STAATSMIT^ISTHRIUM des innern Freistaat HP SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/ Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, -<-3- Januar 2015 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/614 Thema: Waffen- und Sprengstoff-Funde 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Im Weiteren kann die Beantwortung nur für als rechtsmotivierte Straftäter registrierte Personen erfolgen. Ob es sich bei Personen im Sinne der Fragestellungen um Rechtsextremisten im Sinne der Anfrage handelt, könnte nur durch einen Datenaustausch zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) und der Polizei festgestellt werden. Ein Abgleich von Personendaten zur Beantwortung der Kleinen Anfrage ist aus datenschutzrechtlicher Sicht unzulässig, da es an einer Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten mangelt. Eine polizeiliche Datenübermittlung an das LfV kann nicht auf die insoweit einschlägige Befugnisnorm des § 10 SächsVSG gestützt werden, weil die Daten zu Haftbefehlen und Aufenthaltsermittlungen nicht den dem LfV gesetzlich zugewiesenen Aufgaben des § 2 SächsVSG unterfallen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Frage 1: Besucherparkplätze: ln welchen Fällen (bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort, Art des Fun-des, Straftatbestand) wurden bei Exekutivmaßnahmen sächsischer Behörden im Jahr 2014 illegale Schusswaffen, Munition und Sprengstoff - inklusive Materialien, die zur Fertigung von Munition und Sprengstoffen geeignet sind - sichergestellt? STAATSMINISTERIUM DES INNERN ..".. .1 Freistaat Hl SACHSEN ln welchen Fällen bei Exekutivmaßnahmen sächsischer Behörden im Jahr 2014 illegale Schusswaffen, Munition und Sprengstoff - inklusive Materialien, die zur Fertigung von Munition und Sprengstoffen geeignet sind - sichergestellt wurden, wird statistisch nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommender Ermittlungsverfahren erfordern. Dies ist im Hinblick auf die große Anzahl der in Betracht kommenden Verfahren im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Behörden nicht zu leisten. Frage 2: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz waren zum Stichtag 31. Dezember 2014 in Sachsen mit welchem bisherigen Ermittlungsstand anhängig und welche dieser Verfahren werden mit Angehörigen der extremen Rechten bzw. dem Bereich der PIUIK - rechts - in Verbindung gebracht? Zum Stichtag 31. Dezember 2014 waren in 426 Fällen die Ermittlungen wegen derartiger Straftaten noch nicht abgeschlossen. In 333 Verfahren wurden 376 Tatverdächtige ermittelt. Von den 426 Verfahren richten sich 24 Verfahren gegen Personen, die bereits in der Vergangenheit als Tatverdächtige zu rechtsmotivierten Straftaten in Erscheinung getreten sind. Frage 3: In welchen Fällen richten sich die Ermittlungen im Sinne der Fragen 1 und 2 gegen Sympathisanten, Angehörige und/oder Mitglieder welcher Organisationen der extremen Rechten? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Eine Beantwortung im Hinblick auf rechtsmotivierte Straftäter ist angesichts der großen Anzahl der durchzusehenden und auszuwertenden Verfahren im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Behörden nicht zu leisten. Frage 4: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung im vergangenen Jahr mit welchen Resultaten ergriffen, um den „legalen“ Waffenbesitz von Angehörigen der extremen Rechten sowie deren Mitgliedschaften in Reservistenverbänden und Schützenvereinen zurückzudrängen? Das Waffengesetz regelt im Einzelnen und verbindlich die Genehmigungsvoraussetzungen für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse. Die Sächsische Staatsregierung hat auch im Jahr 2014 darauf hingewirkt, dass diese konsequent umgesetzt werden. In fünf Fällen wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse nach Anhörung zum Widerruf freiwillig zurückgegeben. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERUJM DES INNERN ! AuffMitgliedschaften in Verbänden und Vereinen hat die Staatsregierung keinen Ein-flusfe. Mit freundlichen Grüßen \) Mj Markus Ulbid Freistaat SACH SEM Seite 3 von 3