STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜRWISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Lauterbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6266 Thema: Haushaltsvollzug 2015/2016 der „Stiftung Sächsische Gedenk stätten" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist die aktuelle Situation im Haushalt- Auslastung Titel Sächsische Gedenkstätten? In Kapitel 12 05 Titelgruppe 67 sind im Jahr 2016 Mittel in Höhe von 2.125.000,00 EUR veranschlagt. Dazu kommen aus dem Haushaltsjahr 2015 übertragene Haushaltsausgabereste in Höhe von 660.204,73 EUR und alle Einnahmen des Titels 12 05/119 42 (Stand 13.09.2016 41.463,11 EUR). Von diesen insgesamt 2.826.667,84 EUR wurden der Stiftung bislang 1.812.901,25 EUR für Zwecke der institutionellen Förderung, - 287.527,00 EUR als Projektförderung für die Errichtung des Ge denkortes Kaßberg in Chemnitz und 125.000,00 EUR als Förderung für das Projekt „Dauerausstellung Bautzen I und II im Nationalsozialismus 1933 bis 1945" zugewiesen. Ausgezahlt von diesen Beträgen wurden der Stiftung auf Anforderung bislang (Stand 13.09.2016) - 1.230.000,00 EUR für Zwecke der institutionellen Förderung und - 61.050,00 EUR als Förderung für das Projekt „Dauerausstellung Bautzen I und II im Nationalsozialismus 1933 bis 1945". Darüber hinaus erhält die Stiftung 60.000,00 EUR aus dem Titel 12 05/685 13 für das Projekt „Aufgabenwahrnehmung bei der Rehabilitierung deutscher Opfer sowjetischer strafrechtlich-politischer Verfolgung". Dieser Betrag wurde der Stiftung vollständig zugewiesen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/204-2016 Dresden, ji . September 2016 Tagder I Deutschen Einheit I I Freistaat Sachsen 2016 Zertifikat seit 2007 ludrt befufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.Sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. •Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Von diesem Betrag wurden der Stiftung bislang (Stand 13.09.2016) 23.000,00 EUR auf Anforderung ausgezahlt. Außerdem erhält die Stiftung aus dem außerplanmäßigen Titel 12 02/685 01 einen Zuschuss zur Stärkung der gesellschaftspolitischen Bildungsarbeit in Höhe von 200.000,00 EUR. Dieser Betrag wurde der Stiftung vollständig zugewiesen. Frage 2: Was ist mit den noch nicht verbrauchten Mitteln vorgesehen? Die bislang noch nicht benötigten Mittel sollen der Stiftung für die in der Antwort zu Frage 1 näher bezeichneten Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Frage 3: Gibt es mittelfristige und langfristige Planungen? Es gibt einen Arbeitsplan, der dem Stiftungsrat regelmäßig vorgelegt und von diesem bestätigt wird sowie weitere, auch mittelfristige (Jahre 2017 bis 2019) und langfristige (ab 2020) Planungen. Die nachfolgende Auswahl von Themen benennt die Schwerpunkte: • Unterstützung bei der Konzeptionierung, Errichtung und Gestaltung neuer Ge denkstätten (siehe § 2 Abs. 4 SächsGedenkStG) und Gedenkorte KZ-Gedenkstätte Sachsenburg - Gedenkstätte Stollberg-Frauenhaftanstalt Hoheneck - Gedenkstätte Großschweidnitz (Erinnerung an Opfer der NS- „Euthanasie") - Justizgeschichtlicher Erinnerungsort „Ehemalige zentrale Hinrichtungs stätte der DDR in Leipzig" Lern- und Gedenkort Kaßberg-Gefängnis; Neugestaltung der Dauerausstellung im Dokumentations- und Informationszent rum (DIZ) Torgau mit Schwerpunktsetzung „Wehrmachtsjustiz"; Fertigstellung der Dauerausstellung „Bautzen I und II im Nationalsozialismus 1933 bis 1945" in der Gedenkstätte Bautzen; Errichtung eines Geschichtslehrpfades bei der Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain (ehemaliges Lagergelände); Fertigstellung des Gedenkbuchs für die Opfer der NS-„Euthanasie" in und aus Sachsen durch die Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein; Erneuerung des Orientierungssystems in der Gedenkstätte Münchner Platz Dres den. Frage 4: Wie viele Mittel werden nicht genutzt und warum nicht? Im Jahr 2015 wurden folgende Mittel der Stiftung zugewendet und durch die Stiftung nicht verausgabt: • 312.098,75 EUR nicht benötigte Mittel aus der institutionellen Landesförderung - davon 122.922,52 EUR für die noch nicht realisierte Errichtung des Ge denkortes auf dem Kaßberg in Chemnitz, - davon 189.176,23 EUR sonstiger Kassenrest. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Außerdem wurden 14.187,37 EUR für das Projekt „Aufgabenwahrnehmung bei der Re habilitierung deutscher Opfer sowjetischer strafrechtlich-politischer Verfolgung" 2015 nicht benötigt, weil u. a. die Ausgaben für Reisekosten in die Russische Föderation ge ringer waren als veranschlagt. Folgende Mittel wurden im Rahmen des Ausgabenresteverfahrens innerhalb des Staats haushaltsplanes von 2015 nach 2016 übertragen: • 535.204,73 EUR für die nicht realisierte Errichtung des Gedenkortes auf dem Kaßberg in Chemnitz; • 125.000,00 EUR für die noch nicht vollständig umgesetzte Errichtung der „Dau erausstellung Bautzen I und II im Nationalsozialismus 1933 bis 1945" in der Ge denkstätte Bautzen. Der sonstige Kassenrest von 189.176,23 EUR setzt sich wie folgt zusammen: Mehreinnahme 7.713,32 EUR zzgl. der Einsparungen gegenüber der Planung bei den Personalausgaben 123.108,26 EUR Sächlichen Verwaltungsausgaben 70.588,73 EUR Zuschüssen für die Förderung Dritter aus Landesmitteln 894,60 EUR Kosten für Informationstechnik (IT) und E-Government 376,46 EUR Zuführungen zur Freien Rücklage 1.000,00 EUR Summe der Einsparungen 195.968,05 EUR vorläufiger Kassenrest 2015 (absolut) 203.681,37 EUR abzgl. Mittel mit Bindungen für zukünftige Zwecke -14.505,14 EUR verbleibender Kassenrest 2015 (disponibel) 189.176,23 EUR Minderausgaben bei den Personalkosten ergaben sich durch die zeitweise Nicht-Beset zung von Stellen in der Dokumentationsstelle der Stiftung sowie in der Gedenkstätte Bautzen sowie dem Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ) Torgau. Hinzu ka men Einsparungen aufgrund von langfristigen Erkrankungen. Signifikant geringere Aus gaben bei den sächlichen Verwaltungsausgaben waren bei der „Unterhaltung der Grund stücke und baulichen Anlagen" in Torgau zu verzeichnen, wo Mittel für die Sanierung der Treppe, den Neuanstrich der Wandflächen im Ausstellungsbereich und im Treppenhaus sowie eine Erweiterung der Alarmanlage geplant waren. Durch die Stiftung wurden da von aber nur die Malerarbeiten in der Ausstellung und die Erweiterung der Alarmanlage umgesetzt. Das Landratsamt Nordsachsen hat im Rahmen der Präsentation der Ausstel lung „Luther und die Fürsten" u. a. die Kosten für die Sanierung der Treppe übernommen, was bei der Mittelplanung für die Stiftung bis zuletzt nicht absehbar war. Außerdem flös sen in den Gedenkstätten in den Bereichen „Veröffentlichungen, Dokumentationen und Öffentlichkeitsarbeit" sowie Ausstellungen und Veranstaltungen weniger Mittel ab, als von diesen ursprünglich angemeldet waren. Frage 5: Welche Mittel werden vom Bund abgefordert und mit sächsischen Mit teln cofinanziert? Der Bund beteiligt sich an der institutionellen Förderung der Stiftung und unterstützt Ein zelprojekte. 2015 wies der Bund der Stiftung 794.000,00 EUR für Zwecke der institutio nellen Förderung, 130.000,00 EUR für die Förderung des Museums in der „Runden Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Ecke" Leipzig, 18.200,00 EUR für das Projekt „Dauerausstellung Bautzen I und II im Na tionalsozialismus 1933 bis 1945" in der Gedenkstätte Bautzen und über das SMWK 60.000,00 EUR für das Projekt „Aufgabenwahrnehmung bei der Rehabilitierung deut scher Opfer sowjetischer strafrechtlich-politischer Verfolgung" zu. 2016 wird der Bund der Stiftung voraussichtlich 816.000,00 EUR für Zwecke der institu tionellen Förderung, 130.000,00 EUR für die Förderung des Museums in der „Runden Ecke" Leipzig, 33.000,00 EUR für die Maßnahme „Auskunftstätigkeit zu sowjetischen Kriegsgefangenen", 214.600,00 EUR für das Projekt „Dauerausstellung Bautzen I und II im Nationalsozialismus 1933 bis 1945" in der Gedenkstätte Bautzen und über das SMWK 60.000,00 EUR für das Projekt „Aufgabenwahrnehmung bei der Rehabilitierung deut scher Opfer sowjetischer strafrechtlich-politischer Verfolgung" zur Verfügung stellen. Nach der Gedenkstättenkonzeption des Bundes, beteiligt sich das Land an der Kofinan zierung der Ausgaben des Bundes mit mindestens 50%. Deshalb werden alle Bundes mittel mit mindestens 50% Landesmitteln kofinanziert. Bei der institutionellen Förderung ist der Landesanteil üblicherweise höher. Eine Ausnahme bildet die „Aufgabenwahrneh mung bei der Rehabilitierung deutscher Opfer sowjetischer strafrechtlich-politischer Ver folgung", die im Auftrag des Bundes wahrgenommen und zu 100% vom Auswärtigen Amt getragen wird. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 4 von 4 2016-09-26T12:48:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes