STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6229 Thema: Kosten und Maßnahmen der sächsischen ÖPNV-Strategiekommission Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-4000/28/4 Dresden, 26. SEP. 20' Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im aktuell vorlie¬ genden Gesetzentwurf der Staatsregierung „Gesetz über die Feststel¬ lung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 (Haushaltsgesetz 2017/2018 - HG 2017/2018) werden im Titel 0704 686 02 „Zuschüsse für strategische und strukturelle Veränderungen im ÖPNV (Strategiekommission)" je¬ weils 1 Mio. Euro in 2017 und in 2018 veranschlagt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zcitifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllo Frage 1: Wie viel der im Jahr 2015 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 1 Million Euro und der im Jahr 2016 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro aus Titel 07 04 686 02 „Zuschüsse für strategische und strukturelle Verände¬ rungen im ÖPNV (Strategiekommission)" wurden bisher für welche Maßnahmen konkret ausgegeben? Die ÖPNV-Strategiekommission, in der auch alle Fraktionen des Sächsi¬ schen Landtages vertreten sind, konstituierte sich am 27. Mai 2015. Unter Einhaltung aller haushalts- und vergaberechtlichen Prämissen erfolgte die Zuschlagserteilung für das Basisgutachten, welches das fachliche Funda¬ ment der Kommissionsarbeit bildet, am 31. August 2015. Auf besagter Grundlage wurden in 2015 aus dem in Rede stehenden Haushaltstitel 94.248,00 € für den ersten Abschlag zur Erstellung des Basisgutachtens verausgabt. In 2016 wurden bisher (Stichtag: 25. August) 338.584,75 € für die Begleitung der Arbeit der ÖPNV-Strategiekommission und ihrer Arbeitsgruppen (ein- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplalz Seite 1 von 2 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM W, 1 Freistaat FÜR WIRTSCHAFT SACHSFIM ARBEIT UND VERKEHR L' ^ schließlich gutachterliche Analysen) sowie 141.372,00 € für den zweiten Abschlag zur Erstellung des Basisgutachtens verausgabt. Frage 2: Für welche Einzelmaßnahmen sollen 2017 und 2018 in welcher Höhe gemäß des vorliegenden Gesetzentwurfes konkret die Mittel aus Titel 07 04 686 02 „Zuschüsse für strategische und strukturelle Veränderungen im ÖPNV (Strategiekommission)" eingesetzt werden? Die Mittel sollen für die weitere gutachterliche Begleitung der Arbeit der ÖRNV- Strategiekommission eingesetzt werden - insbesondere für gutachterliche Analysen und Stellungnahmen sowie Expertisen im Rahmen der Arbeit der fünf Arbeitsgruppen der Kommission. Die Beauftragung der Beratungsdienstleistungen durch externe Berater und die Verga¬ be von externen Fachgutachten zu spezifischen Fragestellungen im Rahmen der Ar¬ beitsgruppentätigkeit erfolgt auf Grundlage von § 4 der Geschäftsordnung der Arbeitsgruppen der „Strategiekommission für einen leistungsfähigen ÖPNV/SPNV in Sachsen". Die Höhe der Ausgaben richtet sich nach der konkreten Auslösung einzelner Aufträge. Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 liegen zurzeit noch keine hinreichend verbindli¬ chen und detaillierten Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Der Interne Len¬ kungskreis und die Geschäftsstelle der ÖPNV-Strategiekommission wachen über eine sparsame und effiziente Mittelverwendung sowie die Einhaltung des vom Sächsischen Landtag vorgegebenen Finanzrahmens. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-09-26T11:20:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes