STAATSIVimiSTCTIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/10252 zDresden, /[_ . September 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6246 Thema: Beteiligung an Frontex-Einsatz zur Flüchtlingsabwehr in Bulgarien Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Laut Medienberichten hat der Freistaat Sachsen Hilfe bei einem möglichen Frontex-Einsatz in Bulgarien angeboten. Sollte angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Türkei und einer möglichen erneuten Flüchtlingswelle über die türkisch-bulgarische Grenze eine Frontex- Mission in Bulgarien notwendig werden, ist der Freistaat Sachsen bereit , eine internationale Polizeimission im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen (Markus Ulbig am 26.08.2016)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage könnte Sachsen "eine internationale Polizeimission" im Rahmen eines Frontex-Einsatzes in Bulgarien "unterstützen "? Die Beamte werden für die Dauer des Auslandseinsatzes gemäß § 31 des Sächsischen Beamtengesetzes (SächsBG) zum Bundespolizeipräsidium abgeordnet und von dort gemäß § 20 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (BeamtStG) der jeweiligen Institution zur Dienstverrichtung zugewiesen. Frage 2: Welchen Anlass hatte die Willensbekundung des Innenministers und war diese mit der Bundesregierung abgestimmt? Das Unterstützungsangebot wurde aufgrund der Anfrage der bulgarischen Regierung an die EU-Mitgliedstaaten, in der um Unterstützung beim Schutz Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1TM1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SACHSETN ihrer Außengrenzen gebeten wurde, ohne eine vorherige Abstimmung mit der Bundesregierung unterbreitet. Zwischenzeitlich gibt es von dort eine positive Rückmeldung. Frage 3: Inwiefern soll die sowieso ausgelastete sächsische Polizei einen internationalen Unterstützungseinsatz bewältigen und wie viele Beamte haben aufgrund welcher Anfrage bereits "ihre Bereitschaft" für einen solchen Einsatz erklärt"? (bitte Umfang , Personaleinsatz, Dauer des Einsatzes, mögliche dadurch in Sachsen entstehende Defizite sowie Wortlaut und Zeitpunkt der Anfrage innerhalb der Polizei benennen/ausführen) Aufgrund einer Vorinformation per E-Mail an die Beamten des Auslandspools haben drei Kollegen ihre unverbindliche Einsatzbereitschaft erklärt. Eine Abfrage im Sinne der Fragestellung erfolgte bisher nicht, da die Kräfteanforderung des Bundes noch aussteht . Frage 4: Ist sich die Staatsregierung bewusst, dass sie mit ihrer Offerte zumindest ideell an die Aktivitäten der ehemaligen AfD-Frontfrau Tatjana Festerling anknüpft, die im Juni dieses Jahres unter dem Motto "Fortress Europe" in Bulgarien eine paramilitärische Gruppe besuchte, die sich der Abwehr von Flüchtlingen verschrieben hat? Frage 5: Ist die Staatsregierung der Meinung, dass Flüchtlinge lieber in der Türkei verbleiben sollen, wo derzeit weder allgemeine Rechtsstaatlichkeit und vor allem kein rechtsstaatlicher Umgang mit Asylsuchenden gegeben ist (Quelle: Bärbel Kofler, Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung), als die aus der Genfer Flüchtlingskonvention resultierenden Rechte, hier insbesondere Artikel 31 und 33, zu garantieren? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die Fragestellungen sind auf eine Bewertung gerichtet. Das Fragerecht dient nach Recht^prechung des Verfassungsgerichtshofes nicht dazu, die Staatsregierung zu einer jncj/^nzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, den irdn^ten Informationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004, 1-1-93). Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Mit freurjidlichen Grüßen Mäfkus Ulbig^ Seite 2 von 2 2016-09-27T09:21:47+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes