STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Durchwahl Herrn Dr. Matthias Rößler Telefon: 0351 564-8001 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 Telefax: 0351 564-8024 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6238 Thema: Sonderregelungen, Vereinbarungen, Erlaubnisse zur übermä¬ ßigen Straßenbenutzung durch den Militärverkehr von NATO- Truppen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/40/19 Dresden, 2 7. SEP. 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die bundesweit und bundeseinheitlich geltende Straßenverkehrsord¬ nung bestimmt im § 29 Absatz 3 StVO, dass der „Verkehr mit Fahrzeu¬ gen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschrei¬ ten" der Genehmigung bedürfen. Dasselbe gilt auch „für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausrei¬ chendes Sichtfeld zulässt." Nach § 35 Abs. 5 StVO sind - im Gegensatz zur Bundeswehr - die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes nur im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 (übermäßige Nutzung) allerdings nur, soweit für diese Trup¬ pen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen. Nach § 44 Abs. 4 StVO werden Vereinbarungen über die Benutzung von Straßen durch den Militärverkehr von Truppen der nichtdeutschen Ver¬ tragsstaaten des Nordatlantikpaktes mit der obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle abgeschlossen. Wenn keine solche Vereinbarungen oder Sonderregelungen für aus¬ ländische Streitkräfte bestehen, erteilen die höheren Verwaltungsbe¬ hörden oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen die Erlaubnis für übermäßige Benutzung der Straße durch die Bundeswehr oder durch die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpak¬ tes; sie erteilen auch die Erlaubnis für die übermäßige Benutzung der Straße durch die Bundespolizei, die Polizei und den Katastrophen¬ schutz." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Seite 1 von 2 Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 1: Wie viele Truppentransporte bzw. Militärverkehre von Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes erfolgten seit dem Jahre 2010 über die in der Zuständigkeit und Unterhaltungslast des Freistaates Sachsen, der sächsischen Landkreise und Kommunen liegenden Straßen (sächsische Straßen)? Frage 2: Welche konkreten straßenverkehrsordnungsrechtlichen Erlaubnisse, Sonderregelungen oder Vereinbarungen sind seit dem Jahre 2010 von welchen zuständigen sächsischen Behörden auf welcher konkreten Rechtsgrundlage für die jeweilige Zulassung der mit den Truppentrans¬ porten bzw. Militärverkehren nach Frage 1 verbundenen übermäßigen Benutzung sächsischer Straßen im Zuge der jeweiligen NATO- Truppentransporte zu welchem Zeitpunkt gegenüber welchem Adressa¬ ten erteilt, geregelt oder getroffen oder mit welchem Vertragspartner vereinbart worden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Zu Truppentransporten bzw. Militärverkehren von Truppen der nichtdeutschen Ver¬ tragsstaaten des Nordatlantikpaktes wird seitens der Straßenverkehrsbehörden keine Statistik geführt. Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) erhält vom Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) Informationen über Militärtransporte bzw. Militärverkehr im Frei¬ staat Sachsen nur zur Kenntnisnahme. Das Lagezentrum des SMI wird über E-Mail vom BMVg informiert, wenn ein Antrag auf Ein- und Durchreise von Truppentranspor¬ ten bzw. Militärverkehr genehmigt wurde. Gleichzeitig werden Angaben über Zeitraum, Art und Weise des Transportes sowie die Fahrtstrecke übermittelt. Durch das Lage¬ zentrum des SMI werden die Informationen über Truppentransporte bzw. Militärverkehr an die Polizeidirektionen im Freistaat Sachsen weitergeleitet, die von der Fahrtstrecke örtlich betroffen sind. Eine statistische Erfassung von Truppentransporten bzw. Militärverkehr der NATO er¬ folgt auch hier nicht. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Seite 2 von 2 2016-09-27T12:09:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes