STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/6206 Thema: Ehrenamtliche Betätigung von Flüchtlingen und Asylbewerbern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Besteht für Asylbewerber oder Flüchtlinge die Möglichkeit sich ehrenamtlich zu betätigen? Wenn ja, in welcher Art und Weise genau? Die Fragen werden auf den Freistaat Sachsen bezogen. Ehrenamtliche Betätigung ist eine freiwillige Tätigkeit im zivilgesellschaftlichen Kontext. Dafür gibt es keine Vorgaben oder Beschränkungen. Fragen der Staatsbürgerschaft oder aufenthaltsrechtliche Fragen sind dabei nicht relevant. Somit besteht auch für Flüchtlinge bzw. Asylbewerber grundsätzlich die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu betätigen. ln wie weit dies im konkreten Fall praktisch umsetzbar ist, kann nicht generell beantwortet werden. Frage 2: Werden für die ehrenamtlichen Tätigkeiten Aufwandsentschädigungen gezahlt? Wenn ja, in welcher Höhe? Grundsätzlich ist ehrenamtliche Arbeit unentgeltlich. Ob für entstehende Aufwendungen Entschädigungen gezahlt werden, entscheiden die Projektträger . Für Aufwandsentschädigungen kommen sehr unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht. Dies können Mittel der Träger sein, die in eigener Verantwortung vergeben werden. Dies können weiterhin Mittel der Krankenkassen sein, die nach entsprechenden Regularien eingesetzt werden . Es können schließlich öffentliche Mittel sein; die Höhe ist dann, je nach Förderprogramm, in der einschlägigen Richtlinie festgelegt. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.51-16/822 Dresden, 2/ September 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 3: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Wie viele Asylbewerber oder Flüchtlinge engagieren sich bereits ehrenamtlich? (Bitte aufschlüsseln nach Art und Ort der Betätigung.) Im April 2016 stellte die Bundesregierung den Deutschen Freiwilligensurvey 2014 vor. Dieser berücksichtigt erstmals ausführlicher das Engagement von in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund. Der Umfang des Berichts macht die Komplexität des Themas wie auch methodische Herausforderungen deutlich. Einzeldarstellungen nach Art und Ort der Betätigung sind danach grundsätzlich nicht möglich. Im Herbst 2016 werden länderspezifische Darstellungen des Freiwilligensurveys 2014 veröffentlicht werden. Die zugrunde liegenden empirischen Erhebungen konnten jedoch nur die Entwicklungen bis 2014 berücksichtigen. Frage 4: Werden Asylbewerber und Flüchtlinge darüber informiert oder sogar angehalten, sich ehrenamtlich zu betätigen? Wenn ja, in welcher Art und Weise genau? Asylbewerbern und Flüchtlingen stehen Informationen über Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements zur Verfügung. Dies kann über Flyer und Broschüren zu konkreten Projekten erfolgen; vorteilhaft ist aber auch die persönliche Ansprache durch Projektträger . ln wie weit vor Ort eine aktive Information erfolgt, kann nicht eingeschätzt werden . Da es sich um freiwillige Betätigungen handelt, werden Personen zum Ehrenamt grundsätzlich nicht "angehalten". Frage 5: Sofern der Staatsregierung die Beantwortung der Fragen unter Ziffer 1 bis 3 wegen Mangels an Daten unmöglich ist: Wieso werden solche Daten nicht erhoben? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen . Der Freiwilligensurvey 2014 lässt erkennen, dass die Erhebung entsprechender Daten einen großen Aufwand erfordert. Der Freiwilligensurvey wird deshalb aller fünf Jahre herausgegeben. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass ehrenamtliches Engagement in der Regel einen dauerhaften Aufenthalt in einer Region erfordert. Weiterhin erfordert die Erforschung des Engagements einen telephonischen, ggf. persönlichen und vor allem sprachlichen Zugang zu den Probanden. Diese Voraussetzungen sind naturgemäß bei Flüchtlingen weniger gegeben. Mit freundliche Grüßen J.,bi kr ~sch Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-09-21T14:19:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes