STAATS1V111M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-014^5.1/8325 Dresden// /. September 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6225 Thema: Umsetzung Königsteiner Schlüssel bei Asylbewerbern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Grundlage für die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 sind die hier vorliegenden Statistiken der Landesdirektion Sachsen (Unterbringungsstatistik) und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Ausländerzentralregister und Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik) sowie das EASY- System (kurz für: Erstverteilung von Asylbegehrenden) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Bis auf die tagaktuellen Angaben im EASY-System liegen zum Zeitpunkt der Beantwortung die statistischen Daten bis zum 31. Juli 2016 vor. Frage 1: Wie viele Asylbewerber wurden in den Monaten von Januar bis einschließlich August 2016 jeweils in Sachsen registriert? Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Juli 2016 sind in EASY mit Zuständigkeit des Freistaates Sachsen insgesamt 10.268 Asylsuchende für Sachsen im Jahr2016erfasst. Monatliche Aufstellung der EASY-Erfassungen für Sachsen: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Monat Januar Februar März April Mai Juni Juli August EASY-Erfassu nge n Sachsen 3.297 1.458 962 851 763 1.127 847 963 Frage 2: Wie viele Asylbewerber stellten in dem oben genannten Zeitraum ihren Asylantrag jeweils in Sachsen und wie viele davon waren zuvor entsprechend dem Königsteiner Schlüssel aus anderen Bundesländern zugewiesen worden? Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Juli 2016 stellten insgesamt 19.085 Asylbewerber einen Asylantrag im Freistaat Sachsen. Die Erstverteilung von Asylbegehrenden an die Bundesländer erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel auf der Grundlage des EASY-Systems. EASY ist ein bundesweites rechnergestütztes System, in dem lediglich anonymisierte und keine personenbezogenen Daten von Asylbegehrenden erfasst werden. Eine konkrete Aussage, ob ein einzelner Asylantragsteller in Sachsen über EASY in den Freistaat Sachsen verteilt wurde, ist daher nicht möglich. Frage 3: Wie viele Asylbewerber, anerkannte Asylberechtigte und geduldete Ausländer halten sich derzeit in Sachsen auf? Eine Aussage über den tatsächlichen Aufenthalt einer Person zu einem bestimmten Stichtag ist anhand der vorliegenden Statistiken nicht möglich. Zum Stichtag 31. Juli 2016 waren insgesamt 34.278 Asylbewerber im Freistaat Sachsen untergebracht. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES 1NNER1M Freistaat SÄOHSE1N Insgesamt 10.579 Personen waren laut Ausländerzentralregister am 31. Juli 2016 im Freistaat Sachsen im Besitz eines Aufenthaltstitels, welcher auf der Grundlage einer positiven Entscheidung des BAMF über einen Asylantrag erteilt wird, davon 78 Asylberechtigte (§ 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz), 9.046 anerkannte Flüchtlinge (§ 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz), 669 Personen mit subsidiärem Schutz (§ 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) und 86 Personen mit Abschiebungshindernissen (§ 25 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz). Eine Aussage darüber, wie viele Personen im Freistaat Sachsen insgesamt im Besitz einer positiven BAMF-Entscheidung sind, ist anhand der hier vorliegenden Statistiken und Daten nicht möglich. Im Ausländerzentralregister sind zum Stichtag 31. Juli 2016 insgesamt 5.802 geduldete Ausländer erfasst. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei nicht ausschließlich um abgelehnte Asylbewerber handelt. Frage 4: Wie viele Asylbewerber sind aktuell untergebracht a) in Erstaufnahmeeinrichtungen? b) in Gemeinschaftsunterkünften? c) in Wohnungen? Am 31. Juli 2016 waren a) 2.168 Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen, b) 12.756 Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Kommunen und c) 19.246 Personen in Wohnungen der Kommunen untergebracht. Weitere 108 Personen waren in sonstigen Einrichtungen untergebracht. Frage 5: Entspricht die Gesamtzahl der im o. g. Zeitraum in Sachsen aufgenommenen Asylbewerber der Verpflichtung Sachsens nach dem Königsteiner Schlüssel oder geht sie darüber hinaus bzw. bleibt dahinter zurück? Unter Zugrundelegung der in EASY erfassten Zugänge im Zeitraum vom 1 Januar bis 31. August 2016 beträgt der Anteil für den Freistaat Sachsen 4,0 % am bundesweiten Zugar^j (256.567 Asyl begehrende). Damit liegt der Freistaat bei isolierter Betrachtung des c(en9/inten Zeitraumes unter dem Königsteiner Schlüssel von ca. 5,06 % für das JahrWjS. Mit freiindlichen Grüßen Markus Ulbt Seite 3 von 3 2016-09-19T12:27:17+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes