STAATSTVniMISTEWUM DES INNERN Freistaat SACMSB1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24.0141.51/8488 Dresden,/f /September 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6161 Thema: Umsetzung der Mindestnormen für besonders schutzbedürftige Asylbewerberlnnen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In der EU-Richtlinie 2003/9/EG werden die Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern festgelegt. Darin wird vorgeschrieben, dass Anhörungen von besonders Schutzbedürftigen durch einen Sonderbeauftragten durchgeführt werden müssen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen, die nach der o. g. EU-Richtlinie besonders schutzbedürftig sind, wurden seit Januar 2015 aus Sachsen abgeschoben und warum? Bitte nach Monat und Standorten des BAMF in Sachsen aufschlüsseln sowie nach dem Grund der Schutzbedürftigkeit (Minderjährige , unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen , Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer oder sexueller Gewalt erlitten haben). Die dem Fragegegenstand zu Grunde liegenden Umstände werden im Rahmen der von der Landesdirektion Sachsen geführten Statistiken nicht erhoben. Entsprechende Informationen können daher nur durch individuelle Sichtung der mindestens insgesamt 2.345 Akten zu Abschiebungen nach § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes seit Januar 2015 ermittelt werden. Hierfür ist pro Person ein Gesamtaufwand für die Landesdirektion Sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN von durchschnittlich drei Stunden zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 7.035 Arbeitsstunden, d. h. von über 175 Wochen zu je fünf Arbeitstagen. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine Beantwortung dieser Frage die Arbeitsund Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung'des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Zentralen Ausländerbehörde andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung derZumutbarkeit, von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Frage 2: Wie hoch ist die Zahl der Anhörungen von besonders schutzbedürftigen Personen , die nicht durch einen Sonderbeauftragten seit Januar 2015 durchgeführt wurden? Bitte nach Monat und den jeweiligen Standorten des BAMF in Sachsen aufschlüsseln. Frage 3: Welche Gründe lagen vor, dass kein Sonderbeauftragter hinzugezogen wurde? Frage 4: Wie viele "Sonderbeauftragte" im Sinne der o. g. EU-Richtlinie gibt es in Sachsen und welche besonderen Qualifikationen haben diese? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die in Rede stehenden Anhörungen gemäß § 25 des A^ylgesetzes (AsylG) erfolgen im Rahmen von Asylverfahren, für deren Durchfühfiacl ? Maßgabe des § 5 Abs 1 AsylG ausschließlich das Bundesamt für Migration Hü^htlinge (BAMF) zuständig ist. Der Einsatz von Sonderbeauftragten bei'Anhö- ^n abliegt somit dem BAMF i-eufidlichen Grüßen M Seite 2 von 2 2016-09-13T10:57:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes