STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-0141.5V8478 Dresden,yf|f September 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6147 Thema: Personalausstattung der Referate "Planfeststellung" der Landesdirektion Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit wie vielen Stellen sind derzeit die Referate "Planfeststellung" der Landesdirektion Sachsen ausgestattet und mit welcher Personalstärke besetzt? Frage 2: Wie viele Stellen wurden seit 2010 in diesen Referaten jeweils gestrichen und sind aktuell mit einem kw-Vermerk für jeweils welches Jahr besetzt? Frage 3: Wie begründeten sich die Stellenstreichungen jeweils? Frage 4: Wie hat sich die Anzahl, Umfang und durchschnittliche Verfahrensdauer der in den Referaten bearbeiteten Verfahren seit 2010 jeweils jährlich entwickelt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4- Allgemeine Vorbemerkung: Die Landesdirektion Sachsen ist am 1 März 2012 aus der Zusammenlegung der drei Landesdirektionen Chemnitz, Dresden und Leipzig hervorgegangen . Bis zum 29. Februar 2012 oblag den drei vorgenannten Behörden die eigenständige Stellenbewirtschaftung für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich . Da in der Landesdirektion Sachsen für die Jahre 2010 und 2011 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN keine vollständigen Daten zur Beantwortung der Fragen 1 bis 4 vorliegen, wurde die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 auf den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 18. August 2016 (Datum der Kleinen Anfrage) und der Frage 4 auf den Zeitraum vom 1. März 2012 bis 31. August 2016 beschränkt. In der Landescfirektion Sachsen sind die Referate 32 "Planfeststellung" an den Standorten Chemnitz, Dresden und Leipzig zuständig für Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren der Bereiche: Flughäfen und Verkehrslandeplätze, Straßen, Schienenwege und ÖPNV-lnfrastruktur, Energieleitungstrassen sowie Seilbahnen. Zu den Aufgaben der Referate 32 zählt auch die Erteilung von Anlagen- und Leitungsrechtsbescheinigungen für Versorgungsunternehmen. Das Referat 46 der Landesdirektion Sachsen "Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren , Hochwasserschutz" wurde erst mit der Zusammenlegung der drei Landesdirektionen Chemnitz, Dresden, Leipzig zur Landesdirektion Sachsen am 1. März 2012 errichtet . Das Referat 46 ist als Obere Wasserbehörde für folgende Bereiche zuständig: Planfeststellung von Hochwasserabfluss beeinflussenden Gewässerausbauten und von Deich- oder Dammbauten, Planfeststellung bzw. Plangenehmigung von Hochwasserrückhaltebecken, Plangenehmigung von Hochwasserabfluss beeinflussenden Gewässerausbauvorhaben und von Deich- und Dammbauten an Bundeswasserstraßen, Gewässern 1. Ordnung sowie Grenzgewässern zur Schadensbeseitigung nach extremen, großräumigen Hochwasserereignissen. Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten wurden die Daten zur Beantwortung der Fragen 1 bis 4 referatsbezogen auf die Referate 32 sowie 46 erhoben und getrennt ausgewiesen. Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 wird auf die Anlage verwiesen. Die Anzahl und die durchschnittliche Dauer der Verfahren beziehen sich auf die im jeweiligen Jahr abgeschlossenen Verfahren. Die Berechnung der durchschnittlichen Verfahrensdauer von der Antragstellung bis zum Erlass der abschließenden Entscheidung erfolgte als arithmetisches Mittel. Die so ermittelte Verfahrensdauer ist jedoch wenig repräsentativ, da sie keine Auskunft über den mit dem Verfahren verbundenen, effektiven Arbeitsaufwand oder den jeweiligen Umfang des Verfahrens gibt. Die Verfahren sind im Hinblick auf Umfang und Komplexität der Planungen, Qualität der eingereichten Unterlagen und im Hinblick auf die betroffenen Belange sehr unterschiedlich und insoweit regelmäßig nicht vergleichbar. Zudem wird über verfahrensbedingte Liegezeiten und deren Ursachen keine Übersicht geführt. Referate 32 "Planfeststellung" Neben Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren sowie Planänderungsverfahren führen die Referate 32 Verfahren, die mit einer Entscheidung über das Absehen von Planfeststellung oder Plangenehmigung enden sowie Anhörungsverfahren nach Seite 2 von 4 STAATSMINISTE^IUM DES INNERN Freistaat SÄCT-JSETN dem Allgemeinen Eisenbahngesetz, die mit einer Stellungnahme an das Eisenbahnbundesamt enden, durch. Anzahl und durchschnittliche Verfahrensdauer der Verfahren: 2012 2013 2014 2015 2016 Verfahrensart Anzahl 0Verfahrensdauer Anzahl 0Verfahrensdauer Anzahl 0 Verfahrensdauer Anzahl 0Verfahrensdauer Anzahl 0 Verfahrensdauer Planfeststellungsverfahren (PFV) 30 537,6 AT 24 390,6 AT 19 447,3 AT 23 648,9 AT 15 543,9 AT Plangenehmigungsverfahren (PGV) 11 130,2 AT 182,7 AT 15 168 AT 96,6 AT 107,1 AT Planänderungsverfahren 13 172,2 AT 21 168 AT 22 178,5 AT 19 84 AT 14 96,6 AT Stellungnahmen nach AEG 378 AT 378 AT 12 449,4 AT 277,2 AT 546 AT Absehen von PFV und PGV 75,6 AT 16 48,3 AT 14 54,6 AT 25,2 AT 11 37,8 AT AT = Arbeitstage Umfang der Verfahren: Der Umfang der Planunterlagen und der mit den Verfahren verbundene Aufwand haben sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Gründe dafür sind strengere umweltrechtliche Vorschriften, Rechtsprechung insbesondere des EuGH und des BVerwG dazu, Stellungnahmen und Klagen anerkannter Naturschutzvereine. Hinzu treten häufig Defizite in der Qualität der vorgelegten Planunterlagen, so dass Überarbeitungen notwendig werden. Lange Bearbeitungsdauern bei den Vorhabenträgern für die Erstellung von Tekturplanungen oder Erwiderungen auf den Vertrag aus den Anhörungsverfahren sind zudem keine Seltenheit. Allgemein bestimmt sich die Verfahrensdauer darüber hinaus im Einzelfall nach Dimension und Komplexität einer Maßnahme, den durch sie hervorgerufenen Betroffenheiten, fachlichen und rechtlichen Problemstellungen sowie der Akzeptanz oder aber dem Widerstand in der Bevölkerung, der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzvereine. Referat 46 "Wasserrechtliche Planfeststelluncisverfahren, Hochwasserschutz" Im Referat 46 werden neben Planfeststellungsverfahren auch Prüfungen zur Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP- Vorprüfung), Entscheidungen, ob anstelle eines Planfeststellungsverfahrens ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden kann (Verfahrensentscheidung) und Planänderungsverfahren zu laufenden Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Anzahl und durchschnittliche Verfahrensdauer der Verfahren: 2012 2013 2014 2015 2016 Verfahrensart Anzahl 0 Verfahrensdauer Anzahl 0Verfahrensdauer Anzahl 0Verfahrensdauer Anzahl 0 Verfahrensdauer Anzahl 0 Verfahrensdauer Planfeststellungsverfahren (PFV) 615,5 AT 14 747 AT 1076,2 AT 917,1 AT 1411,5 AT Plangenehmigungsverfahren (PGV) Planänderungsverfahren3 31 AT 10 125,3 AT 18 202,4 AT 25 234, l AT 305 AT UVP-Vorprüfungen1 17 95,7 AT 97,8 AT 125,3 AT 14 66,8 AT 10 75,7 AT Verfahrensentscheidungen' 62 AT 142,5 AT 242,4 AT 17 194,2 AT 10 323,0 AT AT = Arbeitstage 1 nur isolierte UVP-Vorprüfungen 2 enthält auch UVP-Vorprüfungen als Voraussetzung für die Verfahrensentscheidungen, soweit nicht Isoliert festgestellt Änderungsplangenehmigungen Seite 3 von 4 STAATS1VI11M1STER1UM DES 1NNERM Freistaat SACHSE1N Umfang der Verfahren: Die Frage zur Entwicklung des Umfangs der im Referat 46 bearbeiteten Verfahren ist differenziert zu beantworten: Bereits seit dem 1. März 2012 gibt es im Geschäftsbereich sehr umfangreiche staatliche Planfeststellungsverfahren - in einem Fall beispielsweise mit über 50 Planungsordnern. Das betrifft zum Beispiel Polderplanungen oder Planungen für Hochwasserrückhaltebecken. Es gibt aber auch staatliche oder kommunale Planfeststetlungsverfahren zu Hochwasserschutzanlagen mit nur einem Planordner. Die anderen im Referat durchführten Verfahren (UVP-Vorprüfungen, Verfahrensentscheidungen , Planänderungsverfahren) kommen in der Regel mit weniger umfangreichen Unterlagen aus. Eine statistische Aufbereitung des Umfangs der jeweiligen Verfahren erfolgt nicht. Allerdings kann man sagen, dass es zu Beginn der Arbeit des Referates 46 noch mehr Verfahren zu einfachen Deichinstandsetzungen gab. Inzwischen nehmen komplexere großflächigere Hochwasserschutzvorhaben zu. Die Bearbeitung der umfangreichen Verfahren ist sowohl organisatorisch als auch fachlich sehr anspruchsvoll und muss gut strukturiert werden. Allerdings ist der Umfang einer Planunterlage nicht allein entscheidend für die Schwierigkeit und Komplexität der jeweils zu beantwortenden Rechts- oder Fachfragen und damit auch des erforderlichen Zeitaufwandes für die Bearbeitung. Durch die vielfältigen zu beachtenden Rechtsgrundlagen ^ind die immer ausgefeiltere Rechtsprechung bis hin zu den höchsten Gerichten zu n^turschutzfachlichen und -rechtlichen aber auch zu wasserfach lichen und -rec^flicl^fi Fragestellungen werden die zu prüfenden Planunterlagen umfangreicher, abe^/au^h die zu lösenden Fragestellungen immer diffiziler Mitlfrei^ncyichen Grüßen Anlage Seite 4 von 4 Anlage Stichtag: 18. August 2016 Kleine Anfrage "Personalausstattung der Referate "Planfeststellung" der Landesdirektion Sachsen" Landtags-Drs. 6/6147 32 25 23 22,125 0 0 0 2 46 24 25 20,64 0 1 0 0 46 (PM-Stellen HIP) 5 5 5 0 0 0 5 Anzahl kw 2018 Vollzug der Stellenabbauverpflichtungen Vollzug der Stellenabbauverpflichtungen Projektmittelstellen (Laufzeit lt. Regierungsentwurf Doppelhaushalt 2017/2018 bis 31. Dezember 2018) Frage 1: Mit wie vielen Stellen sind derzeit die Referate "Planfeststellung" der Landesdirektion Sachsen ausgestattet und mit jeweils welcher Personalstärke besetzt? Frage 2: Wie viele Stellen wurden seit 2010 in diesen Referaten jeweils gestrichen und sind aktuell mit einem kw-Vermerk für jeweils welches Jahr versehen? Frage 3: Wie begründeten sich die Stellenstreichungen jeweils? Anzahl kw 2016 Frage 3 Begründung der Stellenstreichung Anzahl der weggefallenen Stellen in den Jahren 2010 bis 2015 auf Grund der Erfüllung der kw- Vermerke Referate Anzahl der Stellen Anzahl der Bediensteten Anzahl (in VZÄ) Frage 1 Frage 2 Anzahl kw 2017 SB2-6PS-Biz16091915020 6_6147_Anlage Frage 1-3 2016-09-20T08:55:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes