STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6251 Thema: Ausgaben für die Abwicklung staatlicher Zuwendungen (Kapi¬ tel 0703, Titel 547 02) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-0413/68/2 Dresden, 27. SEP.ttnß Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Mittel sind in den Jahren 2015 und 2016 aus diesem Titel abgeflossen? Im Jahr 2015 sind insgesamt 13.284.421,91 € aus Titel 0703/547 02 abge¬ flossen. Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Darüber hinaus wurden Haushaltsmittel i, H. v. 7.749.024,61 € zur Deckung zugunsten des Titels 0707/547 03 „Ausgaben für die Abwicklungen staatli¬ cher Zuwendungen" verwendet. Damit sind insgesamt 21.033.446,52 € im Haushaltsjahr 2015 bei Titel 0703/547 02 verausgabt worden. Bis zum 31. August 2016 wurden 11.209.283,65 € ausgezahlt. Frage 2: Für die Verwaltung/Abwicklung welcher konkreten Förderpro¬ gramme im Rahmen der einzelbetrieblichen GRW/EFRE- Förderung, der EFRE-Programme, der Mittelstandsförderung sowie der Förderung Erneuerbarer Energien hat die Sächsi¬ sche Aufbaubank (SAB) jeweils welche Gelder bekommen (Bitte um Auflistung der einzelnen Förderprogramme, des Fördervolumens je Programm sowie der an die SAB jeweils gezahlten Beträge) Für die Verwaltung/Abwicklung der nachfolgenden Förderprogramme hat die SAB Mittel erhalten: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplalz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Programm Angaben in EUR Fördervolumen Vergütung SAB 2015 2016 2015 2016 Einzelbetriebliche GRW/ EFRE-Förderung 388.293.952,39 308.212.737,89 8,170.000,00 6.127.500,00 EFRE-Programme (ohne GRW) davon: Mittelstandsförderung Technoloqieförderung 85.716.814,56 11.209.205,36 74.507.609,20 103.862.058,96 8.345.719,00 95.516.339,96 siehe Erläuterung siehe Erläuterung Mittelstandsförderung (Landesmittel) nachrichtlich: zzql. EFRE-Mittel 3.671.366,42 11.209.205,36 2.721.531,70 8.345.719,00 1.450.000,00 725.000,00 Erneuerbare Energien RL Enerqie/2014 0,00 1.543.590,00 420.078,33 287.254,16 Sonstige Programme (u. a. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung, Tourismus, Technolo¬ gie); Kosten der Rechts¬ verfolgung 3.244.343,58 4.069.529,49 Gesamt 13.284.421,91 11,209.283,65 Aus dem Titel 0703/547 02 werden u. a. die Aufwendungen der Bank für die o. g. För¬ derprogramme gezahlt. Für das Fördervolumen je Programm wurden Bewilligungs¬ summen angegeben, welche sowohl Barmittel als auch künftige Verpflichtungen umfassen. Für die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regiona¬ len Wirtschafsstruktur" (GA/GRW-Förderung) erfolgt die Erstattung in Form eines jährli¬ chen Gesamtbetrages. Eine Abgrenzung der Vergütung für EFRE-Maßnahmen erfolgt nicht. Für die EFRE-Programme wurden die Bewilligungssummen für die Technoiogieförderung und die Mittelstandsförderung ermittelt. Eine Vergütung erfolgt jedoch auch hier für die Durchführung der Technologieförderung bzw. Mittelstandsförderung insgesamt, d. h. ohne Abgrenzung der EFRE-Maßnahmen. Demnach wurde für die Technologie¬ förderung aus o. g. Titel im Haushaltsjahr 2015 eine Vergütung in Höhe von 1.808.578,95 € und im Haushaltsjahr 2016 bis zum 31. August 2016 in Höhe von 2.728.150,00 € gezahlt. Bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der Richtlinie Energie/2014 hat die Sächsische Aufbaubank (SAB) bei der Erstellung der Richtlinie mitgewirkt, insbesondere mussten Antragsformulare erstellt werden, welche richtlinienkonform gestaltet und auf der Inter¬ netseite der SAB eingestellt wurden. Die RL Energie/2014 ist am 7. Mai 2015 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt wurden Anträge entgegengenommen, bearbeitet und geprüft. Erste Bewilligungen erfolgten dann ab Anfang 2016. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SACHSEN Freistaat Frage 3: Werden die Kosten für die Abwicklung staatlicher Zuwendungen für die einzelnen Programme pauschal erstattet oder richten sich die tatsäch¬ lich erstatteten Kosten nach dem Bearbeitungsaufwand entsprechend der tatsächlich bearbeiteten Förderfälle (Bitte mit Begründung) Der SAB als zentrales Förderinstitut des Freistaates Sachsen obliegt die Durchführung von Förderungen nach dem im Gesetz zur Errichtung der SAB vom 19. Juni 2003 (För¬ derbankgesetz) bestimmten Zuständigkeiten. Die Übertragung einer Förderung setzt einen schriftlichen Auftrag des fachlich zuständigen Staatsministeriums voraus. Dabei ist gemäß § 2 Absatz 3 Satz 2 Förderbankgesetz bei Auftragserteilung und damit vor Abwicklung eines Förderprogrammes die Deckung der Aufwendungen der Bank ein¬ vernehmlich zwischen den Beteiligten festzulegen. Kriterien zur Abrechnung sind im Sächsischen Förderbankgesetz nicht vorgegeben. Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt gemäß den in den einzelnen Sondervereinbarungen festgelegten Vergütungsre¬ gelungen. Die Erstattung der Kosten erfolgt für einige Förderprogramme in Form eines jährlichen Gesamtbetrages. Andere Förderprogramme werden in Form von Stückpauschalen ver¬ gütet die mit Bewilligung eines entsprechenden Förderfalls fällig wird. Beiden Vergü¬ tungsformen liegen Kalkulationen des erwarteten Aufwandes über die langfristige Förderabwicklung zu Grunde, welcher sich aus verschiedenen Aufwandsfaktoren der SAB zusammen setzt und insbesondere auch die geplanten Fallzahlen berücksichtigt. Auf Grund der Vielschichtigkeit, des stark schwankenden Umfanges und der unter¬ schiedlichen inhaltlichen Anforderungen der einzelnen Förderprogramme ist die Festle¬ gung auf eine einzelne Vergütungsform grundsätzlich nicht möglich. Frage 4: Wurden bereits an die SAB gezahlte Mittel zurückgefordert und wenn ja, mit welchen Begründungen? Es wurden keine bereits an die SAB gezahlten Mittel zurückgefordert. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-09-27T12:07:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes