STAATSM1TMlSTETi1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51/8499 Dresden, /f). September 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6218 Thema: Drohender Abriss des Kulturdenkmales Produktionshalle des ehemaligen VEB LISEMA in Frankenberg (Landkreis Mittelsachsen ) im Zuge der Landesgartenschau Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In der FP vom 18.08.2016 sind im Artikel: ,Lisema: Stadt im Clinch mit Denkmalamt' die Abrissabsichten des Bürgermeisters von Frankenberg Firmenich (CDU) des historischen LISEMA Gebäudes im Zuge der Landesgartenschau nachzulesen: ,Wir haben nach der erfolgreichen Bewerbung für die Landesgartenschau vom Chemnitzer Planungsbüro C&E eine Untersuchung durchführen lassen, welches der Lisema- Gebäude für unser Erlebnismuseum geeignet ist', erklärt er. Das Ergebnis sei gewesen, dass die Nutzung des historischen Teils etwa 1,6 Millionen Euro teurer geworden wäre. ,Das Gebäude ist instabil', argumentiert er." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gebäudebestandteile oder sonstigen Objekte auf dem Areal des ehemaligen VEB LISEMA in Frankenberg in welchem baulichen Zustand stehen aufgrund welcher Kriterien unter Denkmalschutz? 1995 wurden bei der Neuerfassung der Kulturdenkmale der Stadt Frankenberg das winkelförmige Hauptgebäude mit Turm (Verwaltungs- und Fabrikationsgebäude ) und die "Alte Rothfarbe", bestehend aus Wohnhaus und Seitengebäude , als Kulturdenkmale erkannt. Wegen der industrie- und stadtgeschichtlichen sowie städtebaulichen Bedeutung liegt ihre Erhaltung im öffentlichen Interesse. Denkmalpflegerisch befinden sich die ehemaligen LISEMA-Gebäude in keinem guten Zustand. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETsJ Frage 2: Worin besteht der denkmalpflegerische Wert des Ensembles des ehemaligen VEB LISEMA in Frankenberg aus Sicht der Staatsregierung bzw. des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD)? 1893 erfolgte der Bau eines stattlichen, viergeschossigen Haupt- und Verwaltungsgebäudes auf winkelförmigem Grundriss. Der kürzere Flügelbau des repräsentativ gestalteten Bauwerkes erhielt nachträglich einen turmartigen Rundbau mit abschließender Kuppel; dieser bildet eine städtebauliche Dominante. Frage 3: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung wann mit welchen Ergebnissen unternommen bzw. plant sie wann zu unternehmen, um die Sicherung und Erhalt des Denkmals zu unterstützen und den schleichenden Verfall zu stoppen und welche Fördermittel in welcher Höhe wurden für den Erhalt der Bausubstanz bzw. für Sanierungsarbeiten in den letzten 20 Jahren beantragt, bewilligt und erteilt? Für die Sicherung und den Erhalt von Kulturdenkmalen sind primär Eigentümer und Besitzer verantwortlich; sie haben die Kulturdenkmale pfleglich zu behandeln, im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten und vor Gefährdung zu schützen, § 8 Abs. 1 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG). Die untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamts Mittelsachsen hat gemäß §§ 4 Abs. 1, 11 SächsDSchG den Zustand der Gebäude unter Beobachtung gehalten; Anordnungen zur Sicherung des Kulturdenkmals wurden in den letzten 20 Jahren nicht getroffen. Nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unterstützt der Freistaat Sachsen durch Zuschüsse die Eigentümer bei der Erhaltung der Kulturdenkmale, vgl. § 8 Abs. 2 SächsDSchG. Die SIBV Immobilienbetriebs- und -vermarktungs GmbH Chemnitz als Eigentümerin beantragte beim Landratsamt Mittelsachsen im Jahre 2014 eine Förderung in Höhe von 50.000 EUR zur Behebung eingetretener Schäden am Kulturdenkmal. Davon wurden 20.000 EUR bewilligt, jedoch nicht in Anspruch genommen . 2015 wurde der Förderantrag erneuert, jedoch mit Hinweis auf einen beabsichtigten Verkauf dann wieder zurückgezogen. Frage 4: Wie stellt sich nach Kenntnis der Staatsregierung die Sachlage hinsichtlich der vom Bürgermeister angegebenen Statikprobleme und anfallender Sanierungskosten der Produktionshalle dar? Der Staatsregierung liegt das von der Stadt Frankenberg beauftragte Gutachten der C&E Consulting und Engineering GmbH Chemnitz mit dem Thema "Entwicklungsstudie zum Standort Chemnitzer Straße ehern. LISEMA-Gelände" vor. Das Gebäude besteht u. a. aus zwei äußeren Flügelbauten älterer Konstruktion, die aus Gussteilen, Stahlunterzügen und Holzkonstruktionen besteht. Laut Gutachten weisen diese aufgrund des stark beschädigten Dachbelages und der dadurch jahrelang eindringenden Feuchtigkeit umfangreiche Bauschäden am Dachtragwerk und den darunterliegenden Decken und Mauerwerkswänden auf. In nahezu allen Geschossen sei deshalb ein umfangreicher Schimmelpilzbefall erkennbar. Die beiden Flügelbauten werden durch einen Mittelteil miteinander verbunden. Dieser mittlere Bauteil mit Turm ist ein jüngerer, erst 1922 entstandener Baukörper aus einer monolithischen Stahlbetonkonstruktion. Dessen Dach- Seite 2 von 3 STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN eindeckung ist laut Gutachten augenscheinlich nicht beeinträchtigt. Allerdings weise das Gebäude in Folge einer zweimaligen Überschwemmung durch Hochwasser eine Durchfeuchtung des Kellermauen/verks und aufsteigende Feuchtigkeit in die Wände im Erdgeschoss auf; die vorgefundene Aufständerung der Fundamente sei im Hinblick auf die Gewährleistung der erforderlichen Tragfähigkeit noch zu untersuchen. Der Staatsregierung ist nicht bekannt, auf welche Summe sich die Kosten einer Sanierung der früheren LISEMA-Bauten belaufen würden. Die C&E Consulting und Engineering GmbH Chemnitz schätzt die Sanierungskosten auf4.377.815 EUR. Frage 5: Inwieweit kann und wird die Staatsregierung das Gespräch mit der Kommune mit dem Ziel suchen, dass die Landesgartenschau unter Aufwertung und Sanierung des Kulturdenkmales stattfinden kann und welche Fördermittel könnte die Kommune dabei in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen nutzen? Die Stadt Frankenberg hat nach intensiven Beratungen u. a. mit den Denkmalbehörden bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamts Mittelsachsen am 30. Juni 2016 den Antrag gestellt, den Abriss des früheren LISEMA-Gebäudes zu genehmigen, da nur bei Umsetzung der vorliegenden Konzeption zeitlich und finanziell die Durchführung der Landesgartenschau gewährleistet werden kann. Gegen den ablehnenden Bescheid vom 19. Juli 2016 hat sie am 27. Juli 2016 Widerspruch eingelegt. Das Landratsamt h)|9t diesem nicht abgeholfen und den Vorgang der Landesdirektion Sachsen zur Entsc|j(eidyfng als Widerspruchsbehörde vorgelegt; diese Entscheidung wird in Kürze erwartet. Mit ffeundllichen Grüßen Markus Ulbit Seite 3 von 3 2016-09-21T09:37:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes