SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6274 Thema: Zuständige Behörden für den Vollzug des Prostitutionsschutzgesetzes (ProstSchG) im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 07.07.2016 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz), das am 01.07.2017 in Kraft treten wird. Die Umsetzung des Gesetzes obliegt den Bundesländern .“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Behörden wird die Staatsregierung als zuständige Behörden für den Vollzug des Prostitutionsschutzgesetzes benennen, insbesondere für die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte/r (§ 3 ff. ProstSchG), für die Beratung und Information der Prostituierten (§ 7 ff. ProstSchG), für die gesundheitliche Beratung (§ 10 ProstSchG) und für die Erlaubnis zum und Aufsicht über den Betrieb von Prostitutionsgewerben (§ 12 ff. ProstSchG)? Frage 2: Ist trotz der Informations- und Beratungspflicht der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte /r der Ausbau zusätzlicher freiwilliger niedrigschwelliger Beratungsangebote geplant? Wenn ja wann und wo? Wenn nein, warum nicht? Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) GL-0141.51-16/867 Dresden, . September 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de Seite 2 von 2 Frage 3: Wie soll sichergestellt werden, dass selbstbestimmt Prostituierte nicht die Anmeldepflicht umgehen und illegal tätig sind? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Das Gesetzgebungsverfahren hat erst am 23.09.2016 im Rahmen der Sitzung des Bundesrates seinen Abschluss gefunden. Die Klärung von Zuständigkeiten und weiterer spezifischer Maßnahmen zur Ausführung des Gesetzes wird derzeit im Rahmen eines Abstimmungsprozesses zwischen den beteiligten Ressorts der Staatsregierung vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen 2016-09-30T10:25:52+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes