STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 0 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6247 Thema: Novellierung der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe - RL- PsySu des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wird die novellierte Fassung der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe vorliegen und ab wann die sich .daraus ergebenden neuen Zuwendungsmodalitäten zum Zuge kommen? Nach den bisherigen Planungen soll die novellierte Richtlinie zum 01. Januar 2017 in Kraft treten. Frage 2: Welche Veränderungen ergeben sich im Vergleich zur Fassung der Richtlinie vom 8. Juni 2006? (bitte einzeln aufschlüsseln) Frage 3: Welchen Effekt verspricht sich die Staatsregierung aus der Novellierung und welche Vorteile ergeben sich daraus aus Sicht der Staatsregierung ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Mit der novellierten Richtlinie werden weiterhin wirtschaftliche und modernen fachlichen Standards genügende Versorgungssysteme für psychisch kranke und suchtkranke Menschen in zweierlei Weise gefördert. Bezuschusst werden zum einen 1. Sach- und Personalausgaben der gemeindepsychiatrischen Versorgungssysteme in den Landkreisen/kreisfreien Städten (insbesondere Sozialpsychiatrische Dienste, Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen, Suchtberatungs- und -behandlungsstellen, niederschwellige Kontaktan- Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-0141.51-16/824 Dresden, ~eptember 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fllr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de gebote) und zum anderen STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ 2. Ausgaben für sonstige Vorhaben, u. a. zur Wahrnehmung von Aufgaben, die die Tätigkeit der gemeindepsychiatrischen Verbunde ergänzen, für Modelle zur Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen, zur Verbesserung des Gesamtsystems der sozialpsychiatrischen Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe. Grundsätzliche Änderungen betreffen vor allem ~en ersten Teil : a) Das mit der früheren Richtlinie verbundene Bewertungssystem zur Versorgungsdichte und Versorgungsqualität der Verbunde, das sogenannte Punktesystem, wird abgeschafft. Mit dem Wegfall des Punktesystems wird sich das Zuwendungsverfahren grundsätzlich vereinfachen. Für die Landkreise ergibt sich ein größerer Spielraum bei der Ausgestaltung eines flächendeckenden Versorgungsnetzes. b) Die Zuschüsse zur Förderung der gemeindepsychiatrischen Verbunde werden zukünftig pauschaliert bemessen am Verhältnis der Einwohnerzahl des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt zu der vom Statistischen Landesamt zuletzt ermittelten Gesamteinwohnerzahl des Freistaates Sachsen und den verfügbaren Haushaltsmitteln. Durch dieses eindeutige Verfahren erhält die kommunale Seite mehr Planungssicherheit Die Zuschüsse für Vorhaben und Maßnahmen, die unter den zweiten Teil der Richtlinie fallen, betragen zukünftig bis zu 70 Prozent (bisher 80 Prozent), für überregionale Projekte bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mindestens 10 Prozent sind vom Zuwendungsempfänger aufzubringen. Bei regionalen Vorhaben ist eine kommunale Beteiligung in Höhe von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erforderlich. Damit wird die kommunale Verantwortlichkeit für die gemeindepsychiatrischen Hilfen gemäß § 6 Abs. 1 befördert. Für den Fördervollzug ergibt sich als wesentliche Änderung, dass die Zuwendungen zukünftig gemäß dem FördbankG durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank bewilligt werden (bisher Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz). Mit freurzc~en rüßen \1ar~ch Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-09-27T14:31:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes