SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6240 Thema: Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter 3 Jahren in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln mehreren Kleinen Anfragen in den Jahren 2013 und 2014 kam zum Ausdruck, dass der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter 3 Jahren in mindestens einer Gemeinde nicht gewährleistet werden konnte. Des Weiteren urteilte das Verwaltungsgericht Dresden, dass der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge einem Elternpaar die Unterbringung in einer privaten Kita erstatten muss." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter 3 Jahren inzwischen I immer noch in allen sächsischen Gemeinden gewährleistet ? Frage 2: Wenn nein, in welchen kreisfreien Städten und Landkreisen sind die nötigen Kita-Plätze nicht bzw. nicht mehr gesichert? Frage 4: Wie viele Klageverfahren bzgl. Rechtsanspruch auf einen Kita- Platz für Kinder unter 3 Jahren gegen Städte, Gemeinden und Landkreise im Freistaat Sachsen gab es seit 2012? Frage 5: Welche Kosten haben diese Verfahren verursacht (bitte aufgeteilt in Verfahrenskosten und Entschädigungszahlungen, etc.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 2, 4 und 5: Die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren ist Angelegenheit der Landkreise und Kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Seite 1 von 3 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/4/32 Dresden, ~1 . September 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium tor Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Ungeachtet dieser Zuständigkeit liegen der Staatsregierung die in der Anlage dargestellten Daten vor. Frage 3: Welche Landes- und Bundesmittel wurden seit 2014 in den Ausbau der Betreuungsplätze des U3-Bereiches investiert (bitte Landkreise I Kreisfreie Städte einzeln und nach Jahren getrennt aufführen)? ln den Jahren 2014 - 2016 standen sowohl Bundes- als auch Landesmittel für Kita- Investitionen zur Verfügung. Während die Bundesmittel ausschließlich für U3-Piätze eingesetzt werden durften, gab es bei den Landesmitteln keine solche Einschränkung. Insofern können die Landesmittel nur insgesamt dargestellt werden. Hinsichtlich der Darstellung der Bundesmittel wird Folgendes vorangestellt: • Die Bundesmittel aus den Investitionsprogrammen "Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 - 2014" und "Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 - 2018" wurden den Landkreisen und Kreisfreien Städten nicht in Jahresscheiben, sondern insgesamt zur Verfügung gestellt. Insofern sind in der nachstehenden Tabelle diese Beträge dargestellt . • Zudem sind die eingesetzten Bundesmittel für die Jahre 2014 und 2015 dargestellt. Diese ergeben sich aus den Verwendungsnachweisprüfungen und spiegeln wider, wann die Mittel verausgabt wurde. Entsprechende Angaben für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. Bundesmittel (BM) zur Verfügung gestellte BM Landkreis (LK)/ in TEUR eingesetzte BM aus den Programmen Kinder- in TEUR Kreisfreie Stadt betreuungsfinanzierung "2013- 2014" "2015- 2018" 2014 2015 Chemnitz, Stadt 117,3 1.828,5 425,3 45,1 Vogtlandkreis 1.000,0 1.355,3 868,8 855,9 LKZwickau 1.524,1 1.030,6 609,8 841 ,5 Erzgebirgskreis 2.311 ,3 2 .304,5 1.118,2 1.282,8 LK Mittelsachsen 2.133,9 2.099,6 1.231 ,2 99,3 Leipzig, Stadt 5.317,6 4.621 ,8 3.311 ,8 2.843,9 LK Nordsachsen 946,6 1.235,0 651 ,1 373,9 LK Leipzig 2.064,6 1.644,9 . 1.396,0 48,8 Dresden, Stadt 5.788,0 4.920,1 5.061 ,0 3.070,0 LK Bautzen 2.643,9 2.194,7 1.839,0 2.556,4 LK Görlitz 1.348,3 1.595,7 653,6 297,7 LK Meißen 2.137,2 1.705,9 968,0 785,5 LK Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 2.241 ,3 1.786,0 639,7 1.510,2 gesamt 29.574,1 28.322,6 18.773,5 14.611,0 Hinsichtlich der Darstellung der Landesmittel wird Folgendes vorangestellt: • Im Jahr 2014 standen -verteilt auf die Haushaltsstellen 05 20 I 883. 83 und 15 30 I 883 03 - Ausgabemittel in Höhe von 30.000,0 TEUR, Ausgabereste in Höhe von Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN 11 .703,6 TEUR sowie Verstärkungsmittel in Höhe von 356,1 TEUR, insgesamt somit 45.264,7 TEUR, zur Verfügung . • Im Jahr 2015 standen - ebenfalls verteilt auf die Haushaltsstellen 05 20 I 883 83 und 15 30 I 883 03- Ausgabemittel in Höhe von 10.000,0 TEUR sowie Ausgabereste in Höhe von 10.711,5 TEUR, insgesamt somit 20.711,5 TEUR, zur Verfügung . • Im Jahr 2016 stehen - ebenfalls verteilt auf die Haushaltsstellen 05 20 I 883 83 und 15 30 I 883 03 - Ausgabemittel in Höhe von 10.000,0 TEUR sowie Ausgabereste in Höhe von 8.705,9 TEUR, insgesamt somit 18.705,9 TEUR, zur Verfügung . ln der nachstehenden Tabelle sind zum einen die eingesetzten Landesmittel für die Jahre 2014 und 2015 dargestellt. Diese ergeben sich aus den Verwendungsnachweisprüfungen und spiegeln wider, wann die Mittel verausgabt wurden . Entsprechende Angaben für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. Für das Jahr 2016 sind daher ausschließlich die zur Verfügung gestellten Ausgabemittel, abzüglich der Mittel für die Betriebskita-Förderung , dargestellt. Landesmittel (LM) Landkreis (LK)/ Kreisfreie Stadt Chemnitz, Stadt Vogtlandkreis LK Zwickau Erzgebirgskreis LK Mittelsachsen Leipzig, Stadt LK Nordsachsen LK Leipzig Dresden, Stadt LK Bautzen LK Görlitz LK Meißen LK Sächsische Schweiz- Osterzgebirge gesamt Mit freundlichen Grüßen '/// ///) .. Brunhild Ku Anlage Seite 3 von 3 eingesetzte LM 2014 1.659,5 1.502,5 1.620,1 2.474,6 1.272,6 5.884,2 427,3 3.003,2 6.528,6 2.415,9 1.140,7 1.694,1 2.183,2 31.806,5 LM in TEUR eingesetzte LM zur Verfügung gestellte LM 2015 2016 683,6 548,2 661 ,8 481,6 1.080,4 934,9 692,1 796,6 1.054,3 708,8 3.157,1 1.420,6 1.421 ,0 448,3 824,0 602,7 3.504,4 1.578,0 2.959,6 711 ,8 859,4 560,3 748,2 584,6 1.362,1 608,8 19.008,0 9.985,2 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/6240 Frage 1 Frage 2 Frage 4 Frage 5 Landkreis/ Ist der Rechtsanspruch für Wenn nicht, in welchen Wie viele Klageverfahren gab Welche Kosten Kreisfreie Kinder unter drei Jahren Gemeinden sind die nötigen es bzgl. Nichterfüllung haben diese Verfahren Stadt inzwischen/immer noch in Plätze nicht/nicht mehr Rechtsanspruch seit 2012? verursacht? allen sächsischen Gemeinden gesichert? gewährleistet? Chemnitz, Ja, allerdings kann die Betreuung Stadt oft nicht mit Vollendung des entfällt keine keine ersten Lebensjahres beginnen. Kosten von 210,96 € entstanden in einem Verfahren. 2014 erhielt Dresden, Stadt ja entfällt Es gab im genannten Zeitraum eine Familie ohne Gerichtsentvier Klageverfahren. scheidung den Differenzbetrag von 1.300,01 € für eine private Kindertagesbetreuung erstattet. Im Schuljahr 2015/2016 waren Seit Einführung des Rechtsandurchgängig freie Plätze aus- spruches sind 345 Anträge auf gewiesen. Sie standen jedoch vorläufigen Rechtsschutz und Im Zeitraum 09/2015 bis 09/2016 aus verschiedenen Gründen 480 Klagen eingegangen, entstanden Kosten in Höhe von Leipzig, Stadt nicht zur dauerhaften Belegung entfällt betreffend 532 Kinder. Für ca. 65.000,00 € für die zur Verfügung oder es handelte einzelne Kinder sind mehrere anhängigen Klageverfahren. sich um Plätze in Kitaneubauten, Klagen und/oder Anträge auf die erst sukzessive belegt vorläufigen Rechtsschutz werden konnten. eingereicht worden. Bautzen ja entfällt keine keine Erzgebirgs- ja entfällt keine keine kreis Nach Kenntnis des Landkreises Dem Landkreis liegen keine Dem Landkreis liegen keine ist der Rechtsanspruch in allen Görlitz kreisangehörigen Gemeinden entfällt Informationen zu anhängigen Informationen zu anhängigen gewährleistet. Klageverfahren vor. Klageverfahren vor. ln der aktuellen Bedarfsplanung Der Landkreis geht davon aus, des Landkreises wird der Rechts- dass in allen Gemeinden der Leipzig, anspruch mit 99 % realisiert. Rechtsanspruch gewährleistet eine Klage Keine Kosten, das Verfahren Landkreis Dazu ist in einigen Gemeinden wird . Zur Neuschaffung von wurde durch Klärung eingestellt. die Schaffung zusätzlicher Plätze Plätzen laufen momentan in naher Zukunft erforderlich . Gespräche. ----- --- 1 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/6240 Frage 1 Frage 2 Frage 4 Frage 5 Landkreis/ Ist der Rechtsanspruch für Wenn nicht, in welchen Wie viele Klageverfahren gab Welche Kosten Kreisfreie Kinder unter drei Jahren Gemeinden sind die nötigen es bzgl. Nichterfüllung haben diese Verfahren Stadt inzwischen/immer noch in Plätze nicht/nicht mehr Rechtsanspruch seit 2012? verursacht? allen sächsischen Gemeinden gesichert? gewährleistet? ln verschiedenen Gemeinden ist die Erweiterung des Angebotes Meißen ja erforderlich, um auf unvorherseh- keine keine bare Bedarfe reagieren zu können. Mit wenigen Gemeinden, für die der Bedarfsplan rechnerische Fehlbedarfe ausweist, werden die tatsächliche Belegungs- und Anmeldesituation sowie die Maßnahmeplanung abgestimmt. Mittelsachsen ja Gemeindeübergreifend steht ein keine entfällt internes Infoportal zu freien Plätzen zur Verfügung. ln Einzelfällen berät der Landkreis die Eitern, so dass in 2016/2017 nach aktuellem Stand alle Bedarfe gedeckt werden können. Nordsachsen nein Delitzsch, Eilenburg zwei Klagen keine Sächsische Die nachgefragten Plätze sind vier Verfahren, wovon drei mit Schweiz- ja bisher gesichert. Nicht in allen Bereitstellung des Platzes 2.392,35 € Gemeinden gibt es Plätze für endeten. ln einem Fall wurde Osterzgebirge jedes wohnhafte Kind . Schadenersatz geltend gemacht. Vogtlandkreis ja entfällt entfällt entfällt Zwickau ja entfällt entfällt entfällt -- --- 2 2016-09-22T16:14:21+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes