SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜRKULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/6171 Thema: Kosten der Umbenennung/Umstrukturierung der Regionalschulämter zur Sächsischen Bildungsagentur sowie zum Landesamt für Schule und Bildung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Zum 01. Januar 2007 wurde die Sächsische Bildungsagentur als Nachfolgerin der fünf Regionalschulämter gegründet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Kosten der Zusammenführung der fünf Regionalschulämter zur Sächsischen Bildungsagentur (Bitte aufschlüsseln nach Plankosten, tatsächlichen Kosten und allen Einzelposten )? Die Sachausgaben beschränkten sich im Wesentl ichen auf die Umgestaltung von Drucksachen, Internetauftritt und Beschilderungen aufgrund der geänderten Behördenbezeichnung. Insbesondere war keine Anmietung neuer Liegenschaften bzw. zusätzlicher Flächen erforderlich . Eine Zusammenstellung der vergleichsweise geringen Sachausgaben liegt nicht vor, da hierfür kein gesonderter Haushaltstitel eingerichtet wurde. Zusätzliche Personalausgaben sind nicht entstanden. Die mit der Hebung der Planstelle des Direktors (von B 2 nach B 3) und des stellv. Direktors (von A 16 nach B 2) der Sächsischen Bildungsagentur verbundenen Mehrausgaben wurden durch die Senkung von anderen Planstellen kompensiert (drei Stellen von A 16 nach A 15, zwölf Stellen von A 15 nach A 14). Frage 2: Warum ist die geplante Fusion der Sächsischen Bildungsagentur mit dem Sächsischen Bildungsinstitut nicht mit der o. g. Zusammenführung von 2007 vergleichbar (gemäß Antwort der Staatsregie- Seite 1 von 2 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/4/24 Dresden, 4r September 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium filr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN rung zu Punkt 10, Frage 1 der Fragen der AfD-Fraktion zur Drs. 6/5078, Vorbereitung zur 18. Sitzung des ASS am 19.08.2016)? Der nachgeordnete Bereich des Staatsministeriums für Kultus bestand im Jahr 2006 aus fünf Regionalschulämtern, deren wesentliche Aufgabe die Wahrnehmung der Schulaufsicht war, dem Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung (Comeniuslnstitut ), der Sächsischen Akademie für Lehrerfortbildung, der Evaluationsagentur und sieben staatlichen Seminaren. Aus den insgesamt 15 Behörden wurden mit der Umstrukturierung im Jahr 2007 drei Behörden (Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Sächsische Bildungsagentur und Sächsisches Bildungsinstitut) . Sowohl aufgrund der Anzahl der Behörden, welche damals umstrukturiert wurden, der Anzahl der damaligen Standorte, der Anzahl des in diesen Behörden beschäftigten Personals als auch aufgrund der zwischenzeitlich durch gesetzliche Vorgaben veränderten Aufgaben der Behörden , ist die damalige Änderung der Organisationsstruktur mit der beabsichtigten Fusion der Sächsischen Bildungsagentur und dem Sächsischen Bildungsinstitut nicht vergleichbar. Frage 3: Wieso kann eine Kostenplanung bezüglich der Fusion der Sächsischen Bildungsagentur mit dem Sächsischen Bildungsinstitut erst erfolgen, wenn der parlamentarische Gesetzgeber über die entsprechenden Regelungen im Schulgesetz abgestimmt hat (gemäß Antwort der Staatsregierung zu Punkt 10, Frage 3 der Fragen der AfD-Fraktion zur Drs. 6/5078, Vorbereitung zur 18. Sitzung des ASS am 19.08.2016)? Der parlamentarische Gesetzgeber entscheidet über die Inhalte der gesetzlichen Normen . Von dieser Entscheidung ist die weitere Umsetzung der Fusion der Sächsischen Bildungsagentur und des Sächsischen Bildungsinstituts abhängig. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus geht derzeit davon aus, dass die Neuorganisation und Umstrukturierung der Schulaufsichtsbehörden eine fünfstellige Summe nicht überschreitet. Diese Mittel sind im Einzelplan 05 berücksichtigt. Frage 4: Gebietet es nicht das Gebot der Transparenz, die Kosten von Vorhaben dem Gesetzgeber vor seiner Entscheidung bekannt zu geben? Es wird auf die Beantwortung zu Frage 3 verwiesen . Mit freundlichen Grüßen A Brunhild Ku Seite 2 von 2 2016-09-16T14:11:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes