STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-vo n- Li nden a u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten MdL Dr. Jana Pinka (LINKE) Drs.-Nr.:6/6236 Thema:Unterhaltungslasten für bergbauliche Absetzanlagen und linienförmige Rinnen mit bergbaulich beeinflusstem Wasser Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Der Hersteller eines künstlichen Gewässers ist zu dessen Unterhalt verpflichtet. lst dieser nicht mehr greifbar und wird die Unterhaltungspflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, haben die Gemeinden, in deren Gebiet das künstliche Gewässer liegt die Pflicht, die notwendigen Maßnahmen im Wege der Ersatzvornahme durchzuführen. Solches ist erforderl ichenfal ls d u rch d ie zuständ i ge Wasserbehörde anzuord nen. Es gibt bergbauliche Absetzanlagen und linienförmige Rinnen, die bergbaulich beeinflusstes Wasser durch die Landschaft transportieren und dabei teiWeise auch - ggf. genehmigungsrechtlich abgesichert - in ehemals saubere Fließgewässer einleiten. Auf den Fließwegen gibt es mutmaßlich verschiedene Träger der Unterhaltungslast . lm Altbergbau sind diese teilweise nicht mehr greifbar." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Unterhaltung der Gewässer richtet sich nach den $$ 30 bis 32 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG). Eine Übersicht über natürliche, künstliche oder erheblich veränderte Gewässer, in denen bergbaulich beeinfl usstes Wasser oder berg baubürtiges Wasser fließt beziehungsweise eingeleitet wird, wird nicht geführt. Dresden,lt. O$ . ¿o/ô Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 29. August 201 6 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5351 Tag der I I Þeutschen Einheit I ¡I¡TI¡l FreistaatSåchsen t o¡,-03.10.2016 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsminister¡um für Um\¡velt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, I, l3 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Kön¡gsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für elêktron¡sch signierte sow¡e für verschlùsselte elektronische Dokumente olf, o)(Ð(.) (o o c\¡ Seite 1 von 6 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Allgemein ist in Bezug auf die Unterhaltungslast an künstlichen Gewässern, wie Tagebaurestseen des Braunkohlebergbaus bzw. Braunkohlesanierungsbergbaus, voranzustellen , dass die Gewässerunterhaltung demjenigen obliegt, der dieses Gewässer/ Gewässerteil hergestellt hat, $ 32 Abs. 1 Nr. 5 SächsWG. Rechte und Pflichten gehen nach $ 32 Abs. 1 Nr. 5 Satz2 SächsWG mit der wasserrechtlichen Entscheidung auf den Rechtsnachfolger über. Frage 1: Wie viele bergbauliche Absetzanlagen und linienförmige Rinnen, bzw. künstliche oder erheblich veränderte Gewässer, in denen bergbaulich beeinflusstes Wasser oder bergbaubürtiges Wasser fließt bzw. eingeleitet wird gibt es an welchen Stellen in Sachsen? (Bitte Herkunftsbergbaubetrieb und Fließlänge angeben, bitte unterteilen nach Altbergbau , Sanierungsbergbau und aktivem Bergbau) Absetzanlagen, ,,in denen bergbaulich beeinflusstes Wasser oder bergbaubürtiges Wasser fließt beziehungsweise eingeleitet wird", sind nicht bekannt. ln vielen Tagebauen des Steine-und-Erden-Bergbaus werden Grubenwasserhaltungen betrieben, die in unterschiedlicher Art und Weise auch als Absetzbecken für natürlich anfallende Trübstoffe oder für Reststoffe aus Kieswaschanlagen eingesetzt werden. Der Transport der Wässer erfolgt übenruiegend mit Rohrleitungen. Eine Statistik über derartige Grubenwasserhaltungen wird nicht geführt, sodass die Einbeziehung dieser Anlagen in die Beantwortung der Anfrage im vorgegebenen Rahmen nicht möglich ist. Darüber hinaus sind vier bergbauliche Absetzanlagen des Sanierungsbergbaus bekannt, auf denen sich noch freie Wasserflächen befinden. Das sind: lndustrielle Absetzanlage (lAA) Bielatalhalde (Abfallentsorgungseinrichtung in Stilllegung unter Bergrecht, Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Venrualtungsgesellschaft mbH - LMBV), IAA Freital Teich 4 (Schlammteich in Sanierung unter Wasserrecht, Wismut- Altstandort), IAA Helmsdorf (Schlammteich in Sanierung unter Wasserrecht, Wismut GmbH), IAA Dänkritz ll (Schlammteich in Sanierungsvorbereitung unter Wasserrecht, Wismut-Altstandort). Das künstliche Gewässer IAA Helmsdorf befindet sich derzeit in der Endphase der auf Grundlage der wasserrechtlichen Plangenehmigung des ehemaligen Regierungspräsidiums Chemnitz (1etzt Landesdirektion Sachsen[LDS]) vom 8. Februar 1999 (Az.: 62-8934.90-03) erfolgten Gewässerbeseitigung. Sämtliche im Bereich der IAA anfallenden belasteten Wässer (Freiwasser, Sickerwässer, Grundwasser aus Abwehrbrunnen etc.) werden in der Wasserbehandlungsanlage (WBA) Helmsdorf behandelt und nach Behandlung in die Zwickauer Mulde, die im Abschnitt des Oberflächenwasserkörpers Mulde-5 als erheblich verändertes Gewässer (HMWB = High Modify Water Body) eingestuft ist, eingeleitet. Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LÀNDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Für das künstliche Gewässer IAA Dänkritz ll läuft derzeit in der LDS das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren zur Gewässerbeseitigung. Hier gibt es dezeit keine Wassereinleitung in ein Fließgewässer. Die Entwässerung im aktiven Braunkohlebergbau erfolgt vonruiegend mit Filterbrunnen. Das gehobene Wasser wird über dazu betriebene Grubenwasserbehandlungsanlagen (GWBA) abgeleitet. Dies gilt ebenso für alle aus naturschutzfachlichen Gründen betriebenen Einleitungen von Stützwasser zur Aufrechterhaltung der Mindestwasserstände beziehungsweise Mindestwasserführung in Seen und Teichen beziehungsweise Fllrssen und Bächen. Einen Sonderfall stellt die Wassereinleitung in die Struga durch Vattenfall Europe Mining, Tagebau Nochten dar. Dieses Gewässer ll. Ordnung geht nach circa vier Kilometern vollumfänglich in eine bergbauliche Anlage über und wird letztendlich in der GWBA Schwaze Pumpe behandelt und anschließend in die Spree abgeleitet. Die Bergbaufolgeseen des Braunkohlebergbaus sind in Anlage I aufgeführt. Diese sind künstliche Gewässer, in denen sich bergbaulich beeinflusstes Wasser befindet. Die dazu vorgesehenen oder bereits hergestellten Überleiter sind technisch und rechtlich mit den Seen verknüpft und werden daher nicht gesondert aufgeführt. Diese Liste enthält keine Seen des Braunkohlealtbergbaus, zum Beispiel im Muskauer Faltenbogen . Eine entsprechende Statistik hiezu - wie auch zu den Restseen des Steineund -Erden-Bergbaus - wird nicht geführt. Die Beantwortung ist daher diesbezüglich nicht möglich. Der aktive Braunkohlebergbau von MIBRAG mbH und Vattenfall Europe Mining hat aktuell im Freistaat Sachsen noch keine Tagebaurestseen hinterlassen. Für die in der Fragestellung gewählte Bezeichnung ,,linienförmige Rinne" sind lediglich zwei als erheblich veränderte Gewässer eingestufte Fließgewässer zu nennen. Zum einen der sogenannte ,,Rote Graben" in Freiberg und Halsbrücke. Dieser nimmt, als mehrere Kilometer langer offener Graben, die Stollnwässer zweier Stolln des Altbergbaus des ehemaligen Freiberger Reviers auf und leitet diese später in die Freiberger Mulde ab. Zum anderen ein Gewässer in der Ortslage Bad Schlema, in das der Markus-Semmler-Stolln entwässert, der bergbaulich beeinflusstes Wasser (Altbergbau Grube Schneeberg, Sickenruässer Wismut-Sanierungsbergbau) führt. Kenntnisse über weitere derartige Anlagen liegen nicht vor. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Entwässerungsstolln, von denen eine geringe Anzahl noch unter Bergaufsicht stehen. Die meisten sind dem Altbergbau zuzurechnen. lm Sächsischen Oberbergamt und im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) wird dazu eine Liste der Hauptwasserlösestolln geführt, in der aktuell 57 Stolln eingetragen sind. Diese Liste ist als Anlage 2 beigefügt. Darüber hinaus sind im Freistaat Sachsen ca. 900 weitere ehemalige Wasserlösestolln bekannt. Diese Stolln entwässern entweder direkt in anliegende Gewässer oder sind über kurze Rohrleitungen oder Röschen, die zum Teil auch als kuze offene Gerinne geführt werden, an die Vorflut angebunden. Eine Statistik über derartige Stollnwasserableitungen wird nicht geführt. Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 2: lnwiefern handelt es s¡ch dabei jeweils um ,,Gewässer" im Sinne des WHG? (Bitte begründen) Die Einteilung der oberirdischen Gewässer beruht grundsätzlich auf $ 30 SächsWG beziehungsweise auf Einzelfallentscheidungen. Bei beiden ehemaligen IAA in Zwickau (lAA Helmsdorf, IAA Dänkritz ll) handelt es sich gemäß $$ 2 und 3 WHG in Verbindung mit $ 2 Abs. 3 SächsWG um stehende und - da sie von Menschen geschaffen wurden - künstliche oberirdische Gewässer. Beide Gewässer sind aufgrund der Größe beziehungsweise des Stoffinventars nicht von wasserwi rtschaftlich untergeordneter Bedeutung. Frage 3: Von welchen (Schad-)Stoffbelastungen ist in diesen bergbaulichen Absetzanlagen und linienförmigen Rinnen jeweils zu auszugehen und inwiefern gibt es in diesen bergbaulichen Absetzanlagen und linienförmigen Rinnen nach 1. jeweils temporäre oder dauerhafte Messeinrichtungen im Hinblick auf welche Stoffe bal. finden anlassbezogene Messungen statt und welcher Stelle liegen diese Messergebnissejeweils vor bzw. sind durch wen vorzulegen? Zum Braunkohlesanierungsbergbau gilt: Zu den einzelnen Seen führt die LMBV mbH jeweils umfangreiche Monitoringprogramme durch, deren Ergebnisse im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage nicht mit vertretbarem Aufwand zusammengefasst werden können. Dies gilt auch, soweit im Steine-und-Erden-Bergbau ein Monitoring angeordnet wurde. Zur Struga führt Vattenfall Europe Mining ein umfangreiches Grundwassergütemonitoring durch und analysiert die direkt in die Vorflut sowie die aus den Grubenwasserbehandlungsanlagen in die Flüsse abgeschlagenen Wässer. Die entsprechenden Meldungen gehen an die zuständige Wasserbehörde. Die freien Wasserflächen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Absetzanlagen wurden - mit Ausnahme der IAA Bielatal - durch die zuständigen Wasserbehörden als Gewässer eingestuft. Daher wird die Gewässerqualität auch von diesen übenracht. Die geplante oder laufende Sanierung erfolgt durch die Vorhabensträger auf der Grundlage von Vorgaben zur Übenryachung und Behandlung der Wässer aus den wasserrechtlichen Plangenehm ig ungen beziehu ngsweise Planfeststellu ngsverfah ren. Auf der IAA Bielatal fallen ausschließlich bergbaulich unbeeinflusste Niederschlagswässer an, eine Qualitätsüberwachung ist nicht notwendig. lm Übrigen wurde die Anlage so ertüchtigt, dass sie im Hochwasserfall als zusätzlicher Retentionsraum für die Stadt Altenberg genutzt werden kann. Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Für den Roten Graben ist bekannt, dass die Stollnwässer des ,,Verträgliche Gesellschaft Stolln" und des ,,Hauptstollnumbruchs" verschiedene Schwermetalle gelöst und partikulär mitführen. Diese setzen sich als feine Sedimente im Roten Graben ab. Genaue Ermittlungen erfolgten im Rahmen der durch die LDS beauftragten Studie ,,Bericht zur Erarbeitung einer Vorplanung mit Kostenschätzung zur Sanierung und Unterhaltung des künstlichen Gewássers Roter Graben" (lngenieurbüro GEOS I Freiberg vom 28. November 2008). Daten zur Qualitätsübenruachung liegen den zuständigen Wasserbehörden vor. lnsgesamt wird die Qualität der Stollnwässer in den Hauptwasserlösestolln durch das LfULG im Rahmen der Arbeiten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie überwacht. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass sich der Chemismus im Wesentlichen an den geo-genen Hintergrundbedingungen der einzelnen Standorte orientiert. Die Wasserqualität der noch unter Bergaufsicht stehenden Entwässerungsstolln wird im Rahmen der festgelegten Monitoring-Programme durch den Bergbauunternehmer unter Aufsicht der unteren Wasserbehörden übenruacht. Grundsätzlich ist auch hier das geogen bedingte Schadstoffinventar des Ezgebirges anzutreffen. Frage 4: Wie viele Anordnungen (wasserrechtliche Anordnungen zur übertragung der Unterhaltungslast und zur Vornahme der notwendigen Maßnahmen bzw. Anordnung von Sofortmaßnahmen) oder dgl. sind geplant (bspw. in der Phase der Anhörung) oder sind in den vergangenen 5 Jahren jeweils in welchen Fällen ergangen, um bei künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern bzw. bergbaulichen Absetzanlagen und linienförmigen Rinnen, auch zur Grubenentwässerung bzw. zur Heranführung von Aufschlagwasser mit bergbaulichem Hintergrund eine Ubertragung der Unterhaltungslast an Gemeinden oder aber eine Durchführung von Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung zu erwirken? lm Braunkohlesanierungsbergbau werden die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Bergaufsicht in Abschlussbetriebsplänen und wasserrechtlichen Erlaubnissen zugelassen. Außerhalb der Bergaufsicht erfolgt - soweit erforderlich - eine Anzeige der LMBV mbH nach $ 6 der Sächsischen Hohlraumverordnung an das Sächsische Oberbergamt . Der Bergbauunternehmer Vattenfall Europe Mining reinigt das Struga-Wasser vollständig . lm Rahmen des PF-Verfahrens Nochten ll ist geplant, die Struga insgesamt wieder in ein funktionierendes Gewässer ll. Ordnung zu überführen. Anordnungen sind daher nicht erforderlich. Bis dahin wird das zur Ableitung genutzte Gewässerbett dieses durch den Braunkohlebergbau vor dem Jahr 1990 stark veränderten Gewässers durch den aktuellen Braunkohlebergbau funktionsfähig gehalten. Die LDS, Dienststelle Leipzig, hat in den vergangenen Jahren eine Anordnung zur Gewässerunterhaltung an den Braunkohlesanierer LMBV mbH erlassen (Anordnung von Maßnahmen zur Abflusssicherung aus dem Tagebauseenverbund Störmthal- Markkleeberg vom 1. Dezember 2015). Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# Weitere wasserrechtliche Anordnungen sind nicht bekannt Frage 5: Wer ist bei den erfragten Gewässern bzw. bergbaulichen Absetzanlagen und linienförmigen Rinnen nach l. jeweils der Träger der Unterhaltungslast (ggf. auch in welchen Abschnitten der Gewässer), inwiefern ist eine wie weit reichende Gewässerunterhaltung jeweils auf Grundlage welcher vertraglichen oder anderweitigen Vereinbarungen dabei bis wann abgesichert und inwiefern werden dabeijeweils Mittel des F reistaates zu r Gewässeru nterha ltu n g ei n gesetzt? lm Braunkohlesanierungsbergbau ist die LMBV mbH Eigentümer und als Bergbauunternehmer Unterhaltsverpflichteter für die Tagebaurestseen unter Bergaufsicht nach Anlage l, mit Ausnahme des Hainer Sees, der sich in Privateigentum befindet. Die Finanzierung wird zwischen dem Bund und den Braunkohleländern im Venrualtungsabkommen Braunkohlesanierung vereinbart. Die Finanzierung ist gegenwärtig bis Ende des Jahres 2017 geregelt, ein Folgeabkommen wird dezeit verhandelt. Eine Übertragung der Seen an den Freistaat Sachsen ist nach Abschluss der Sanierungsarbeiten vorgesehen. Unterhaltsverpflichteter für die Tagebaurestseen ohne Bergaufsicht nach Anlage I ist grundsätzlich der Eigentümer. ln den gekennzeichneten Fällen ist dies die Landestalsperrenverwaltung . Für Gewässer ll. Ordnung ist grundsätzlich die Ortsgemeinde zuständig. Die genannten Maßnahmen an der Struga werden vom Bergbauunternehmer auf der Basis aktueller Zulassungen des Sächsischen Oberbergamtes finanziert. Für die in der Antwort zu Frage 1 genannten Absetzanlagen, welche als Gewässer eingestuft worden sind, ergibt sich die Unterhaltungslast aus dem Wasserrecht. Damit liegt diese beim genannten Errichter der Anlage oder dessen Rechtsnachfolger. Für Wasserlösestolln sind keine Unterhaltungslasten nach dem Wasserrecht oder Verein barungen zur Ü bernahme derartiger Verpfl ichtungen vorliegend. Mit freundlichen Grüßen îc üJ Thomas Schmidt Anlagen: 2 Seite 6 von 6 Vorläufer des Tagebaus Spreetal waren d¡e Gruben Hoffnung und Br¡gitta Spe¡cherbecken Lohsa Werminghoff ll Bergaufsirht später ll bzw. 2, jezt Restloch Mortka 'Werminghoff Il Lohsa, Mortka den sog" VVasserspeicher Lohsa Môrtka PartwiÞer Pãriwi? Bernste¡nsee Bezdorf Boxberg/Boxberg, uhyst, Kl¡tten r teiiweise Bergaufsicht Dúben/Halbendorf Zìttau, Oibe¡sdorf See Hainer See Wtznitz Bôhlen, Rötha, Espenha¡n, Neukier¡tzsch Bemerkung, andere Namen Resiloch Nordrândschlauch Restloch Nordschleuch Restloch Súdostschlauch La uta./Lâ utâ I ore nzü bersch reite n d RL D/F, außerdern RL Hartnickloch und Koblenz Ländestalspenen veMaltung (LIV) LTV LTV vorw. Naturschutz nächstgelegene Gemeinde/ Ortschaft SDreetâl/Buro. Lohsa/Rieoel Tieolrrro SDreetal/SDreetal Elsterheidê/Klèin PartwiÞ Elsterhe¡de/Bluno, Kle¡n Partwitz Elsterheide/Bluno Sabrodt Elsterheide/Beroen Bemsdorf/Zeißholz Hoyerswerda./Knappenrode Hoyerswerdã/Knappenrode, Wrttichenau/ Maukendf. Lohsa/Koblenz. Gr. Sãrchen Lauta-/Laubusch Láu(á. Leuuurçil, crÞLcil ¡eruc/ r áLsuilwrs Lohsa/Lohsa. Liooen Lohsa, Dreiweibern Böblen. Rötha- Neukieritzsch L eiozio- l\/arkranstãdt lvlarkkleebero DeliÞsch nelitTsch Abschlussbetriebs plan Scheibe Soreetal S Dreetal Spreetâl oreetâl Clãrâ lll Hêidê Vl Restloch D/F KnaÞpenrode keìne Bergaufs¡cht Laubusch keine Berqaufsicht keine Bergaufsicht Bàrwalde Trêhen.lôrfer Fêldê. ohne Namen Olbersdorfer See lOlbersdorf Bergaufsicht 'l 999 WitznitZ keine Beroâufs¡cht Espenhain GoiÞsche Gô¡f7schê ehem. Tagebau Sche¡be Sûreetâl-NO Bluno. we¡teroefùhrt durch Tob. Soreetal Spreeial Soreetãl Sorêetãl Clârâ lll Heide Vl Werminghoff Werminghoff Luqteich I Erikâ. weiterqefúhrt als Tgb" Laubusch Laubusctr Soeicherbecken Lohsa ll ìTaqebau Lohsa Dreiwe¡bern Speicherbæken BâMalde'Bärwalde Halbendorfèr See ,Trebendoder Felder Mulde Ð Wtzn¡iz Miltitz / Kulkwilz Espenhain Holzweißio-West l-lôl7weiß¡o-Osl off¡z¡el¡er Name Sche¡be See Spreetaler See Neuw¡eser See Blunôer Sûdsee .qâb.o.lter See Beroene¡ See 7êißhôlz ClâÞ lll Heide Vl Grâureihersee Knappensee Kortitzmúhler See Speicherbecken Dreiwe¡bern Kahnsdofer See irlkwitTê. SÊe Markkleebercer See Neuhâuser See Pârñil7sêhêr Sêê f o)(o o Nc o õ zi o) O)l\)(, o) 1t2 Beme¡kung, andere Namen "Adria" LTV Lry LIV Versorouno KW Liooendorf nächstgelegene Gème¡nde, Ortschaft Schkeud¡tz. Rackwiu LöbniÞ Rötha. Großoôsna. Esoenhain RackwiÞ, Zwoct¡au /enkâu. LeiDzið. Bðhlen Neukvhna. Zwochau Nêykyhna. Zì¡vochau ome- Reo¡s.Breit¡noen Deutzen Neukieritzscft Borm- Neukie¡iÞsch Abschlussbetr¡ebs plan Brc¡tenfeld Goitzsche Espenhain R L Werben DeliÞscù-SW Zwenkau Delitzsch-SW DêliÞsch-Sw keine Bemãufsicht keinê Bemâufsicht keine Bmeufsicht ehem. Tagebau Fìreitenfel.l Rôsa Ëspenhain Profen-Nord Þelitssch-SW Zwenkau nelitzsch-SW Deliusch-SW iome Gruben Dom&Helene W¡Þnitz I off¡zieller Name chladitzer See Seelh¿usener See ìtõrmthåler See út/erbèner See Werbe¡¡ner See Zwenkeuer See Zwochãúer Sæ Gabshützer See oe¡cher Bomâ ìDei.-hêr t obstådt Soeicher \MÞnitz 2n Nr, LflJLGLfd.-Nr Sanierung OBA_Ort s¡¡nþfl Ort Freiberg Klirqenüial' TaUenbergslhal Brunndöbra Hohènstein€. am Auersberg oh. Sosa, TUPriorität Stolln Q IUsl Quelle Q Vorfluter t âoaa E A03O t 3 A03l 4 4055 5 4067 6 A086 7 At¡8? BmdgrE¡nigkeitStolln MthkliüGr Stollñ (ftynamastQtln) Stolln Jägeçgrfln Wasserlösungsstolln zum Ma¡schacht (Hauptt¿ges râm pe) Lampertusstolln Eibenstocker Communstolln Teûer RþsSntrerger Stoün Sdrðnbrunr¡. 8ösênbrunn 7;5 qq4. 1S.04;2üf0 qþct illûlgraÞen h Trisbel und GW bergrechtl. 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Stolln Oberer und T¡eferer Segen Gottes Stolln (Stolln 336) St. Christoph Stolln Roter und Weißer Löwe Frlsch Glück Stolln Treue Freundschaft Stolln T¡efer Haupt- oder Hüttenstoiln Priorität Hoch ll Hoch ll Nr. LfULG 4267 A26E 4297 4299 t356 4359 A4t9 Lfd.-Nr 15 16 17 l8 19 20 21 3/9 Vorfluter Wilisch Seifenbach Sehma Sehma/Zschopau Sehma/Zschopau Pöhlbach Quelle Q ZE ZE, BfS, GW BfS BfS a flrsl 1&280 Medlan ul4 2,5-8,3 Median 4 130110,2 80 Us I 8,0-10 Ort Freiberg TU Ehrentiedersdorf Se¡fenbachtal Geyer Frohnau Schõnfel