STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/.10235 ws:Dresden///, September 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6175 Thema: Internationale Kraftfahrzeugverschiebung - PKW Diebstähle Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung; Angaben zur internationalen Kraftfahrzeugverschiebung werden statistisch nicht erfasst. Die Kraftfahrzeugverschiebung an sich stellt keinen eigenen Straftatbestand dar. Deshalb erfolgt die Beantwortung der Fragen 1 und 2 auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) mit den Daten zum Diebstahl von Kraftwagen einschließlich unbefugten Gebrauchs. Die Zahlung für die Jahre 2005 bis 2015 basiert auf dem in den Richtlinien für die Führung der PKS in der Fassung vom 1. Januar 2015 enthaltenen Straftatenkatalog . Aufgrund der damit verbundenen notwendigen Anpassung bereits gespeicherter Daten aus Vorjahren kann es in Einzelfällen zu gering"- fügigen Abweichungen bereits veröffentlichter PKS-Angaben kommen" Frage 1: Wie hat sich Anzahl der wegen internationaler KfZ Verschiebung geführten Strafverfahren zwischen den Jahren 2005 und 2016 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTE^IUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Erfasste Fälle bei Diebstahl von Kraftwagen ... Jahr ... ohne erschwerende Umstände einschließlich unbefugten Gebrauchs 2005 418 2006 359 2007 448 2008 408 2009 394 2010 397 2011 363 2012 404 2013 408 2014 348 2015 337 20161 185 unter erschwerenden Umständen 2176 1 764 1 750 2504 3458 3685 3168 3323 2936 3100 2750 1 426 insgesamt einschließlich unbefugten Gebrauchs 2594 2 123 2198 2912 3852 4082 3531 3727 3344 3448 3087 1 611 Frage 2: Gegen wie viele Tatverdächtige richteten sich die Verfahren aus Frage 1? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren) Ermittelte Tatverdächtige2 bei Diebstahl von Kraftwagen . Jahr ... ohne erschwerende Umstände einschließlich unbefugten Gebrauchs 2005 342 2006 311 2007 364 2008 312 2009 307 2010 311 2011 293 2012 301 2013 318 2014 284 2015 266 unter erschwerenden Umständen 576 508 429 402 479 543 513 510 420 498 526 insgesamt einschließlich unbefugten Gebrauchs 888 787 761 679 750 817 778 780 712 753 760 20161 147 287 418 1. Januar 2016 bis 30. Juni 2016 2 Zur Anwendung kommt die echte Tatverdächtigenzählung, d. h. ein Tatverdächtiger, der in mehreren Untergruppen vertreten ist, wird in der nächsthöheren Straftatengruppe nur einmal berücksichtigt. Die Spalte "insgesamt einschließlich unbefugten Gebrauchs'7 enthalt somit die Gesamtanzahl der ermittelten Personen. Seite 2 von 5 STAATSMIMISTBT^UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Angeschuldigte wurden zwischen den Jahren 2010 und 2016 wegen Delikten im Zusammenhang mit internationaler KfZ Verschiebung zu Strafen verurteilt ? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren) Von einer Beantwortung der Frage seitens der Staatsregierung wird abgesehen, da dies einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Eine gesonderte statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung wird bei den sächsischen Staatsanwaltschaften nicht geführt. Die Beantwortung der Frage ist auch mit Datenbankabfragen nicht möglich. Sowohl der Umstand, dass die Diebstahlsbeute ein PKW ist als auch das Verbringen der Beute in das Ausland kann in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht erfasst werden. Die Beantwortung der Frage würde daher die manuelle Durchsicht und Auswertung der Papierakten aller betroffenen Strafverfahren im Sinne der Fragestellung erfordern. Dies ist bei 8.789 rechtskräftig Verurteilten mit zumutbarem Aufwand nicht zu leisten. Zur vollständigen Beantwortung der Frage wären umfangreiche und zeitaufwändige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen . Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwisehen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Frage 4: Wie hat sich die Zahl der Fahndungseinsätze der Gemeinsamen Fahndungsgruppen zwischen Landespolizei und Bundespolizei in Sachsen seit deren Bestehen entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren) Die Maßnahmen der Gemeinsamen Fahndungsgruppen stellen grundsätzlich Fahndungseinsätze im Sinne der Fragestellung dar. Die Darstellung einer Entwicklung ist insofern nicht möglich, lediglich könnte die Personalentwicklung einen Anhaltspunkt im Sinne der Fragestellung darstellen. Im Weiteren wird auf die Antwort auf die Frage 5 verwiesen. Frage 5: Wie hat sich der Personalbestand der Gemeinsamen Fahndungsgruppe zwischen Landespolizei und Bundespolizei in Sachsen seit deren Bestehen entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und jeweils personeller Ausstattung nach Laufbahngruppen ) Seite 3 von 5 STAATSM1N1STEP1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Dienststelle Jahr Pesonalbestand3 (LG1.2 vormals mittlerer Dienst / LG2.1 vormals gehobener Dienst) Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge 2008 6/4 2009 6/3 2010 4/4 2011 6/4 2012 11/3 Polizeidirektion Chemnitz 2013 12/3 2014 12/2 2015 12/2 2016 12/2 Polizeidirektion Oberes Elbtal - Osterzgebirge 2008 5/2 2009 5/2 2010 5/2 2011 5/2 2012 5/2 Polizeidirektion Dresden 2013 5/2 2014 5/2 2015 5/2 2016 5/2 Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien 2008 3/1 2009 7/2 2010 7/2 2011 7/2 2012 7/2 Polizeidirektion Görlitz4 2013 14/4 2014 17/4 2015 16/4 2016 16/3 Polizeidirektion Südwestsachsen 2008 7/1 2009 9/1 2010 8/1 2011 7/1 2012 7/1 Polizeidirektion Zwickau4 2013 7/2 2014 7/2 2015 8/1 2016 7/1 Ausschließlich Polizeivollzugsbeamte der sächsischen Polizei Neue Struktur der sächsischen Polizei ab 1 Januar 201 3 Seite 4 von 5 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil voyn 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, da der Personalbestand der Bundespolizei im Zuständigkeit ^ber^ifch des Bundes liegt. Mit freundlichen Grüßen MarRus Ulbig Seite 5 von 5 2016-09-19T12:20:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes