STAATSM1N1STER11JM des mmm S Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/8488 Dresden, r- Januar 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/620 Thema: Einrichtung eines Kontrollbereiches in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Reaktion auf einen im Internet kursierenden Aufruf zur Gewalt gegen 50 Ziele in Leipzig am 31.12.2014 beantragte die Polizeidirektion Leipzig ,vor den Weihnachtsfeiertagen' die Einrichtung eines Kontrollbereiches nach dem Sächsischen Polizeigesetz. Das Sächsische Staatsministerium des Innern gab dem Antrag statt. ,Aus Gründen der Einsatztaktik1 wurden keine Angaben zur räumlichen und/oder zeitlichen Dimension des Kontrollbereichs gemacht. Ein Kontrollbereich nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SächsPolG kann von der Polizei eingerichtet werden, um Straftaten im Sinne des § 100a StPO oder § 28 SächsVersG zu verhindern.“. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche tatsächlichen Anhaltspunkte für die Begehung von Straftaten lagen der Einrichtung des Kontrollbereiches zugrunde? Am 18. Dezember 2014 wurde bekannt, dass auf der Internetseite www.Fassadeeinschlagen.noblogs.org unter der Überschrift „Dies ist ein Aufruf zur Gewalt“ zu Straftaten in Leipzig zu Silvester aufgerufen wird. Dabei sollten am 31. Dezember 2014 mindestens 50 Ziele in Leipzig angegriffen werden. Es handelte sich um Objekte von staatlichen Institutionen, Behörden, Banken, Versicherungen, verschiedener Firmen, Parteibüros und Einzelpersonen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. ln der Folge wurden in der Nacht vom 18. zum 19. Dezember 2014 die Wohnungen eines Mitgliedes der NPD und einer weiteren Person, welche dem rechten Spektrum nahe steht, angegriffen. STAATSM1N1STER1U1V1 DES INNERN Freistaat SACHSEN Auch in der Nacht vom 21. zum 22. Dezember 2014 wurden in der Stadt Leipzig vier Straftaten verübt, die möglicherweise in direktem Zusammenhang mit dem o. g. „Aufruf“ stehen; die Tatobjekte/-subjekte waren in vorgenannter Liste unter den 50 ausgewählten Zielen in Leipzig enthalten. Dabei handelte es sich um die Wohnung einer Privatperson, einen Polizeistandort, eine Versicherungsfiliale und das Fahrzeug einer in der Liste benannten Immobilienfirma. Bereits im Jahr 2013 gab es in kleinerem Maßstab Aufrufe aus dem linksextremistischen Bereich, die wie damals angekündigt, auch umgesetzt wurden. In diesem Zusammenhang wurden acht Sachbeschädigungen an verschiedenen, auch in der Liste genannten (Firmen-) Objekten begangen sowie vier Fahrzeuge in Brand gesetzt und infolgedessen vier weitere beschädigt. Darüber hinaus kam es in den Jahren 2013 zu fünf und im Jahr 2014 zu zehn Brandstiftungen gemäß § 306 StGB, die im Sachzusammenhang stehen. In der Regel wurden Firmenfahrzeuge der auch in der jetzigen Liste benannten Firmen und von Mitgliedern der NPD in Brand gesetzt. Im Rahmen der Würdigung dieser Gesamtumstände musste davon ausgegangen werden, dass sich die zum Jahreswechsel 2014/2015 angekündigten Gewalttaten auch gegen verschiedene, nicht konkret eingrenzbare Tatsubjekte/-objekte, richten würden und sich nicht nur in einfachen Sachbeschädigungen erschöpfen, sondern auch Brandstiftungsdelikte gemäß § 306 StGB begangen werden. Auch musste auf Grund der bereits vor Silvester 2014 eingetretenen Straftaten davon ausgegangen werden, dass es sich lediglich um Erstereignisse handelt und der Handlungszeitraum nicht konkret eingegrenzt werden kann. Frage 2: Welche räumliche und welche zeitliche Dimension hatte der Kontrollbereich? Der räumliche Geltungsbereich umfasste nachfolgend aufgeführte Ortsteile der Stadt Leipzig: Stadtbezirk Mitte Zentrum Zentrum-Ost Zentrum-Südost Zentrum-Süd Zentrum-West Ze ntru m - N o rd west Zentrum-Nord Stadtbezirk Nordost Schönefeld-Abtnaundorf Schönefeld-Ost Mockau-Süd Mockau-Nord Thekla Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Stadtbezirk Ost Neustadt-Neuschönefeld Volkmarsdorf Anger-Crottendorf Paunsdorf Heiterblick Mölkau Stadtbezirk Südost Reudnitz-Thonberg Stötteritz Probstheida Meusdorf Stadtbezirk Süd Südvorstadt Connewitz Marienbrunn Lößnig Dölitz-Dösen Stadtbezirk Südwest Schleußig Plagwitz Kleinzschocher Großzschocher Stadtbezirk West Schönau Grünau-Ost Grünau-Mitte Grünau-Siedlung Lausen-Grünau Grünau-Nord Miltitz Stadtbezirk Alt-West Lindenau Altlindenau Neulindenau Leutzsch Böhlitz-Ehrenberg Burghausen-Rückmarsdorf Stadtbezirk Nordwest Möckern Wahren Lindenthal Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Stadtbezirk Nord Gohlis-Süd Gohlis-Mitte Gohlis-Nord Eutritzsch Seehausen Wiederitzsch Der Kontrollbereich wurde im Zeitraum vom 23. Dezember 2014, 16:00 Uhr bis zum 2. Januar 2015, 06:00 Uhr eingerichtet. Wie viele Personen wurden innerhalb des Kontrollbereichs kontrolliert, deren mitgeführte Gegenstände in Augenschein genommen, durchsucht, des Platzes verwiesen bzw. vorläufig festgenommen? (bitte nach Datum und Uhrzeit, Ortsangabe und Angabe des vorgeworfenen Delikts auflisten) Wie viele Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wurden nachweislich aufgrund der erweiterten polizeilichen Befugnisse festgestellt, geahndet oder verhindert? (bitte nach Datum und Uhrzeit, Ortsangabe, Personenzahl und Deliktsbenennung auflisten) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Erfassungs- oder Berichtspflichten für Maßnahmen im Sinne der Fragestellungen bestehen nicht. Mithin werden die angefragten polizeilichen Maßnahmen, Handlungen und Ergebnisse nicht statistisch gesondert erfasst und sind auch nicht aus den polizeilichen Datensystemen heraus recherchierbar. Eine belastbare Prüfung würde erfordern, jeden polizeilich relevanten Vorgang individuell zu prüfen. Dies würde mit einem nicht abschätzbaren logistischen und zeitlichen Aufwand einhergehen und wäre insgesamt nicht möglich. Frage 5: Inwiefern konnte bzw. kann die Einrichtung des Kontrollbereichs eine Abschreckungswirkung innerhalb des territorial abgegrenzten Bereiches entfalten, ohne dass seine räumliche und zeitliche Ausdehnung bekannt ist? Die Abschreckungswirkung entfaltet sich gerade durch eine allgemeine Bekanntgabe des Kontrollbereichs. So bleiben die potentiellen Störer im Unklaren und es findet aufgrund der abschreckenden Wirkung einer Identitätskontrolle keine Verlagerung oder Verdrängung in die Umgebung des Kontrollbereichs statt. Unabhängig davon, dass die Wirkung präventiver Maßnahmen generell schwer absehbar ist, würde die Benennung von Territorien und Zeiträumen zu Rückschlüssen auf taktische und organisatorische Maßnahmen der Polizei führen, damit den Erfolg dieser Maßnahmen gefährden und zudem einen Verdrängungs- und Verlagerungseffekt erzeugen. Frage 3: Frage 4: Nlit freundlichen Grüßen »eite 4 von 4