STAATSM1N1STER1UM DES 1N1MER1M Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141.51/8486 ^Dresden/fJ September 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.:6/6155 Thema: Suizidversuche in Asyl-Unterkünften und JVA Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Suizidversuche und/oder Vorfälle, bei denen es sich um Suizidversuche gehandelt haben könnte, von Geflüchteten, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen und den kommunalen Unterkünften untergebracht waren/sind? (bitte für die Jahre 2015/16 je Standort der EA, Kreisfreie Stadt bzw. Landkreis bei kommunalen Unterkünften sowie nach Alter, Geschlecht, Herkunftsstaat aufschlüsseln) Die Beantwortung beruht auf Einzelfallerkenntnissen. Suizidversuche und/oder Handlungen, bei denen es sich um Suizidversuche gehandelt haben könnte, werden zu Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtungen und der Unterbringungseinrichtungen in den Kreisfeien Städten und Landkreisen nicht systematisch erfasst. Der Landesdirektion Sachsen sind für die Erstaufnahmeeinrichtungen im Freistaat Sachsen keine Suizidversuche für den erfragten Zeitraum bekannt. Die Erkenntnisse, die die Landkreise und Kreisfreien Städte für Asylbewerber genannt haben, die in ihren Einrichtungen untergebracht sind, sind in der Anlage 1 aufgeführt. Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Suizidversuche und/oder Vorfälle, bei denen es sich um Suizidversuche gehandelt haben könnte, von Geflüchteten, die in den sächsischen JVA inhaftiert waren/sind? (bitte für die Jahre 2015/16 je Standort der EA, Kreisfreie Stadt bzw. Landkreise bei kommunalen Unterkünften sowie nach Alter, Geschlecht, Herkunftsstaat aufschlüsseln) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Suizidversuche von Gefangenen im Sinne der Fragestellung in sächsischen Justizvollzugsanstalten im Jahr 2015 und bis zum Stichtag 31. Juli 2016 sind der Anlage 2 zu entnehmen. Frage 3: In wie vielen Fällen endete der Suizidversuch tödlich? (bitte pro Jahr und Unterbringung bzw. JVA aufschlüsseln) Im Jahr 2015 kam es in der Justizvollzugsanstalt Zwickau zu einem Suizid und in der Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus zu zwei Suiziden von Gefangenen im Sinne der Fragestellung. Bis zum Stichtag 31. Juli 2016 ereignete sich in der Justizvollzugsanstalt Dresden ein Suizid eines Gefangenen. Die Unterbringungsbehörden teilten auf Nachfrage mit, dass in der Stadt Dresden zwei Suizidversuche im Jahr 2016 tödlich endeten. Es handelt sich um einen 23-jährigen afghanischen Staatsangehörigen und um einen 20-jährigen syrischen Staatsangehorigen . Aus polizeilichen Erkenntnissen ist bekannt, dass im Jahr 2016 ein Asylbewerber, der in einem Asylbewerberheim im Vogtlandkreis untergebracht war, einen Suizid begangen hat. Frage 4: Welche Motive lagen den jeweiligen Suizidversuchen zugrunde? Eine verlässliche Angabe der Motive über Suizidversuche von Gefangenen in sächsisehen Justizvollzugsanstalten ist nicht möglich. Suizidalität, die in einem Suizidversuch gipfelt, ist ein sehr komplexes Problem. Suizidversuche lassen sich in aller Regel nicht auf ein Motiv oder eine Ursache reduzieren. In einigen Fällen lassen sich zwar Faktoren wie eine psychische Erkrankung, Entzugserscheinungen, Traumatisierung, Zukunftsängste ermitteln, aber ob man ein vollständiges Bild zur Motivation für einen Suizidversuch im Rahmen der vorangegangenen oder nachfolgenden Betreuung erfasst oder ermittelt hat, lässt sich regelmäßig nicht sicher feststellen. Die unteren Ausländer- und Unterbringungsbehörden und die Landesdirektion Sachsen als Zentrale Ausländerbehörde haben zudem weder die Zuständigkeit noch die Kompetenz , die Motive und Ursachen für einen Suizidversuch oder einen Suizid zuverlässig festzustellen. Im gegebenen Fall wird ärztliche Hilfe in Anspruch genommen. Die Fesf- Stellungen der Motive obliegen den behandelnden Ärzten oder Psychotherapeuten und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Frage 5: Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die betroffenen Flüchtlinge psychologisch zu stabilisieren? (bitte Dauer, Art und Standort der Maßnahme aufschlüssein ) Für den sächsischen Justizvollzug wurde ein umfangreiches Konzept zur Suizidprävention erarbeitet, das selbstverständlich für alle Gefangenen gilt. Die wichtigsten Vorgaben wurden in die verbindlichen Standards für den sächsischen Justizvollzug integriert. Diese Standards sollen eine differenzierte Bewertung und Veranlassung von Sicherungsmaßnahmen sowie eine engmaschige persönliche Betreuung und Behandlung gefährdeter Gefangener sicherstellen. STAATS1VI1TM1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Bei jeder Aufnahme in den Justizvollzug und bei kritischen Ereignissen im Haftveriauf (z. B. bei Verurteilung, Trennung vom Lebenspartner u. ä.) führen entsprechend fortgebildete Bedienstete ein Screeningverfahren auf der Grundlage eines ausführlichen Gesprächs und einer Aktensichtung mit dem betroffenen Gefangenen durch. Abhängig vom Ergebnis des Screenings werden erste vorläufige Maßnahmen eingeleitet. Die weitere Überprüfung der Maßnahmen erfolgt sodann durch die Fachdienste (medizinischer Dienst, psychologischer Dienst, Sozialdienst). Bei Hinweisen auf eine akute Suizidalität erfolgt in jedem Fall (unverzüglich) die Uber- Prüfung der Maßnahmen durch einen Mitarbeiter des psychologischen Dienstes. Nach erfolgter fachlicher Überprüfung werden die erforderlichen Maßnahmen durch den Vollzugsabteitungsleiter festgelegt. Die Krisenintervention und Behandlung obliegt dem Sozialdienst, dem psychologischen und medizinischen Dienst. Bei akuter Suizidalität erfolgt ein tägliches Gesprächsangebot. Gegebenenfalls kann eine Vorstellung bei einern Facharzt für Psychiatrie erfolgen, um das Erfordernis einer begleitenden psychopharmakologischen Behandlung abklären zu lassen. Gefangene, die Anpassungsprobleme an die Haftsituation haben, bei denen eine Entzugssymptomatik vorliegt bzw. bei denen Hinweise auf eine latente Suizidgefährdung bestehen, werden -soweit nicht zwingende Gründe dagegensprechen- gemeinschaftlich untergebracht. Bei festgestellter akuter Suizidgefahr darf der Gefangene zu keiner Zeit alleine sein. In besonderen Notfällen erfolgt eine ständige und unmittelbare Beaufsichtigung des Gefangenen durch Bedienstete, und es wird eine zügige Verlegung des Gefangenen in das Justizvollzugskrankenhaus angestrebt. Bei Verständigungsproblemen werden Dolmetscher für die Gesprächsführung mit den Gefangenen hinzugezogen. Bei Verlegungen von als suizidal eingeschätzten Gefangenen in andere Anstalten werden die notwendigen Informationen an die zuständigen Fachdienste weitergeleitet. Bei Rückverlegungen aus dem Justizvollzugskrankenhaus erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen medizinischem und psychologischem Dienst zur Sicherstellung der poststationären Nachsorge. Um eine hohe Qualität der suizidpräventiven Arbeit zu gewährleisten, wurde im Jahr 2010 eine Landesarbeitsgruppe Suizidprävention (LAG) eingerichtet, an der Mitarbeiter aus jeder sächsischen Justizvollzugsanstalt beteiligt sind. Jährlich wird durch die Leiterin der LAG eine Multiplikatorenschulung angeboten, an der die in jeder Justizvollzugsanstalt benannten Multiplikatoren für Suizidprävention teilnehmen. Diese Multiplikatoren bilden in jährlich durchzuführenden anstaltsinternen Schulungen alle Bediensteten des sächsischen Justizvollzugs fort. Daneben werden differenzierte Fortbildungen für Ärzte, Psychologen und Seelsorger angeboten. Zudem arbeiten in jeder sächsischen Justizvollzugsanstalt anstaltsinterne Arbeitsgruppen zur Suizidprävention, die der ständigen Optimierung der suizidpräventiven Arbeit (z. B. durch Falldiskussionen, Optimierung des Kommunikationsflusses, Verbesserung des Fortbildungsstandes) dienen. Zu den in den Justizvollzugsanstalten getroffenen Einzelmaßnahmen wird auf die Anläge 2 verwiesen. STAATS1VI11M1STER1UM DES 11MNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister !" dei?i,unte''bringungseinrichtungen (Erstaufnahmeeinrichtungen und kommunale Unterküjftfte )/wird bei Androhung eines Suizids deren Ernsthaftigkeit geprüft und medizinisc ^ abgeklärt. Mit ff-euiMichen Grüßen Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6155 Nr. Geschl. Alter Nationalität Stadt Dresden 2016 1 m 23 Afghanistan 2 m 20 Syrien Stadt Leipzig 2016 1 w 31 Syrien 2 w 27 Afghanistan 3 w 26 Irak 4 w 22 Iran 5 w 22 Iran 6 w 21 Irak 7 w 21 Albanien 8 m 47 Serbien 9 m 33 Syrien 10 m 30 Libyen 11 m 29 Marokko 12 m 28 Irak 13 m 27 Libyen 14 m 26 Libanon 15 m 26 Iran 16 m 24 Syrien 17 m 23 Syrien 18 m 18 Kosovo Landkreis Erzgebirge 2016 1 m 28 Tunesien Landkreis Görlitz 2016 1 m 20 Syrien 2 m 37 Afghanistan 3 m 46 Afghanistan Landkreis Leipzig 2015 1 w 18 Afghanistan 2 m 28 Irak 2016 1 m 24 Marokko 2 w 40 Irak 3 w 21 Irak Vogtlandkreis 2016 1 m 20 Libyen Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6155 JVA Alter Geschlecht Staatsangeh. Antwort Frage 5. 2015 Dresden 25 Jahre männlich Tunesien Mit dem Gefangenen erfolgten bereits vor dem Vorkommnis Gespräche mit dem Psychologischen Dienst der Justizvollzugsanstalt. Nach dem Suizidversuch erfolgte eine stationäre Einweisung in ein externes Krankenhaus für drei Tage. Anschließend wurde der Gefangene zur Weiterbehandlung und Stabilisierung für acht Tage in die Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus überstellt. Nach der Rücküberstellung in die JVA Dresden folgten weitere Gespräche mit dem Psychologischen Dienst bis zu seiner Entlassung. Leipzig mit Krankenhaus 25 Jahre männlich Tunesien Der Gefangene erfuhr eine Einzelbetreuung durch den psychologischen Dienst mit täglicher Gesprächsführung. Ferner erfolgte eine Anpassung der medikamentösen Einstellung durch den Psychiater in Verbindung mit intensivierter Einzelbetreuung. Zwickau 19 Jahre männlich Marokko In Folge des Suizidversuches erfolgte eine Erstversorgung bis zum Eintreffen des Notarztes durch den medizinischen Dienst der JVA. Anschließend wurde der Gefangen zur Behandlung in ein externes Krankenhaus eingewiesen . Am selben Tag erfolgte die Überstellung für neun Tage zur Weiterbehandlung und Stabilisierung in die JVA Leipzig mit Krankenhaus. Nach Rückkehr in die JVA Zwickau erfolgte die Nachbetreuung durch den Psychologischen Dienst. Der Gefangene wurde bereits entlassen. 2016 Dresden 34 Jahre männlich Algerien Mit dem Gefangenen erfolgten bereits vor dem Vorkommnis Gespräche mit dem Psychologischen Dienst der JVA. Zudem befand er sich zur Behandlung in einem externen Krankenhaus sowie im Krankenhaus der JVA Leipzig. In Folge des Suizidversuches erfolgte eine stationäre Einweisung in ein externes Krankenhaus für zwei Tage. Anschließend wurde der Gefangene zur Weiterbehandlung und Stabilisierung für sieben Tage in die JVA Leipzig mit Krankenhaus überstellt. Nach der Rücküberstellung in die JVA Dresden folgten weitere Gespräche mit dem Psychologischen Dienst der JVA. Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6155 JVA Alter Geschlecht Staatsangeh. Antwort Frage 5. Dresden 26 Jahre männlich Libyen Bereits vor dem Vorkommnis erfolgten Gespräche mit dem Psychologischen Dienst der JVA. In Folge des Suizidversuches erfolgte eine stationäre Einweisung in ein externes Krankenhaus für einen Tag. Anschließend wurde der Gefangene zur Weiterbehandlung und Stabilisierung in die JVA Leipzig mit Krankenhaus für fünf Tage überstellt. Nach der Rückkehr in die JVA Dresden erfolgten weitere Gespräche mit dem mit dem Psychologischen Dienst der JVA. Der Gefangene ist bereits entlassen wurden. Leipzig mit Krankenhaus 29 Jahre männlich Tunesien Es erfolgte eine Einzelbetreuung im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung. Ferner wurden Psychopharmaka zur gezielten Behandlung der Erkrankung verordnet. Der Gefangene ist bereits entlassen wurden. Zwickau 19 Jahre männlich Tunesien In Folge des Suizidversuches erfolgte eine Behandlung durch den Notarzt und die Einweisung in ein externes Krankenhaus für einen Tag. Nach Rückkehr des Gefangenen aus dem Krankenhaus wurden für drei Tage in einem besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände untergebracht , da aufgrund seines Verhaltens zunächst ein erneuter Suizidversuch befürchtet wurde. Während der Unterbringung dort wurde der Gefangen täglich durch den Arzt untersucht sowie über gedolmetschte Gespräche mit dem Psychologischen Dienst und der zuständigen Vollzugsabteilungsleiterin geführt . Nach Stabilisierung erfolgte die gemeinschaftliche Unterbringung in verbunden mit Kontrollen im Abstand von 60 Minuten. Nach weiterer Stabilisierung und psychologischer Gesprächsführung konnten die Kontrollen reduziert werden. Der Gefangene konnte zur Arbeit eingesetzt werden. Es wurden Medikamente zur Schlafunterstützung ärztlicherseits verordnet. SB2-6PS-Biz16092108380 6_6155_Anlage 2016-09-21T09:11:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes