STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6269 Thema: Schwarzarbeit durch Flüchtlinge Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/60/28 Dresden, 2 7. SEP. 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die F.A.Z. berichtete am 30.08,2016, dass in Asylbewerberheimen Vermittler unterwegs seien, die Flüchtlingen unangemeldete Jobs an¬ bieten. Hunderttausende könnten einer Studie zufolge in diesem Um¬ feld arbeiten. Die offiziellen Zahlen seien weitaus kleiner." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche offiziellen Zahlen liegen der Staatsregierung über den oben beschriebenen Sachverhalt für den Freistaat Sachsen vor? ir Zertifikat seit 3006 audlt bcrufundfamlllc Frage 2: Wie haben sich die Zahlen in den letzten drei Jahren verän¬ dert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Zuständigkeit für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Be¬ schäftigung obliegt den Behörden der Zollverwaltung. Nach Auskunft der Generalzolldirektion des Bundes werden Angaben, ob und gegebenenfalls in wie vielen Fällen Vermittler in Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschafts¬ unterkünften Flüchtlingen unangemeldete Jobs anbieten, nicht erfasst. Ebenso liegen keine Informationen vor, ob es sich bei der aufgedeckten Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten von Flüchtlingen handelt, die erst seit vergangenem Jahr in Deutschland bzw. Sachsen untergebracht sind. Seite 1 von 3 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat S ACH SEM In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Straftaten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz grundsätzlich nur erfasst, wenn bei der Landespolizei Sach¬ sen geführte Ermittlungsverfahren gemeinsam mit einer Behörde der Zollverwaltung, in der Regel Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), abschließend bearbeitet wurden. Inso¬ fern sind die folgenden Angaben aus der PKS keine belastbare Datengrundlage zur Beschreibung der Gesamtsituation. Zudem werden Daten zu strafrechtlichen Sanktio¬ nen nicht erfasst. Als Zuwanderer im Sinne der PKS werden für Berichtszeiträume bis zum Jahr 2015 alle Personen mit dem AufenthaltsstatusZ-grund „Asylbewerber", „geduldete Ausländer", „Kontingent-ZBürgerkriegsflüchtlinge" sowie „unerlaubt auffällige Personen" erfasst. In der PKS des Freistaates Sachsen wurden für das Berichtsjahr 2015 zwei Straftaten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erfasst, an denen Flüchtlinge als Tat¬ verdächtige beteiligt waren. Für das Berichtsjahr 2014 wurde eine Straftat und für das Jahr 2013 keine entsprechende Straftat registriert. Zu den im Berichtsjahr 2015 registrierten Straftaten wurden zwei und für die im Be¬ richtsjahr 2014 registrierte Straftat fünf tatverdächtige Zuwanderer ermittelt. Frage 3: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, um zu verhindern, dass derartige Vermittlungen in Zukunft weiterhin zustande kommen? Grundsätzlich ist es der Staatsregierung nicht möglich zu verhindern, dass Arbeitsu¬ chende, darunter auch Flüchtlinge, von Vermittlern illegaler Beschäftigung angespro¬ chen werden. Auch liegt die Entscheidung und Verantwortung, sich für eine illegale Beschäftigung zur Verfügung zu stellen, allein bei der angesprochenen Person. Neben der Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörden ist eine bessere Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt ein geeignetes Mittel, illegaler Beschäftigung entge¬ genzuwirken. Die Staatsregierung unterstützt daher die von der Bundesregierung und anderen Insti¬ tutionen ergriffenen Maßnahmen und setzt darüber hinaus eigene Maßnahmen um, wie etwa die Förderung von Arbeitsmarktmentoren. Frage 4: Wurden bereits strafrechtliche Sanktionen gegen Auftraggeber, Vermitt¬ ler oder Flüchtlinge verhängt? (Falls ja, bitte nach Personenkreis und Strafmaß aufschlüsseln.) Die Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen führen keine gesonderten Statisti¬ ken über Straftaten von Flüchtlingen. Ein etwaiger Migrationshintergrund des Beschul¬ digten oder anderer Verfahrensbeteiligter wird in den Datenbanken ebenso wenig erfasst wie der Umstand, ob ein Beschuldigter beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag gestellt hat. Ein mit Stand vom 13. September 2016 durchgeführter Select in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften ergab für die o. g. Delikte insgesamt 3.421 Ermitt¬ lungsverfahren. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Von einerweiteren Beantwortung der Frage wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarischer Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungstreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Aus¬ übung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mit¬ betroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was inner¬ halb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten sämtliche Ermittlungsverfahren, die im Berichtszeitraum wegen Verdachts einer Straftat nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung oder wegen Vorenthaltens und Verun¬ treuens von Arbeitsentgelt geführt worden sind, einer manuellen Auswertung unterzo¬ gen werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Frage keine zeitliche Einschränkung enthält. Selbst wenn man sich aber hinsichtlich des Zeitraums an der Frage 2 orientiert, wäre eine Überprüfung aller einschlägigen Verfahren aus den zurückliegenden drei Jahren erforderlich. Es wären somit umfangreiche und zeitaufwändige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitauf¬ wand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Ge¬ richten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Der durchschnittliche Zeitaufwand zur Auswertung eines Verfahrens ist mit 30 Minuten anzusetzen, d. h. der Gesamtumfang würde 213 volle Arbeitstage betragen. Im vorliegenden Fall wäre somit durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der nachgeordneten Ermittlungsbehörden gefährdet. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-09-27T12:12:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes