STAÄTSTVIllMISTERllJlVI DES INNERTsI SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/613 Thema: Sprengstofffunde, ungeklärte Bombenanschläge und ähnliche Vorfälle in Sachsen 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Statistische Angaben aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Freistaates Sachsen stehen im Sinne der Fragestellung nicht zur Verfügung. Die vorliegende Auswertung basiert auf den Daten des Polizeilichen Auskunftssystems Sachsen. Recherchiert wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 im Freistaat Sachsen nach Straftaten des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion gern. § 308 StGB sowie nach Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG), bei denen keine Tatverdächtigen ermittelt wurden. Ausgeschlossen wurden dabei Tatmittel in Form von pyrotechnischen Erzeugnissen (z. B. Böller, Feuerwerk, Geschosse mit pyrotechnischer Wirkung). Aufgrund der Vielfältigkeit der Sachverhalte und Begehungsweisen ist nicht auszuschließen, dass mit den verwendeten Recherchekriterien nicht alle Sachverhalte erfasst worden sind. Frage 1: In welchen Fällen wurden im Freistaat Sachsen im Jahr 2014 Sprengsätze (inkl. USBVs) und Bombenattrappen verwendet oder aufgefunden, ohne dass sich die Täterschaft und/oder Tatmotivation klären ließ? kU ' l Freistaat |P SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8505 Dresden,: ,( . Januar 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM des mmm Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Sprengmittel bzw. Sprengstoff-Arten oder welche anderen explosionsgefährlichen Stoffe sind in den Fällen im Sinne der Frage 1 verwendet worden und in welchen dieser Fälle konnte die Herkunft des Sprengstoffs ermittelt werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Auf die Anlage wird verwiesen. In welchen der Fälle im Sinne der Frage 1 bestand oder besteht der Verdacht, dass es sich bei den Tätern um Angehörige der extremen Rechten handelt bzw. welche dieser Fälle sind aufgrund welcher Tatumstände (z. B. Droh- oder Bekennerschreiben, beabsichtigte Opfergruppe) dem Phänomenbereich der PMK-rechts zuzuordnen? Die Fragestellerin verwendet in der Frage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. I Im Weiteren wird auf die Anlage verwiesen. Frage 3: Mit fr en Grüßen V ' Markus Ulbig Anlage Seite 2 von 2 Anlage lfd. Nr. Tatzeit Tatort Straftat Tatumstände Sprengstoffart Herkunft Phänomenbereich/ Tatumstand 1 21.02.2014 Hainichen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz Munition, im Freien Panzergranate (Sprengstoffart nicht näher bekannt) abgelegter Blindgänger aus dem 2. Weltkrieg - 2 10.03.2014 Zwickau Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion gern. § 308 StGB Entzündungsmittel, im Freien Propangas (Flasche) konnte nicht ermittelt werden - 3 04.05.2014 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion gern. § 308 StGB Spreng-/Brandvorrich-tung, Gewerbegebiet Schwarzpulver konnte nicht ermittelt werden - 4 19.07.2014 20.07.2014 Meerane Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion gern. § 308 StGB Sprengvorrichtung, Baustelle Schwarzpulver konnte nicht ermittelt werden - 5 30.12.2014 01.01.2015 Chemnitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion gern. § 308 StGB Spreng-/Brandvorrich-tung, in/aus Kfz, Industriegelände unbekannt, kriminaltechnische Untersuchung noch nicht abgeschlossen konnte nicht ermittelt werden - 6 31.12.2014 Brand- Erbisdorf Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion gern. § 308 StGB Waffe-Pyrotechnik, in/aus Kfz, Straße, Öffentlichkeit unbekannt, kriminaltechnische Untersuchung noch nicht abgeschlossen konnte nicht ermittelt werden PMK - rechts -Wurf gegen Asylbewerberheim