STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6244 Thema: lnobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fälle von lnobhutnahme von Kindern und Jugendlichen wurden in Sachsen in den Jahren 2014 und 2015 registriert (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Frage 2: ln wie vielen Fällen war der Grund, der lnobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, auftretende häusliche Gewalt in der Familie (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Frage 3: ln wie vielen Fällen kam es zur lnobhutnahme der Kinder und Jugendlichen auf Grund von Drogen-Missbrauch durch die Eltern (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Frage 4: Sind die Fälle der lnobhutnahme der Kinder und Jugendlichen, welche in Haushalten leben in denen die Eltern durch Drogenmissbrauch auffällig wurden, in bestimmten Regionen Sachsens verstärkt aufgetreten, wenn ja, in welchen? Frage 5: Wie viele Fälle der lnobhutnahme wurden registriert, bei denen in den Familien von sexuellem Missbrauch der Kindern und Jugendlichen ausgegangen werden konnte (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-16/841 ~~esden, <:b September 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Zusammenfassende Antwort: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Fragen betreffen die lnobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, die als eine sog. andere Aufgabe von den Landkreisen und Kreisfreien Städten als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen wird. Zur Beantwortung der Fragen kann die amtliche Statistik, die nach dem Neunten Kapitel des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (§§ 98 ff. SGB VIII) zu führen ist, herangezogen werden. Für die Fragen 1, 2 und 5 ist dies geschehen. Die erfragten Angaben sind, bezogen auf die Jahre 2014 und 2015, der Tabelle in der Anlage zu entnehmen. Die Fragen 3 und 4 betreffen Drogenmissbrauch-Implikationen bei der lnobhutnahme. Hierzu liegen der Staatsregierung keine Informationen vor, denn die amtliche Statistik erfasst solche lmplikationen nicht. Da die Staatsregierung im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung nur über die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wacht (Rechtsaufsicht), darf sie Informationen von den Landkreisen und Kreisfreien Städten nur dann einholen, wenn Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung bestehen. Allgemeine Angaben über Zusammenhänge zwischen Drogenmissbrauch und lnobhutnahme von Kindern und Jugendlichen können daher nicht erfragt werden. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage zu DS 6/6244 Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2014 und 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie ausgewählten Gründen für die Maßnahme 2014 2015 · ~ Kreisfreie Stadt ausgewählte Grllnde fllr die ausgewählte Grllnde fllr die Landkreis Maßnahme 1 ' Maßnahme1' - - Land insgesamt Anzeichen fllr Anzeichen fllr insgesamt Anzeichen fllr Anzeichen fllr Misshandlung sexuellen Miss- Misshandlung sexuellen Miss-brauch brauch Chemnitz, Stadt 457 12 3 714 9 4 Erzgebirgskreis 47 4 101 - Mittelsachsen 43 11 88 10 - Vogtlandkreis 92 5 190 14 3 Zwickau 215 19 6 227 15 4 Dresden, Stadt 506 34 4 629 43 5 Bautzen 166 9 8 214 13 Görlitz 166 14 210 16 3 Meißen 86 7 156 13 - Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 184 23 6 313 20 Leipzig, Stadt 696 50 11 978 48 12 Leipzig 37 4 - 183 21 5 Nordsachsen 105 3 101 Sachsen 2 800 195 45 4104 232 42 1) Doppelzählungen möglich, fllr jedes/n Kind/Jugendlichen konnten bis zu zwei Anlässe angegeben werden. -= nichts vorhanden · = Zahlenwert geheim zu halten 2016-09-27T14:30:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes