STAATSTVHN1STEH11J1VI DES INNEHM Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Aktenzeichen 01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8483 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, q. Januar 2015 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/617 Thema: Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 6/258 wurden im Zeitraum 1. Januar 2013 bis zum 31. Oktober 2014 in drei Zeitabschnitten insgesamt 17 Straßen im Stadtbezirk Leipzig-Süd als ,Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität' nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsPolG ausgewiesen. Als Begründung werden polizeiliche Erkenntnisse in den Deliktsfeldern besonders schwerer Diebstahl vor allem an/aus Kfz (Schwerpunkt Navigationsgeräte), besonders schwerer Diebstahl von Kraftfahrzeugen und Betäubungsmittelkriminalität angeführt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche weiteren Straßen im gesamten Gebiet der Kreisfreien Stadt Leipzig wurden in den Jahren 2013 und 2014 als „Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität“ nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsPolG ausgewiesen? Da die Antworten auf parlamentarische Anfragen veröffentlicht werden, würde die Staatsregierung mit der Benennung der Straßen polizeiliche Vorgehensweisen im Bereich der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung offenlegen bzw. Rückschlüsse darauf ermöglichen und damit die Arbeitsfähigkeit sowie Aufgabenerfüllung der Polizei gefährden. Zudem würde eine Beantwortung der Frage einen Verdrängungs- und Verlagerungseffekt erzeugen und das Sicherheitsgefühl der Anwohner möglicherweise beeinträchtigen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wiihelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN ..... Freistaat HP SACH SEIN Eine Preisgabe dieser sensiblen Informationen würde sich auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich wie auch auf die Durchsetzung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs nachteilig auswirken. Kriminellen würde dies ermöglichen, die polizeitaktischen Optionen dieser Maßnahmen einzuschätzen und ihre kriminellen Strategien und Taktiken hieran auszurichten. Hierdurch würden die polizeilichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr bzw. zur Strafverfolgung erheblich eingeschränkt oder sogar neutralisiert werden. Entsprechende Gefahren und Straftaten könnten dann nicht mehr wirkungsvoll abgewehrt, verhütet oder verfolgt werden. Das Interesse der Staatsregierung am Schutz der dargestellten Rechtsgüter war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass im vorliegenden Fall das Interesse an einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung nur durch die Verweigerung der Benennung der nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsPolG ausgewiesenen Straßen in Leipzig ausreichend geschützt werden kann. Dieses Ergebnis beruht auf der Tatsache, dass der Sächsische Landtag im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Landtagsdrucksache 6/258 dem Vorschlag der Staatsregierung, auf eine Veröffentlichung der Antwort der Staatsregierung zu verzichten, nicht gefolgt ist. Um die Offenlegung dieser sensiblen Informationen aus o. g. Gründen zu verhindern und zugleich dem Informationsinteresse der Abgeordneten angemessen zu entsprechen, besteht die Möglichkeit der persönlichen Einsichtnahme der Abgeordneten in den relevanten Vorgang im Sächsischen Staatsministerium des Innern oder in der Polizeidirektion Leipzig. Frage 2: In welchen Ortsteilen der Stadt Leipzig befinden sich Schwerpunkte im Sinne der eingangs erwähnten Deliktsfelder besonders schwerer Diebstahl vor allem an/aus Kfz (Schwerpunkt Navigationsgeräte), besonders schwerer Diebstahl von Kraftfahrzeugen und Betäubungsmittelkriminalität? (bitte nach Deliktsgruppe und erfassten Fällen in den Jahren 2012, 2013 und 2014 aufschlüsseln) Frage 3: Wie ordnen sich die im Stadtbezirk Leipzig-Süd als „Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität“ nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ausgewiesenen Straßen in diese Rangfolge ein? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: 1. Besonders schwerer Diebstahl an/ aus Kfz (Navigationssysteme): Ortsteil - Erfasste Fälle 2012 Ortsteil - Erfasste Fälle 2013 Zentrum-Nord - 44 Reudnitz -Thonberg - 43 Zentrum - 42 Südost - 41 Südvorstadt- 40 Zentrum-West - 39 Zentrum-Nord - 87 Reudnitz -Thonberg - 84 Südvorstadt - 82 Zentrum-Südost - 79 Zentrum-West - 67 Gohlis-Süd - 67 Seite 2 von 3 STÄÄTSTVniMlSTEEIUlVf DES INNERN Freistaat |p SACHSEN 2. Besonders schwerer Diebstahl von Kfz: Ortsteil - Erfasste Fälle 2012 Ortsteil - Erfasste Fälle 2013 Südvorstadt - 37 Zentrum-Nordwest - 25 Eutritzsch - 24 Zentrum-Süd - 23 Gohlis-Mitte - 22 Connewitz - 21 Südvorstadt - 28 Zentrum-Nord - 23 Gohlis-Süd - 22 Eutritzsch - 22 Stötteritz - 21 Connewitz - 21 3. Betäubungsmittelkriminalität: Ortsteil - Erfasste Fälle 2012 Ortsteil - Erfasste Fälle 2013 Altlindenau -124 Neustadt-Neuschönefeld - 80 Zentrum-Ost - 75 Connewitz - 65 Kleinzschocherer - 55 Volkmarsdorf - 51 Altlindenau -108 Zentrum-Ost - 95 Connewitz - 88 Volkmarsdorf - 83 Neustadt-Neuschönefeld - 72 Zentrum-Nord - 68 Die Statistik des Jahres 2014 liegt noch nicht vor. Frage 4: Welche konkreten Ergebnisse bei der Feststellung, Ahndung oder Verhinderung der unter 2. angeführten Straftaten konnten in/an den unter 1. benannten Zeiträumen und Orten nachweislich auf Grundlage und mit Hilfe der erweiterten polizeilichen Eingriffsbefugnisse erzielt werden? Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen erfolgt nicht. Die vollständige Beantwortung der Fragen würde daher die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren erfordern. Dies ist im Hinblick auf die große Anzahl der in Betracht kommenden Verfahren im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funkti^nsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Im Weiteren wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1, 3 yfnd 5 der Drucksache 6/258, letzter Satz, verwiesen. Mit fr;euhdlichen Grüßen | i ' Seite 3 von 3