STAATSTVmSHSTEKlUM DBS INNERN Freistaat |P SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/8479 Dresden, a Januar 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/615 Thema: Waffenrechtliche Erlaubnisse bei Angehörigen der extremen Rechten im Jahr 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Nach dem Waffengesetz (WaffG) begründet (nur) der Nachweis, dass der/die Betroffene einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung einschlägige Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt hat, in diesem Zusammenhang die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit. Frage 1: Wie viele Personen in Sachsen, die der extremen Rechten zugerechnet werden, sind derzeit im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse (Waffenbesitzkarte, „Waffenschein“ u. Ä.)? Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen liegen Erkenntnisse vor, dass 61 Personen, die der rechtsextremistischen Szene zugerechnet werden, im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Frage 2: Wie viele Personen in Sachsen, die der extremen Rechten zugerechnet werden, haben im Verlauf des Jahres 2014 die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis beantragt und/oder diese Erlaubnis erhalten? Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STER1UM des mmm Freistaat SACHSEN Im Verlauf des Jahres 2014 hat eine Person mit Bezügen zum Rechtsextremismus eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt. Eine solche wurde nicht erteilt. In wie vielen Fällen im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden im Jahr 2014 Überprüfungen hinsichtlich der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit dieser Personen angeregt oder vorgenommen und in wie vielen Fällen führte dies zur Beanstandung der Zuverlässigkeit bzw. zum Widerruf oder Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis bzw. tatsächlich vorhandener Waffen? Im Jahr 2014 wurden 31 Personen mit Bezügen zum Rechtsextremismus auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüft. Fünf Personen haben die waffenrechtlichen Erlaubnisse nach Anhörung zum Widerruf freiwillig zurückgegeben. Bei weiteren fünf Personen wurde ein Widerrufsverfahren eingeleitet. Wie viele Fälle sind der Staatsregierung im Jahr 2014 bekannt geworden, in denen sich der Verdacht ergab oder erhärtet hat, dass Personen, die der extremen Rechten zuzurechnen sind, Waffen ohne die notwendige waffenrechtliche Erlaubnis besitzen oder besaßen? Es wurden acht Fälle bekannt. Dabei wurden Waffen gemäß § 1 Abs. 2 des Waffengesetzes berücksichtigt. Frage 5: Wie viele Fälle sind der Staatsregierung im Jahr 2014 bekannt geworden, in denen s|bh der Verdacht ergab oder erhärtet hat, dass Personen, die der extremen Rechten zuzurechnen sind, mit Waffen handeln? // r Derartige Fälle wurden nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen A - t Frage 3: Frage 4: Markus Ulbig \ Seite 2 von 2