SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6231 Thema: Entgeltbemessung im Rahmen von Verträgen über Erbbaurechte und/oder Pachten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aufgrund welcher Erwägungen orientiert sich die Entgeltbemessung im Rahmen von Verträgen über Erbbaurechte und/ oder Pachten ausschließlich bei Betreibern von Wasserkraftanlagen ganz oder teilweise am betriebswirtschaftlichen Umsatz der betriebenen Wasserkraftanlage? Die umsatzabhängige Entgeltbemessung berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Wasserkraftanlagenbetreiber und ist grundsätzlich im Interesse der Pächter/Erbbaurechtsnehmer dieser Wasserkraftanlagen, insbesondere wenn geringe Durchflussmengen oder Havarien der Anlage die Umsätze reduzieren. Die Pächter/Erbbaurechtsnehmer werden letztendlich bei diesem Bemessungsmodell vor einer festen Entgeltzahlung ohne entsprechenden eigenen Umsatz geschützt. ljY:CHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-W 2000/20/27/146- 2016/43141 Dresden, Z3. September 2016 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSM1N1STER1UM DER F1NANZEN S SJtCHsEN Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB), hat sich bei den Erbbaurechtsverträgen zu den Wasserkraftanlagen im Interesse der Betreiber für dieses Entgeltbemessungsmodell entschieden, weil das Entgeltabrechnungskriterium (tatsächlich erzeugte Energie in Kilowattstunden) verwaltungsökonomisch unstreitig ermittelbar und der damit verbundene Aufwand daher vertretbar ist. Frage 2: Hat die von dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und der Landestalsperrenverwaltung verfolgte Vertragsgestaltung bereits zu Verzögerungen bzw. Verhinderung von Maßnahmen zur Herstellung und Verbesserung der Durchgängigkeit im Freistaat Sachsen geführt? Die Vertragsgestaltung hat zu keinen Verzögerungen bei bzw. Verhinderungen von Maßnahmen zur Herstellung und Verbesserung der Durchgängigkeit im Freistaat Sachsen geführt. Im Gegenteil, eine vertragliche Regelung ist Voraussetzung dafür, dass der Nutzer bzw. Betreiber der Wasserkraftanlage seiner Verpflichtung zur Herstellung und Verbesserung der Durchgängigkeit nachkommen kann. Frage 3: Für wieviele Wehre zahlten die Fischerei- und Anglerverbände im Jahr 2016 einen einmaligen Erbbauzins von 1.272,00 € {Antwort Frage 1 zu Kleiner Anfrage, Drs 6/5444), und warum wurde hier ein einmaliger Erbbauzins festgelegt? SIB hat einen Erbbaurechtsvertrag über ein Wehr mit einem Verband geschlossen. Die Vertragsparteien haben den jährlich bemessenen Erbbauzins aus verwaltungsökonomischen Gründen und wegen der geringen Höhe kapitalisiert. Der Verband erzeugt mit der Anlage keine Energie. Für diesen Erbbaurechtsvertrag kam daher kein umsatzabhängiges Entgelt, sondern lediglich ein bodenwertorientierter Sockelerbbauzins in Betracht . Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN ~SACHsEN Frage 4: Welche Einnahmen werden in 2016 aus den Fischereipachtverträgen mit Fischerei- und Anglerverbänden über 3.291 km Fließgewässer und 2.813 ha stehende Gewässerfläche sowie mit privaten Dritten aus Fischereipachtverträgen über 28 km Fließgewässer und 5. 738 ha stehende Wasserfläche erzielt (Antwort Frage 1 zu Kleiner Anfrage, Drs 6/5444)? SIB hat im Jahr 2016 aus den Fischereipachtverträgen mit Fischerei- und Anglerverbänden über Fließgewässer und stehende Gewässer Ansprüche in Höhe von insgesamt 155.671,15 EUR. Aus den Fischereipachtverträgen mit privaten Dritten bestehen für SIB im Jahr 2016 für Fließgewässer und stehende Gewässer Ansprüche in Höhe von insgesamt 108.398,30 EUR. Frage 5: Anhand welcher Kriterien wird im Rahmen der Entgeltbestimmung für Erbaurechtsverträge oder Pachtverträge mit dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien und Baumanagement und/oder der Landestalsperrenverwaltung die Leistungsfähigkeit der Pächter bestimmt und wie wird das dringende staatliche Interesse definiert, dass eine Erbbauzinsreduzierung auf null rechtfertigt (Antwort Frage 2 zu Kleiner Anfrage, Drs 6/5444)? Wie in der Antwort zur Frage 2 der Kleinen Anfrage, Drs. 6/5444, angeführt, werden die Pachtzinsen für Landwirtschaftsflächen nach Orts- und Branchenüblichkeit sowie der Leistungsfähigkeit der Pächter verhandelt. Dabei kommt es allerdings nicht auf die Leistungsfähigkeit eines konkreten Vertragspartners bzw. Landwirtes an, sondern auf die generelle Leistungsfähigkeit der regionalen Landwirte im Allgemeinen („Branche"). Wenn das Höchstgebot im Rahmen der Ausschreibung von einem Bieter der geforderten Zielgruppe (regionale Landwirte) abgegeben wird, ist dieses Höchstgebot für den SIB maßgeblich und entspricht damit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der „Branche ", und zwar unabhängig davon, ob die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines konkreten regionalen Landwirtes überschritten ist. Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S Y.:CHsEN Eine Reduzierung des Erbbauzinses auf null oder überhaupt eine Abweichung vom vollen Wert ist nur zulässig, wenn ein dringendes staatliches Interesse vorliegt. Ausnahmen vom Vollwertprinzip kann gemäß § 63. Abs. 4 Sächsische Haushaltsordnung das Sächsische Staatsministerium der Finanzen vorrangig auf Grundlage von § 12 Haushaltsgesetz 2015/2016 zulassen. n Grüßen !--/ r Georg Unland Seite 4 von 4 2016-09-26T10:28:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes