SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERlUM DER JUSTIZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/6201 Thema: Nationalitäten der ausländischen Gefangenen in Sächsischen Justizvollzugsanstalten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der am 5. August 2016 vom Justizminister vorgestellten „Justiz- und Strafverfolgungsstatistik 2015" ist zu entnehmen, dass zum Stichtag 1. August 2016 von insgesamt 3.427 Straf- und Untersuchungshaftgefan- S SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564 1500 Telefax +49 (0)351 564 1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de• Aktenzeichen 1 040E-KLR-2761 /16 Dresden, (o. September 2016 111 rn WANDEL HINTER GITTERN 300 Jahre Gefängnis Waldheim JOO Jahre sächsische Vollzugsgeschichte Hausanschrltt: genen 811 ausländische Staatsangehörige waren. Das entspricht einem sachslsches staatsm1n1ster1um der Justiz prozentualen Anteil von 23, 7%." Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die 01095 Dresden Kleine Anfrage wie folgt: www.jusuz.sachsen.detsmi Frage 1: Welcher Staatsangehörigkeit hatten am 1. August 2016 die ausländischen Straf- und Untersuchungshaftgefangenen? (Die Antwort bitte aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit der ausländischen Strafgefangenen, Untersuchungshaftgefangenen, Jugendstrafgefangenen , Gefangenen in sonstiger Freiheitsentziehung und Sicherungsverwahrten ) Seite 1 von 5 Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 'Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www egvp.de STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Die zum Stichtag 1. August 2016 inhaftierten ausländischen Gefangenen hatten nachfolgende Staatsangehörigkeiten: Herkunftsstaat Strafgefangene Afghanistan 6 Albanien 3 Algerien 17 Armenien 1 Bosnien-Herzegowina 3 Buloarien 5 Georgien 28 Ghana 1 Indien 5 Irak 14 Iran 9 Italien 4 Kasachstan 3 Kosovo 6 Kroatien 1 Kuba 1 Lettland 5 Libanon 8 Libyen 20 Litauen 8 Marokko 20 Mazedonien 5 Moldau 1 Monteneoro 1 Pakistan 6 Palästinensische Gebiete 2 Polen 70 Portugal 5 Rumänien 21 Russische Förderation 11 Serbien 3 Slowakei 5 Somalia 2 Sudan 1 Svrien 2 Tschechien 66 Tunesien 65 Türkei 11 Ukraine 7 Ungarn 1 Usbekistan 2 Seite 2 von 5 ~SACHsEN Vietnam ungeklärt staatenlos Summe Herkunftsstaat Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Belarus Ben in Bulgarien Georgien Griechenland Indien Irak Iran Italien Kasachstan Kosovo Lettland Libanon Libyen Litauen Mali Marokko Niederlande Pakistan Palästinensische Gebiete Polen Portugal Rumänien Russische Förderation Serbien Slowakei Somalia Syrien Tschechien Tunesien Türkei Ukraine Usbekistan Vietnam ungeklärt staatenlos Summe Seite 3 von 5 17 2 3 477 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ ,, Untersuchungsgefangene 6 1 2 4 1 1 2 16 1 2 7 3 2 1 5 3 2 12 8 2 33 1 1 1 39 1 16 11 3 7 1 9 31 54 5 2 1 2 1 2 302 gsACHsEN Freistaat STAATSMlNJSTERlUM DER JUSTIZ ic SACHSEN Herkunftsstaat Jugendstrafgefangene Alr:ierien 2 Belarus 1 Georgien 1 Irak 1 Libyen 4 Litauen 1 Mosambik 1 Polen 4 Russische Förderation 1 Syrien 1 Thailand 1 Tschechien 1 Tunesien 5 Türkei 2 Ukraine 1 Summe 27 Herkunftsstaat Gefangene mit sonstiger Freiheitsentziehung Griechenland 1 Polen 2 Russische Förderation 1 Tschechien 1 Summe 5 Zum Stichtag 1. August 2016 waren keine Sicherungsverwahrten mit ausländischer Staatsangehörigkeit untergebracht. Frage 2: Wie viele der ausländischen Straf- und Untersuchungshaftgefangenen a) waren Asylbewerber, b) hatten einen Schutzstatus im Sinne des Asylgesetzes bzw. nach Art. 16a GG inne, c) hatten einen Duldungsstatus inne oder d) hatten keinen zum Aufenthalt in Deutschland berechtigenden Status inne? Von den zum Stichtag 29. August 2016 inhaftierten ausländischen Straf- und Untersuchungsgefangenen waren 91 Asylbewerber, 16 Gefangene hatten einen Schutzstatus im Sinne des Asylgesetzes bzw. nach Art. 16a GG, 110 Gefangene hatten als Aufent- Seite 4 von 5 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTlZ haltsstatus eine Duldung und 83 Gefangene hatten keinen zum Aufenthalt in Deutschland berechtigenden Status. Eine rückwirkende Abfrage zum Stichtag 1. August 2016 kann nicht erfolgen, da diese Daten erst seit dem 8. August 2016 erfasst werden und tagesaktuell fortgeschrieben werden. Frage 3: Wie viele Menschen lebten zum Stichtag 1. August 2016 in Sachsen und wie viele hatten davon eine ausländische Staatsangehörigkeit? Zum Stichtag 29. August 2016 waren laut Auskunft aus dem Sächsischen Melderegister (SMR) insgesamt 4.116.443 Personen mit alleiniger oder Hauptwohnung im Freistaat Sachsen gemeldet und davon 229.511 Personen, die (auch) eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Eine stichtagsbezogene Abfrage zum 1. August 2016 ist nicht möglich, da das - zentrale - SMR von den kommunalen Meldebehörden täglich beliefert wird und keine historischen Versionen gespeichert werden. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 Freistaat SACHSEN 2016-09-21T11:01:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes