(\ @(t(Ð (o o C\ STAATSMINISTERIUIVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUI\¡ FÚR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach l00510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler, MdL Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/6173 Thema: Teichwirtschaften in FFH-Gebieten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Eine Einteilung der Teiche in ,,intensiv" oder "extensiv" bewirtschaftet ist vor dem Hintergrund, dass die Teichwirte heute nicht mehr intensiv zufüttern wie in den 1960er bis 1980er Jahren, nicht mehr zeitgemäß. Nur durch die enorme Zufütterung konnten seinerzeit Abfischmengen je Hektar von circa 1000 bis 1500 Kilogramm realisiert werden und der Begriff der intensiven Produktion wurde zurecht im Sprachgebrauch genutzt. Heute liegt derjährliche Durchschnittsertrag über alle Teiche des Freistaates sachsen gerechnet bei 450 kg/ha/Jahr. Eine Einteilung der Teiche in ,,ohne Ertragsbegrenzung " und ,,mit Ertragsbegrenzung" erscheint unter dem Aspekt, dass über 90 Prozent der Teiche über die Förderrichtlinie Naturschutz und Teichwirtschaft (RL TWN/2015) gefördert werden, den gegebenen Realitäten angepasster. Unter Berücksichtigung der dargestellten Betrachtungsweise , an die Fördertatbestände der Richtlinie TWN/201S für die Förderperiode 2014 bis 2020, würden dabei die Fördertatbestände T1 bis T2c einer extensiven Produktion,,ohne Ertragsbegrenzung" zugeordnet werden und der Fördertatbestand T3a der Kategorie ,,mit Ertragsbegrenzung ", weil in diesem Fall aus naturschutzfachlichen Gründen maximal 400 kg/ha erzeugt werden dürfen. Die folgenden Antworten beruhen auf den Erkenntnissen zu den Teichen im Freistaat Sachsen, für die über die Richtlinie TWN/2015 Fördermittel beantragt wurden (über 90 Prozent der sächsischen Teiche, die in FFH- Gebieten liegen). Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen. de" lhr Zeichen lhre Nachricht vom 23. August 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5338 Dresden, /í01' ¡¿¡¡' Tag der Deutschen Einheit TI¡ltIII FreistaatSachsenI or.-o3.ro.zo16 Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden vvww.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang fúr elektron¡sch signierte sowie für verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 3 STAATSIVIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# Frage l: Wie viele künstlich angelegte und bewirtschaftete Teiche befinden sich in FFH-Gebieten in Sachsen? (bitte Angabe der Gesamtanzahl und der Anzahl der intensiv und extensiv bewirtschafteten) Die Gesamtzahl der Teiche in FFH-Gebieten im Freistaat Sachsen, für die Fördermittel über die Richtlinie TWN/2015 beantragt werden, beläuft sich dezeit auf 689. Davon werden 157 Teiche extensiv ohne Ertragsbeschränkungen bewirtschaftet (Durchschnittsertrag 450 kg/ha) und 532 Teiche werden extensiv mit Besatzvorgaben oder Ertragsbeschränkungen bewirtschaftet. Frage 2: Wie viele künstlich angelegte und bewirtschaftete Fischteiche sind in den Biotoptyp 3150 der FFH-Richtlinie eingeordnet? (bitte Angabe der Gesamtanzahl und der Anzahl der intensiv und extensiv bewirtschafteten ) 545 Teiche sind in den Lebensraumtyp 3150 der FFH-RL eingestuft. Davon werden 119 extensiv ohne Ertragsbeschränkung und 426 extensiv mit Besatzvorgaben oder Ertragsbeschränkungen bewi rtschaftet. Frage 3: Auf Basis welcher Grundlage wurden diese künstlich angelegten und bewirtschafteten Teiche dem Biotoptyp 3150 zugeordnet? Die Zuordnung eines Gewässers zum Lebensraumtyp 3150 (,,Eutrophe Stillgewässer") erfolgte auf Grundlage des sächsischen Kartier- und Bewertungsschlüssels in Umsetzu ng der FFH-Richtlin ie (http://www. umwelt. sachsen. de/umwelUnatu r/1 8723. htm). Frage 4: ln wie weit ist in den betroffenen Managementplänen {künstlich angelegte und bewirtschaftete Teiche als Biotoptyp 3150) eine weitere Bewirtschaftung der in den FFH-Gebieten liegenden bewirtschafteten Teiche vorgesehen? ln der Regel sehen die FFH-Managementpläne die Weiterführung der traditionellen Teichbewirtschaftung vor. Maßgaben zum Beispiel zum Fischbesatz, zur Produktionsintensität oder zur Teichbespannung sind dabei abhängig von den jeweiligen Schutzgütern . Für bestimmte Maßnahmen (zum Beispiel Teiche ohne Nutzung) bestehen Fördermöglichkeiten nach der Richtlinie TWN/201 5. Seite 2 von 3 STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 5: Teiche der Teichwirtschaft Dr. Zelder befinden sich im Naturschutzgebiet ,,Dubringer Moor". Aufgrund von Verschärfungen der Naturschutz -Auflagen und der Einordnung der künstlich angelegten und bewirtschafteten Teiche als Biotoptyp 3150 ist eine Bewirtschaftung nur noch erschwert und kaum wirtschaftlich möglich. Hat die Staatsregierung in diesem konkreten Gebiet Interesse an einer weiteren Fischwirtschaft oder sollen die künstlich angelegten Teiche zuktinftig im Rahmen des zugeordneten Biotoptypes weiterentwickelt werden? Die Zuordnung von Teichen zum Biotoptyp 3150 schließt eine weitere Bewirtschaftung der Teiche zur Fischproduktion nicht aus. Die weitere Bewirtschaftung der Teiche ist zum Erhalt der konkreten Schutzgüter der FFH-RL erforderlich und ist ausdrücklich im lnteresse der Staatsregierung, so auch bei den Teichen der Teichwirtschaft Dr. Zelder. Mit freu tu ndli Thomas Schmidt Grüßen Seite 3 von 3 2016-09-16T12:05:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes