuchungen Sanierungsmaßnahmen zur Verfüllung bzw. Sicherung der Störungszonen ergeben, wie hoch schätzt die Staatsregierung die entstehenden Kosten? Zusammenfassende Beantwortung der Fragen 3 und 4: Die dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr vorliegenden neueren Informationen und Unterlagen wurden am 18. August 2016 dem Oberbergamt übergeben. Weiterfüh¬ rende Aussagen sind erst nach deren Auswertung möglich. Frage 5: Können gegebenenfalls Haftungsansprüche gegenüber Planern oder anderen am Projekt Beteiligten geltend gemacht werden, sollten Schä¬ den an der Straße entstehen bzw. Untergrundsanierungen erforderlich sein? Ein Haftungsanspruch kann dann begründet sein, wenn ein Verschulden zum Eintritt eines Schadens geführt hat. Verschulden setzt mindestens Fahrlässigkeit voraus. Da im gesamten Planungsprozess und in den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungs¬ verfahren keinerlei Hinweise zu einem Stollensystem aus dem Zweiten Weltkrieg ge¬ geben wurden, liegen keine Anhaltspunkte für ein Verschulden dem Grunde nach vor. Mithin scheiden Haftungsansprüche gegenüber Planern oder anderen am Projekt Be¬ teiligten aus. Grüßen Seite 2 von 2 2016-09-08T14:05:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes