STAATSIVIlNlSTERllJlVt DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8519 Dresden Januar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/627 Thema: Gewaltsame Übergriffe von Teilnehmern der „Pegida“- Demonstration vom 22. Dezember 2014 auf eine Gruppe Ju gendlicher mit Migrationshintergrund Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „‘Die Tageszeitung' berichtet in ihrer Ausgabe vom 2. Januar 2015, dass es nach dem am 22. Dezember stattgefundenen zehnten söge* nannten Abendspaziergang der ,Pegida‘, an dem ca. 17500 Personen teilnahmen, in der Centrum Galerie Dresden zu gewaltsamen Übergriffen von ca. 50 ,Pegida‘-Anhängern gegenüber etwa 30 Jugendlichen im Alter von 15 bis 20 Jahren kam, die sich in der entsprechenden Einrichtung zum Weihnachtseinkauf verabredet hatten. Bei den Betroffenen habe es sich um jugendliche Migrantinnen und Migranten gehandelt. Die ,Pegida‘-Anhänger, die mit Messern, Schlagstöcken, Pfefferspray und Tasern bewaffnet waren, hätten sich im Gebäude vermummt und unter Beschimpfungen wie ,$cheißkanacken‘ die flüchtenden Jugendlichen unter Gewaltanwendung verfolgt. Besonders ein 15-jähriges Mädchen, dessen Vorname im Beitrag mit Wadha angegeben wird, sei auf Kopf und Oberkörper geschlagen worden. Auf Grund der erlittenen Verletzungen hätte sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Weitere Betroffene hätten Schürfverletzungen erlitten. Die Übergriffe seien durch Applaus von Passanten begleitet worden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Entspricht der Sachverhalt, über den „Die Tageszeitung“ im besagten Beitrag unter Berufung auch auf Erkenntnisse des Kulturbüros Dresden berichtete, den Tatsachen bzw. welche Erkenntnisse liegen zu Übergriffen sogenannter Pegidisten im Anschluss an die „Pegida“-Demonstrationen am 22. Dezember 2014 vor? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAÄTSTVmMlSTERlUlVI DES INNERN Freistaat ^pj SACHSEN Frage 2: Ist es zutreffend, dass im Besonderen eine Migrantin, der es auf Grund einer Asthma-Erkrankung nicht gelang, schnell genug vor den angreifenden „Pegida“-Anhängern wegzulaufen, durch diese geschlagen und derart verletzt wurde, dass , sie sich einer ärztlichen Behandlung im Krankenhaus unterziehen musste? Frage 3: Stimmt die Darstellung im Bericht der „Die Tageszeitung“, dass die Betroffene namens Wadha am 24. Dezember 2014 gemeinsam mit ihrer Mutter in der Dienststelle der Polizei in der Dresdner Schießgasse vorsprach, um eine Anzeige wegen der ihr gegenüber begangenen Straftaten zu erstatten, sie jedoch vom betreffenden Polizeibeamten „einfach abgefertigt“ worden sei, mit der Behauptung, sie habe sich die Verletzungen selbst zugefügt, mithin die Anzeigenaufnahme verweigert wurde? Frage 4: Soweit dies zutrifft: Aus welchen sachlichen Erwägungen und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte durch die bzw. den handelnden Polizeibeamten die Verweigerung der Anzeigenaufnahme, zumal wegen der vermeintlichen Verwendung von „waffenähnlichen Gegenständen“ und der gemeinschaftlichen Handlungsweise der Täter der Verdacht einer gefährlichen Körperverletzung im Raum steht? Frage 5: Was wurde nach den Erkenntnissen der Staatsregierung durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und hier namentlich auch die Staatsanwaltschaft, der als dem Gericht gleichgeordnetes Organs der Strafrechtspflege die Strafverfolgung und Mitwirkung im Strafverfahren obliegt, zur Aufklärung des Sachhergan-ges, zur Ermittlung der Täter und zur Prüfung der Rechtsförmigkeit des Handelns der mit der o. g. Anzeige befassten Polizeidienststelle getan? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Es wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung zu den Fragen 1 bis 5 der Dijuck^ache 6/575 verwiesen. Mit fr|un fliehen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2