STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Sb^s-0141.51/851525 Dresden2 September 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6258 Thema: Registrierungsstau bei Asylbewerbern in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele nicht registrierte Asylbewerber hielten sich zum Stichtag 31.08.2016 in Sachsen auf? Asylbewerber, die dem Freistaat Sachsen zugewiesen werden, werden in der Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates (EAE) und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) registriert. In der EAE, also im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Sachsen, hielten sich gemäß der täglichen Belegungsmeldung der Landesdirektion Sachsen am 31. August 2016 insgesamt 50 Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf, die von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) der Landesdirektion Sachsen noch nicht registriert waren. Die Registrierung von Asylbewerbern durch die ZAB erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Zugang in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen. Tagaktuelle Zahlen des BAMF sind der Staatsregierung nicht bekannt. Ergänzend sei insoweit jedoch angemerkt, dass die rückwirkende Registrierung vormals ohne BAMF-Registrierung zugewiesener Asylbewerber zwischenzeitlich abgeschlossen ist. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Asylbewerber hielten sich zum Stichtag 31.08.2016 in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen auf, die noch keinen Asylantrag beim BAMF gestellt hatten? Am 31. August 2016 waren die Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen mit insgesamt 2.098 Personen belegt. Eine Aussage darüber, welche dieser Personen zu diesem Stichtag bereits einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt haben, ist nicht möglich, da keine entsprechenden Statistiken im Sinne der Fragestellung geführt werden. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Da die Durchführung von Asylverfahren im Verantwortungsbereich des BAMF liegt, führt die Zentrale Ausländerbehörde bei der Landesdirektion Sachsen keine eigene Statistik zu den Asylverfahren. Frage 3: Wie viele Asylbewerber hielten sich zum Stichtag 31.08.2016 in Sachsen auf, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen war? Eine Aussage über den tatsächlichen Aufenthalt einer Person zu einem bestimmten Stichtag ist anhand der hier vorliegenden Statistiken nicht möglich. Gem^ß der Unterbringungsstatistik der Landesdirektion Sachsen waren zum Stichtag 31. ^ ugus^2016 insgesamt 25.807 Asylbewerber mit anhängigen Asylverfahren in den Laqjükrei^n und Kreisfreien Städten erfasst. Weitere 2.098 Asylbewerber waren am SI^Juli 2016 in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen erfasst. Mif freundlichen Grüßen Markus Ulbi^ Seite 2 von 2 2016-09-27T09:20:26+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes