SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STERlUM DER F1NANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6221 Thema: Stellenplan Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Gefragt wird nach den Stellen außerhalb des Stellenplans in den Haushaltsjahren 2017 und 2018. Es wird davon ausgegangen, dass mit Stellen außerhalb des Stellenplans das Beschäftigungspotenzial außerhalb des Stellenplans gemeint ist. Bei der Beantwortung der Anfrage bleiben Aushilfskräfte, geringfügig Beschäftigte und vergleichbares Personal, welches gemäß § 7 Abs. 1 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2017/2018 außerhalb des Stellenplans geführt werden kann, aufgrund der Geringfügigkeit dieses Beschäftigungsvolumens und fehlender konkreter Planbarkeit außer Betracht. Zudem wurden die nachgeordneten Geschäftsbereiche der Staatskanzlei und der Staatsministerien bei der Beantwortung der Anfrage einbezogen. Der Sächsische Rechnungshof ist als unabhängige Staatsbehörde nach Art. 100 Abs. 1 Sächsische Verfassung kein Teil der Staatsregierung und bleibt bei der Beantwortung genauso außen vor wie die Verwaltung des Sächsischen Landtages. ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/21-H 1322/184/154- 2016/43014 Dresden ,,2l September 2016 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamil ie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S SACHsEN Frage 1: In welchen Einzelplänen des Regierungsentwurfs für den Haushaltsplan des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 sind wie viele Stellen außerhalb des Stellenplanes vorgesehen? (bitte mit geplanter Eingruppierung) Es wird auf die zusammenfassenden Übersichten in der Anlage verwiesen. Frage 2: Warum werden die Stellen nicht in den regulären Stellenplan des jeweiligen Ressorts mit aufgenommen? Aufgrund haushaltsgesetzlicher Ermächtigung besteht außerhalb des Stellenplans nach dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsgesetzes 2017/2018 zusätzliches Beschäftigungspotenzial in Form von • Vollzeitäquivalenten (VZÄ), • Beschäftigungsverhältnissen aus Projektmitteln, • drittmittelfinanzierten Beschäftigungsverhältnissen, • Leerstellen für Hochschulpersonal, • Stellenplanflexibilisierungen aufgrund Ressortvereinbarungen (NSM). Gemäß § 17 Abs. 5 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO) dürfen Planstellen nur für Aufgaben eingerichtet werden, zu deren Wahrnehmung die Begründung eines Beamtenverhältnisses zulässig ist und die in der Regel Daueraufgaben sind. Dies gilt für die Einrichtung anderer Stellen für Beschäftigte entsprechend (§ 17 Abs. 6 SäHO i. V. m. Nrn. 3 und 7.1.3 VwV zu § 17 SäHO). Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des Stellenplans werden daher in erster Linie zugelassen, um einen zeitlich befristeten Bedarf an Personal abzudecken. Sie werden darüber hinaus zugelassen, wenn sie nicht mit regulären Haushaltsmitteln, sondern anderweitig finanziert werden. Dabei sollen die Staatskanzlei (SK), das Staatsministerium für Kultus (SMK) und das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) nach § 7f Abs. 1 Nr. 6, Nr. 1 und 2 bzw. Nr. 7 des Entwurfes des Haushaltsgesetzes 2017/2018 ermächtigt werden, VZÄ außerhalb des Stellenplans zu führen. Seite 2 von 5 STAATSMlNlSTER1UM DER FINANZEN ~SACHsEN Die SK erhält damit die Möglichkeit, vorübergehende Bedarfe an Beschäftigungskapazitäten für besondere, temporäre Aufgaben abzusichern. Beim SMK dient diese Ermächtigung der Unterstützung des Generationenwechsels im Lehrerbereich. Bei unbefristet eingestellten Beschäftigten, die als VZÄ außerhalb des Stellenplans geführt werden , kann aufgrund der Größe des Personalkörpers und der Fluktuation sichergestellt werden, dass diesen Beschäftigten zeitnah eine Stelle des Stellenplans zugeordnet wird. Auch im SMWA sind in den nächsten Jahren hohe Altersabgänge, insbesondere in Aufgabenbereichen, die ein spezialisiertes Fachwissen voraussetzen, zu verzeichnen . Mit der Möglichkeit, VZÄ außerhalb des Stellenplans zu nutzen, soll flexibel auf den demografischen Wandel reagiert werden. Bei Beschäftigungsverhältnissen aus Projektmitteln soll zugelassen werden, Beschäftigte im Rahmen einmaliger und zeitlich begrenzter Projekte befristet zu beschäftigen (§ 7 Abs. 2 Nr. 4 und § 7f Abs. 1 Nr. 4 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2017/2018). Bei drittmittelfinanzierten Beschäftigungsverhältnissen erfolgt eine Aufgabenerledigung im Rahmen von Drittmittelprojekten bzw. im Rahmen von Aufträgen für Dritte, wie z. B. Bundesbau oder bei der Unterhaltung von Bundesstraßen, für welche Personalausgaben im Rahmen des Projektes oder des Auftrages erstattet werden (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, § 7f Nr. 3 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2017/2018). Leerstellen für Hochschulpersonal sollen der besonderen Bedarfsabbildung im Hochschulbereich dienen (§ 7f Abs. 2 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes). Daneben sollen§ 13 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2017/2018 (Erprobung von Budgetierungsverfahren) und § 7a SäHO (betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente , Budgetierungsverfahren) Flexibilisierungsmöglichkeiten außerhalb des Stellenplans ermöglichen. Frage 3: Welchen Mehrwert hat diese Parallelstruktur? Diese Vorgehensweise trägt der Unterscheidung zwischen Daueraufgaben und befristet angelegten bzw. drittmittelfinanzierten Aufgaben Rechnung. Seite 3 von 5 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S SACHsEN Hierdurch besteht die Möglichkeit, flexibel auf einen personellen Mehrbedarf zur Absicherung von zeitlich begrenzt angelegten Vorhaben zu reagieren. Sie sichert damit die Entscheidungsmöglichkeit des Haushaltsgesetzgebers in künftigen Haushaltsjahren. Diese Flexibilität ist bei veranschlagten Stellen im Stellenplan nicht gegeben, da die Ausbringung einer Stelle in der Regel an eine Daueraufgabe gebunden ist (Nr. 7.1.3 VwV zu § 17 SäHO). Bei Stellenplanflexibilisierungen aufgrund von Ressortvereinbarungen dient die Flexibilisierung der Unterstützung einer Steuerung über betriebswirtschaftliche Instrumente im Interesse eines ressourcenschonenden effizienten Mitteleinsatzes . Frage 4: In welchem Umfang sind die Stellen außerhalb des Stellenplanes für befristete und/oder für unbefristete Arbeitsverträge vorgesehen? Es wird auf die zusammenfassenden Übersichten in der Anlage verwiesen. Frage 5: Im Einzelplan 02 (Sächsische Staatskanzlei, vgl. S. 39) steht: „Zur Absicherung vorübergehender Bedarfe an Beschäftigungskapazitäten für besondere, temporäre Aufgaben werden gemäß jeweiligem Haushaltsgesetzt Einstellungen außerhalb des Stellenplans in den Kapiteln 02 01, 02 04 und 02 07 in folgendem Umfang zugelassen: ab 1. Januar 2017: 24 Vollzeitäquivalente ab 1. Januar 2018: 22 Vollzeitäquivalente ab 1. Januar 2019: 20 Vollzeitäquivalente ab 1 Januar 2020: 18 Vollzeitäquivalente Hiervon sind jeweils 10 VZÄ zur personellen Absicherung der Stabstelle Organisation und Personal vorgesehen. Kapitel 02 01 betrifft die Staatskanzlei, 02 04 die Landesvertretung im Bund und 02 07 Europäische und internationale Beziehungen. Es wird nicht näher ausgeführt, was besondere, temporäre Aufgaben sind. Es ist nicht erkennbar, welche Eingruppierungen vorgesehen sind. Was sind die besonderen temporären Aufgaben und welche Eingruppierungen sind vorgesehen? (Bitte für alle angegebenen Kapitel auflisten ) Seite 4 von 5 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Aufgrund der Erläuterung zum Kapitel 02 02 sind 10 VZÄ dem Kapitel 02 01 zuzuordnen . Im Übrigen ist eine Zuordnung der weiteren VZÄ zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht festgelegt. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf die konkrete Zuordnung einer Entgeltgruppe. Diese wird sich im Einzelfall erst durch die jeweils temporär abzudeckende Aufgabe und die daraus abzuleitende Wertigkeit der Tätigkeit bestimmen lassen . Außerdem können zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel begründet werden. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 5 von 5 Freistaat SACHSEN Beschäftigungspotenzial außerhalb des Stellenplans Anlage befristete AV unbefristete AV befristete AV unbefristete AV befristete AV unbefristete AV befristete AV unbefristete AV befristete AV unbefristete AV befristete AV unbefristete AV befristete AV unbefristete AV befristete AV unbefristete AV befristete AV unbefristete AV befristete AV unbefristete AV Vollzeitäquivalente (VZÄ) § 7f Abs. 1 Nr. 1-2, 6-7 E-HG 2017/2018 24,0 24,0 - - 1.166,0 - 1.166,0 - 60,0 - 60,0 - - - - E 13 1.040,0 1.040,0 E 11 126,0 126,0 ohne Angabe der Wertigkeit 24,0 24,0 60,0 60,0 Beschäftigungsverhältnisse aus Projektmitteln § 7 Abs. 2 Nr. 4 E-HG 2017/2018 - 180,0 180,0 - 34,0 34,0 - 4,0 4,0 - 22,0 22,0 - 76,0 76,0 - 12,0 12,0 - 98,0 98,0 - 98,0 98,0 - 28,0 28,0 - E 14 13,0 13,0 2,0 2,0 1,0 1,0 2,0 2,0 2,0 2,0 E 13 6,0 6,0 2,0 2,0 2,0 2,0 17,0 17,0 8,0 8,0 22,0 22,0 29,0 29,0 25,0 25,0 E 12 9,0 9,0 2,0 2,0 7,0 7,0 2,0 2,0 E 11 35,0 35,0 3,0 3,0 6,0 6,0 18,0 18,0 20,0 20,0 7,0 7,0 1,0 1,0 E 10 7,0 7,0 1,0 1,0 20,0 20,0 1,0 1,0 34,0 34,0 9,0 9,0 1,0 1,0 E 9 34,0 34,0 2,0 2,0 8,0 8,0 8,0 8,0 3,0 3,0 2,0 2,0 35,0 35,0 E 8 12,0 12,0 4,0 4,0 2,0 2,0 5,0 5,0 4,0 4,0 E 6 5,0 5,0 2,0 2,0 15,0 15,0 5,0 5,0 E 5 1,0 1,0 2,0 2,0 1,0 1,0 E 4 27,0 27,0 1,0 1,0 E 3 2,0 2,0 E 2 7,0 7,0 E 3 bis E 13 51,0 51,0 drittmittelfinanzierte Beschäftigungsverhältnisse § 7 Abs. 2 Nr. 1-3 E-HG 2017/2018 - 7,9 7,9 - 95,6 5,0 90,6 - - 301,0 57,0 244,0 1.736,6 87,4 1.649,3 254,8 198,8 56,0 73,6 73,6 - - AT 10,6 10,6 Ä 2 81,0 81,0 Ä 1 79,2 14,3 64,9 E 15 4,0 4,0 E 14 1,0 1,0 4,0 3,0 1,0 14,3 14,3 4,0 2,0 2,0 E 13Ü 19,2 19,2 E 13 5,9 5,9 11,0 10,0 1,0 60,7 4,9 55,8 26,4 18,4 8,0 22,8 22,8 E 12 9,0 3,0 6,0 1,0 1,0 6,0 6,0 1,0 1,0 E 11 0,8 0,8 29,8 2,0 27,8 17,0 13,0 4,0 16,6 16,6 25,0 18,0 7,0 E 10 0,8 0,8 27,3 27,3 2,0 1,0 1,0 17,9 2,0 15,9 86,7 72,7 14,0 7,3 7,3 E 9 4,3 4,3 5,0 5,0 16,0 16,0 253,4 3,5 249,9 37,8 13,8 24,0 8,0 8,0 E 8 6,7 6,7 35,0 1,0 34,0 111,5 3,6 107,9 1,0 1,0 E 7 19,0 19,0 12,0 12,0 E 6 2,0 2,0 13,0 13,0 74,0 11,2 62,8 47,9 47,9 4,0 4,0 E 5 1,0 1,0 8,0 8,0 176,0 12,0 164,0 102,0 0,8 101,2 25,0 25,0 3,8 3,8 E 4 1,0 1,0 29,3 29,3 E 3 1,9 1,9 6,0 6,0 13,9 13,9 27,2 27,2 E 2Ü 10,6 3,6 7,0 E 2 35,6 1,0 34,6 0,5 0,5 KR 9b 55,3 55,3 KR 8a 31,7 31,7 KR 7a 623,8 34,7 589,2 KR 4a 42,1 2,0 40,1 KR 3a 31,9 5,8 26,1 Leerstellen Hochschulpersonal § 7f Abs. 2 E-HG 2017/2018 - - - - - - - - 262,0 262,0 - - W 1 - W 3 262,0 262,0 Stellenplanflexibilisierung aufgrund Ressortvereinbarung (NSM) - - 15,0 15,0 - - 8,0 8,0 - - - 398,0 398,0 - 128,0 125,0 3,0 - E 11 2,0 2,0 E 10 8,0 8,0 E 9 2,0 2,0 E 6 3,0 3,0 ohne Angabe der Wertigkeit 8,0 8,0 398,0 398,0 128,0 125,0 3,0 Bemerkungen Epl. 15 Anzahl davon vorgesehen für Die im Epl. 15 ausgewiesenen Beschäftigungsverhältnisse aus Projektmitteln für die Hochwasserschadensbeseitigung 2013 wurden den betroffenen Ressorts zugeordnet (SMWA und SMUL) Epl. 08 Anzahl davon vorgesehen für Epl. 09 Epl. 12 Anzahl davon vorgesehen für Anzahl davon vorgesehen für Anzahl davon vorgesehen für Epl. 02 Anzahl davon vorgesehen für Epl. 04 Anzahl davon vorgesehen für Epl. 05 Anzahl davon vorgesehen für Epl. 06 Anzahl davon vorgesehen für 2017 (Angabe in VZÄ) Beschäftigungsverhältnisse aus Projektmitteln einschließlich Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (ausgewiesen in der Erläuterung zu 15 03/634 01) drittmittelfinanzierte Beschäftigungsverhältnisse einschließlich SKH und des Heimes in Trägerschaft des Freistaates Sachsen, die wie Staatsbetriebe geführt und überwiegend durch die Krankenkassen finanziert werden Beschäftigungsverhältnisse aus Projektmitteln einschließlich Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (ausgewiesen in der Erläuterung zu 15 03/634 01) drittmittelfinanzierte Beschäftigungsverhältnisse ohne Hochschulen (im Hochschulbereich sind jährlich zwischen 6.000 und 7.000 VZÄ in Abhängigkeit von Anzahl und Dauer der eingeworbenen Drittmittel beschäftigt) - Beschäftigungsverhälnisse aus Projektmitteln: - für den Polizeibereich ist in den Erläuterungen keine konkrete Wertigkeit sondern "E 3 bis E 13" ausgewiesen drittmittelfinanzierte Beschäftigungsverhältnisse: - Angaben für 2017 entsprechen dem Stand 01.07.2016, da dar Umfang der Aufgabenerledigung für Dritte stetigen Schwankungen unterliegt bedingt durch die Planung nach Schuljahren sind die VZÄ in einem durchschnittlichen Jahreswert angegeben - Besoldungs-/ Entgeltgruppe Beschäftigungspotenzial außerhalb des Stellenplan Epl. 03 Anzahl davon vorgesehen für Epl. 07 Beschäftigungspotenzial außerhalb des Stellenplans Anlage befristete AV unbefristete AV befristete AV unbefristete AV befristete AV unbefristete AV befristete AV unbefristete AV befristete AV unbefristete AV befristete AV unbefristete AV befristete AV unbefristete AV befristete AV unbefristete AV befristete AV unbefristete AV befristete AV unbefristete AV Vollzeitäquivalente (VZÄ) § 7f Abs. 1 Nr. 1-2, 6-7 E-HG 2017/2018 22,0 22,0 - - - 1.455,0 - 1.455,0 - 60,0 - 60,0 - - - - E 13 1.355,0 1.355,0 E 11 100,0 100,0 ohne Angabe der Wertigkeit 22,0 22,0 60,0 60,0 Beschäftigungsverhältnisse aus Projektmitteln § 7 Abs. 2 Nr. 4 E-HG 2017/2018 - 180,0 180,0 - 7,0 7,0 - 2,0 2,0 - 22,0 22,0 - 33,0 33,0 - 12,0 12,0 - 98,0 98,0 - 98,0 98,0 - 78,0 78,0 - E 14 13,0 13,0 2,0 2,0 1,0 1,0 1,0 1,0 2,0 2,0 E 13 6,0 6,0 2,0 2,0 2,0 2,0 8,0 8,0 8,0 8,0 21,0 21,0 28,0 28,0 75,0 75,0 E 12 9,0 9,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 E 11 35,0 35,0 3,0 3,0 6,0 6,0 4,0 4,0 21,0 21,0 7,0 7,0 1,0 1,0 E 10 7,0 7,0 1,0 1,0 12,0 12,0 1,0 1,0 34,0 34,0 9,0 9,0 1,0 1,0 E 9 34,0 34,0 8,0 8,0 2,0 2,0 3,0 3,0 2,0 2,0 35,0 35,0 E 8 28,0 28,0 4,0 4,0 2,0 2,0 5,0 5,0 4,0 4,0 E 6 5,0 5,0 2,0 2,0 15,0 15,0 5,0 5,0 E 5 1,0 1,0 2,0 2,0 1,0 1,0 E 4 2,0 2,0 E 3 2,0 2,0 E 2 6,0 6,0 E 3 bis E 13 36,0 36,0 drittmittelfinanzierte Beschäftigungsverhältnisse § 7 Abs. 2 Nr. 1-3 E-HG 2017/2018 - 5,0 5,0 - 104,5 5,0 99,5 - - 301,0 54,0 247,0 1.736,6 87,4 1.649,3 248,1 192,1 56,0 69,6 69,6 - - AT 10,6 10,6 Ä 2 81,0 81,0 Ä 1 79,2 14,3 64,9 E 15 4,0 4,0 E 14 1,0 1,0 4,0 3,0 1,0 14,3 14,3 4,0 2,0 2,0 E 13Ü 19,2 19,2 E 13 6,9 6,9 11,0 10,0 1,0 60,7 4,9 55,8 24,4 16,4 8,0 19,8 19,8 E 12 10,0 3,0 7,0 1,0 1,0 6,0 6,0 1,0 1,0 E 11 0,8 0,8 34,8 2,0 32,8 17,0 13,0 4,0 16,6 16,6 24,0 17,0 7,0 E 10 0,8 0,8 27,3 27,3 2,0 1,0 1,0 17,9 2,0 15,9 83,9 69,9 14,0 7,3 7,3 E 9 2,4 2,4 6,0 6,0 16,0 16,0 253,4 3,5 249,9 37,8 13,8 24,0 8,0 8,0 E 8 7,5 7,5 35,0 35,0 111,5 3,6 107,9 1,0 1,0 E 7 19,0 19,0 12,0 12,0 E 6 2,0 2,0 13,0 13,0 74,0 11,2 62,8 47,0 47,0 4,0 4,0 E 5 8,0 8,0 176,0 10,0 166,0 102,0 0,8 101,2 25,0 25,0 2,8 2,8 E 4 1,0 1,0 29,3 29,3 E 3 2,0 2,0 6,0 6,0 13,9 13,9 27,2 27,2 E 2Ü 10,6 3,6 7,0 E 2 35,6 1,0 34,6 0,5 0,5 KR 9b 55,3 55,3 KR 8a 31,7 31,7 KR 7a 623,8 34,7 589,2 KR 4a 42,1 2,0 40,1 KR 3a 31,9 5,8 26,1 Leerstellen Hochschulpersonal § 7f Abs. 2 E-HG 2017/2018 - - - - - - - - 262,0 262,0 - - W 1 - W 3 262,0 262,0 Stellenplanflexibilisierung aufgrund Ressortvereinbarung (NSM) - - 15,0 15,0 - - 8,0 8,0 - - - 398,0 398,0 - 128,0 125,0 3,0 - E 11 2,0 2,0 E 10 8,0 8,0 E 9 2,0 2,0 E 6 3,0 3,0 ohne Angabe der Wertigkeit 8,0 8,0 398,0 398,0 128,0 125,0 3,0 Bemerkungen Epl. 15 Anzahl davon vorgesehen für Die im Epl. 15 ausgewiesenen Beschäftigungsverhältnisse aus Projektmitteln für die Hochwasserschadensbeseitigung 2013 wurden den betroffenen Ressorts zugeordnet (SMWA und SMUL) 2018 (Angabe in VZÄ) davon vorgesehen für Anzahl davon vorgesehen für Anzahl davon vorgesehen für Anzahl davon vorgesehen für Anzahl davon vorgesehen für Anzahl davon vorgesehen fürBeschäftigungspotenzial außerhalb des Stellenplan Besoldungs-/ Entgeltgruppe Epl. 02 Epl. 03 Epl. 04 Epl. 12 Anzahl davon vorgesehen für Anzahl davon vorgesehen für Anzahl davon vorgesehen für Anzahl Epl. 05 Epl. 06 Epl. 07 Epl. 08 Epl. 09 Beschäftigungsverhältnisse aus Projektmitteln einschließlich Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (ausgewiesen in der Erläuterung zu 15 03/634 01) drittmittelfinanzierte Beschäftigungsverhältnisse ohne Hochschulen (im Hochschulbereich sind jährlich zwischen 6.000 und 7.000 VZÄ in Abhängigkeit von Anzahl und Dauer der eingeworbenen Drittmittel beschäftigt) - Beschäftigungsverhälnisse aus Projektmitteln: - für den Polizeibereich ist in den Erläuterungen keine konkrete Wertigkeit sondern "E 3 bis E 13" ausgewiesen - bedingt durch die Planung nach Schuljahren sind die VZÄ in einem durchschnittlichen Jahreswert angegeben drittmittelfinanzierte Beschäftigungsverhältnisse einschließlich SKH und des Heimes in Trägerschaft des Freistaates Sachsen, die wie Staatsbetriebe geführt und überwiegend durch die Krankenkassen finanziert werden - Beschäftigungsverhältnisse aus Projektmitteln einschließlich Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (ausgewiesen in der Erläuterung zu 15 03/634 01) 06-06221 06-06221 Anlage 2017 2018 2016-09-27T13:29:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes