STAATS1VHN1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2807 Dresden,^ )September 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6215 Thema: Religiös motivierter Extremismus Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen hat der Freistaat bereits ergriffen, um mögliche extremistische Bestrebungen von Asylbewerbern schon bei Ankunft im Freistaat erkennen zu können? Die sächsische Polizei hat sowohl für den eigenen Bereich als auch für die Ausländerbehörden spezielle Handreichungen zum Erkennen islamistischer Gefährdungssachverhalte zur Verfügung gestellt. Die darin enthaltenen Hinweise sollen dazu dienen, die Mitarbeiter der Polizei und der Ausländerbehörden bei der täglichen Aufgabenwahrnehmung für den Bereich des islamistischen Terrorismus zu sensibilisieren und entsprechende Anzeichen frühzeitig zu erkennen. Für Fragen zu den Hinweisen, weiterführende Gespräche und Informationen zu festgestellten Verdachtsfällen stehen Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Sachsen (LKA) als Ansprechpartner zur Verfügung. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen hat bereits 2015 für die Landesdirektion Sachsen eine "Handreichung für die Aufnahmeeinrichtungen in Sachsen" verfasst. Ziel der Handreichung ist es, gegebenenfalls Tendenzen einer islamistischen Radikalisierung möglichst früh zu erkennen. Im Sommer 2016 wurde zudem durch das Sächsische Staatsministerium des Innern zum gleichen Thema in komprimierter Form ein Faltblatt erstellt, das zur Information und Sensibilisierung von in der Arbeit mit Migranten Beschäftigten dienen soll. Darüber hinaus beteiligt sich neben dem LKA das LfV Sachsen aktuell mit fachlicher Expertise an einer Veranstaltungsreihe der Landesdirektion Sachsen, die ebenfalls dieses Ziel verfolgt. Weiterhin informierte das LfV Sachsen in den letzten Wochen und Monaten auf zahlreichen Veranstaltungen bei Behörden und zivilgesellschaftlichen Trägern über sich aus Sicht des Verfassungsschutzes aus den Migrationsbewegungen ergebende Gefährdungen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanblndung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMITMISTERIUM DES 11NNERN Freistaat SACtiSETN Frage 2: Welche Einrichtungen, außer dem sächsischen Landesamt für Verfassungsschütz , sind derzeit mit der Beobachtung, Prävention und Verfolgung islamistisch motivierter Taten betraut? (Bitte aufschlüsseln nach Einrichtung, abgestelltem Personal, aufgewendeten Arbeitsstunden, gesamten/geklärten und ungeklärten Ermittlungsverfahren) In der sächsischen Polizei sind für die vorbeugende Bekämpfung und für die Verfolgung von politisch motivierten Straftaten die Polizeidirektionen und das Landeskriminalamt zuständig. Da die Mitarbeiter der damit betrauten Organisationeinheiten (Prävention , Polizeilicher Staatsschutz) phänomenübergreifend eingesetzt sind, ist eine nähere Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. Die Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen sind im Rahmen ihrer Zuständigkeit grundsätzlich auch mit der Verfolgung islamistisch motivierter Straftaten betraut. Eine nähere Aufschlüsselung, wieviel Personal konkret mit der Verfolgung islamistisch motivierter Straftaten beschäftigt ist oder war, wie viele Arbeitsstunden hierfür aufgewendet worden sind und wie viele Ermittlungsverfahren mit welchem Ausgang bearbeitet worden sind, ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Islamistisch motivierte Straftaten werden durch die sächsischen Staatsanwaltschaften weder statistisch erfasst noch in deren Datenbanken gesondert gekennzeichnet, so dass auch eine Beantwortung der Frage durch eine Datenbankauswertung nicht erfolgen kann. Aufgrund der Vielzahl der in Betracht kommenden Straftatbestände und der fehlenden Angabe eines Zeitraums müssten zur vollständigen Beantwortung der Frage tausende Ermittlungsakten manuell durchgesehen und entsprechend ausgewertet werden. Lediglich beispielhaft sei erwähnt, dass bei den sächsischen Staatsanwaltschaften allein im Jahr 2015 insgesamt 16.443 Ermittlungsverfahren in den Sachgebieten 20 und 21 (Straftaten gegen das Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit) eingegangen sind. Zur vollständigen Beantwortung der Frage wären somit umfangreiche und zeitaufwändige Recherchen in den Akten beständen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechts pflege nicht zu leisten ist. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Experten für Islam/lslamismus, bzw. islamistischen Terrorismus arbeiten direkt und dauerhaft im o. g. Phänomenbereich im Dienste der Sächsischen Staatsregierung? (Bitte um Angabe der erworbenen Qualifikationen im o. g. Themenfeld und Dienstbehörden) Im Landeskriminalamt stehen zwei Islamwissenschaftler zur Verfügung. Soweit mit der Frage Auskunft über die konkrete Anzahl und Qualifikation der in einem Teilbereich des LfV Sachsen tätigen Bediensteten begehrt wird, handelt es sich insoweit um Informationen, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Die Angaben sind gemäß Nr. 8 in Verbindüng mit der Nummer 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen als Verschlusssache (VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH) eingestuft, damit die Funktionsfähigkeit des LfV Sachsen sichergestellt ist. Die Veröffentlichung dieser Informationen würde Rückschlüsse auf die konkrete personelle Ausstattung des einzelnen Aufgabenbereiches ermöglichen. Diese Rechtsgüter waren mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass das Schutzinteresse vorrangig ist und eine öffentliche Beantwortung daher nicht erfolgen kann. Der Parlamentarischen Kontrollkommission wird auf deren Nachfrage weitergehende Auskunft erteilt. Ergänzend wird auf die Antwort der Staatsregiemng auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5548 verwiesen. Frage 4: Wie viele Gefährder mit religiösem Hintergrund halten sich derzeit in Sachsen auf? Die Anzahl der polizeilich eingestuften Gefährder des islamistischen Spektrums, die sich derzeit in Sachsen aufhalten, liegt im unteren einstelligen Bereich. Frage 5: Wie viele in Sachsen ansässige Personen haben sich dem Islamischen Staat oder ähnlichen Vereinigungen angeschlossen? Der Sächsischen Staatsregierung liegen hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vor. Aus polizeilichen Ermittlungen ist bekannt, dass in den letzten drei Jahren einzelne Personen aus Sachsen in Richtung Syrien/lrak gereist sein sollen, um dort auf Seiten des sgg. "Islamischen Staates" an Kampfhandlungen teilzunehmen oder diesen in sonst^r Weise zu unterstützen. Inwieweit sich diese Personen tatsächlich dem "Islamisc ^n ^taat" oder ähnlichen terroristischen Gruppierungen angeschlossen haben, ist nichljf/bej^annt bzw. Gegenstand der Ermittlungen. Rechtskräftige Verurteilungen im Sinnj^ d^r Fragestellung liegen im Freistaat Sachsen bislang nicht vor ^ idlichen Grüßen Markus Ult Seite 3 von 3 2016-09-21T09:34:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes