STAATSTVI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.5(^10249 Dresden,///September 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6261 Thema: Übergriffe auf LSBTTIQ Flüchtlinge in Asylunterkünften Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "LSBTTIQ steht als Abkürzung für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und Queersexuelle." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Übergriffe auf LSBTTIQ Flüchtlinge gab es seit 2015 in Sachsen ? Frage 3: Gab es religiös motivierte Übergriffe auf LSBTTIQ Flüchtlinge? Falls ja: Von Seiten welcher religiösen Gruppe? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1- 97). Wie viele Übergriffe es im Sinne der Fragestellungen in Sachsen gab, wird statistisch nicht erfasst, da sexuelle Orientierung und Religion kein polizeiliches Erfassungsmerkmal darstellen. Lediglich im Sachverhalt der Ermittlungsvorgänge könnten sich Hinweise ergeben, wenn die Tat damit in Zusammenhang steht. Auch ist der Aufenthaltsstatus bei Opfern kein Erfassungsmerkmal. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten insofern alle in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch danach ausgewertet werden, ob das Opfer Flüchtling im Sinne der Fragestellungen war und wenn ja, ob der Übergriff sexuell und/oder religiös motiviert war. Da zudem ein "Ubergriff " strafrechtlich nicht näher definiert ist, müssten theoretisch alle Straftaten des abgefragten Zeitraumes, nach den vorgenannten Kriterien durchgesehen werden. Dies ist bei geschätzt mehreren tausend Straftaten im angefragten Zeitraum mit zumutbaren Aufwand nicht zu leisten. Das für diese Recherchen erforderliche Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwisehen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 2: Wie stellt die Staatsregierung fest, ob es sich um LSBTTIQ handelt? Gibt es hierzu vor Einweisung in eine Asyl Unterkunft Befragungen? Im Ra^mer/äes Aufnahmegesprächs findet keine Abfrage im Sinne der Fragestellung statt. mittei nis wird nur erlangt, wenn der/die Betroffene dies auf eigenes Bekunden lichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-09-21T10:24:29+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes