Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6207 Thema: Vollzug der Dublin III Verordnung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen wurden nach dem Dublin III Abkommen in den Jahren 2015 und 2016 in ein anderes Land der Europäischen Union überführt ? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunft der Personen und EU-Land, in das überführt wurde.) Die Angaben sind der Anlage zu entnehmen. Ergänzend ist auszuführen, dass in der statistischen Erfassung auch Rückführungen in sichere Drittstaaten enthalten sind. Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen . Gemäß Art. 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsens ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungstreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht der Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-I-98). Eine getrennte Erfassung nach Überstellungen nach der Dublin-III- Verordnung und Rückführungen in sichere Drittstaaten nach § 26a des Asylgesetzes erfolgt nicht. Zur Beantwortung der Frage müssten sämtliche Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141.51/8490 Dresden, 16. September 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCMSE1N Akten der insgesamt 453 erfolgten Abschiebungen im erfragten Zeitraum angefordert und ausgewertet und anschließend wieder in die Registratur zurückgegeben werden. Dies würde geschätzt mindesten eine Stunde pro Akte Arbeitsaufwand für die Zentrale Ausländerbehörde in Anspruch nehmen und ist damit mit zumutbarem Aufwand nicht zu leisten. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Zentralen Ausländerbehörde andererseits zum Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Zentralen Ausländerbehörde nicht zu leisten ist. Frage 2: Wie viele Personen wurden im Jahr 2015 und 2016 in Abschiebungshaft genommen ? Im Jahr 2015 wurden vier Personen in Abschiebungshaft genommen, im Jahr 2016 keine. Frage 3: Wie viele unbegleitete minderjährige Asylbewerber halten sich gegenwärtig in Sachsen auf? Mit Stand vom 26. August 2016 haben die Jugendämter im Freistaat Sachsen 2.282 unbegleitete ausländische Minderjährige in Obhut genommen, vorläufig in Obhut genommen oder ihnen Hilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch gewährt. Dazu, ytrie viele dieser unbegleiteten ausländischen Minderjährigen Asylbewerber sind, das h^ißt l^im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag auf Anerken ^iun^ als Asylberechtigter oder Flüchtling gestellt haben, liegen keine Angaben vor. li^so^/eit wird auf die Zuständigkeit des BAMF verwiesen. Mit freui/idlichen Grüßen M^kus Ulbic Anlage Seite 2 von 2 Seite 1 von 5 Anlage zu Drs.-Nr. 6/6207 2015 Zielland Abschiebungen Herkunftsländer Anzahl Belgien 8 Kosovo 4 Russische Föderation 3 Irak 1 Bulgarien 8 Syrien 5 Afghanistan 2 Irak 1 Dänemark 1 Albanien 1 Frankreich 20 Libyen 13 Pakistan 3 Georgien 1 Libanon 1 Marokko 1 Tunesien 1 Italien 68 Tunesien 27 Libyen 13 Marokko 8 Pakistan 8 Eritrea 7 Afghanistan 1 Algerien 1 Irak 1 Libanon 1 Sonst. asiat. Staaten 1 Lettland 1 Georgien 1 Litauen 1 Georgien 1 Seite 2 von 5 Luxemburg 1 Tunesien 1 Malta 7 Libyen 7 Niederlande 2 Marokko 1 Libyen 1 Norwegen 1 Libyen 1 Österreich 19 Russische Föderation 6 Tunesien 5 Marokko 3 Afghanistan 1 Indien 1 Iran 1 Irak 1 Pakistan 1 Polen 91 Russische Föderation 67 Georgien 16 Ungeklärt 4 Irak 2 Libanon 1 Libyen 1 Rumänien 2 Pakistan 1 Somalia 1 Schweden 20 Russische Föderation 10 Serbien 5 Irak 2 Libyen 1 Tunesien 1 Vietnam 1 Schweiz 29 Tunesien 16 Marokko 9 Seite 3 von 5 Libyen 4 Slowenien 1 Tunesien 1 Spanien 2 Algerien 2 Ungarn 10 Afghanistan 4 Irak 2 Iran 1 Libyen 1 Pakistan 1 Tunesien 1 Gesamt: 292 2016 (Januar bis August) Zielland Abschiebungen Herkunftsländer Anzahl Belgien 1 Georgien 1 Bulgarien 4 Syrien 2 Irak 1 Pakistan 1 Dänemark 6 Libanon 3 Georgien 1 Tunesien 1 Sonst. asiat. Staaten 1 Finnland 2 Irak 2 Frankreich 26 Libyen 11 Libanon 6 Tunesien 3 Marokko 2 Pakistan 2 Seite 4 von 5 Algerien 1 Afghanistan 1 Italien 38 Libyen 10 Marokko 8 Tunesien 6 Somalia 5 Eritrea 4 Pakistan 3 Afghanistan 1 ungeklärt 1 Malta 3 Libyen 3 Norwegen 4 Eritrea 1 Libanon 1 Libyen 1 Myanmar 1 Österreich 8 Russ. Föderation 4 Marokko 2 Afghanistan 1 Pakistan 1 Polen 27 Russ. Föderation 24 Tadschikistan 3 Rumänien 1 Afghanistan 1 Schweden 4 Georgien 4 Schweiz 9 Tunesien 5 Libyen 2 Algerien 1 Sonst. asiat. Staaten 1 Slowakische Republik 1 Irak 1 Seite 5 von 5 Ungarn 27 Afghanistan 15 Pakistan 7 Irak 1 Libyen 1 Marokko 1 Sonst. asiat. Staaten 1 Syrien 1 Gesamt: 161 2016-09-19T12:24:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes