SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6275 Thema: Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes (ProstSchG) im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 07.07.2016 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz), das am 01.07.2017 in Kraft treten wird. Die Umsetzung des Gesetzes obliegt den Bundesländern .“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit gab oder gibt es bereits einen fachlichen Austausch zwischen Bundesregierung und Staatsregierung bzw. wird es diesen geben ? Falls bereits ein Austausch stattgefunden hat, was sind die Ergebnisse ? Zur Umsetzung des Prostitutionsgesetzes in Sachsen gab es zwischen Bundesregierung und Staatsregierung noch keinen fachlichen Austausch. Der Gesetzesentwurf ist in den Ausschüssen des Bundesrates beraten worden. Hier sind die einzelnen Länder entsprechend vertreten. Frage 2: Inwieweit sind die durch das Inkrafttreten und die Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes im Jahr 2017 entstehenden Kosten im Entwurf der Staatsregierung für den Doppelhaushalt 2017/2018 berücksichtigt und eingestellt? (Bitte Angabe des Haushaltstitels und vorgesehene Mittel) Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2017/2018 sind bisher keine Mittel für die Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes eingestellt. Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) GL-0141.51-16/868 Dresden, 29. September 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de Seite 2 von 2 Frage 3: Inwiefern gibt es Pläne, die durch das Prostitutionsschutzgesetz vorgesehenen Aufgaben der Länder auf die Kommunen zu übertragen und welche finanziellen Mittel erhalten die Kommunen in welcher Höhe entsprechend des Konnexitätsprinzips? Frage 4: Welche Schulungs- und Informationsmaßnahmen zur Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörden in welchem Umfang vorgesehen? Frage 5: Ist angesichts des Inkrafttretens des ProstSchG und der damit verbundenen Aufgaben für Freistaat und Kommunen nunmehr die Einberufung eines „Runden Tisches Prostitution“ vorgesehen? Wenn ja wann unter der Teilnahme welcher Personengruppen? Wenn nein, warum nicht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Das Gesetzgebungsverfahren hat erst am 23.09.2016 im Rahmen der Sitzung des Bundesrates seinen Abschluss gefunden. Es ist beabsichtigt, die Klärung von Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung, von spezifischen Maßnahmen und Kosten im Rahmen eines Abstimmungsprozesses zwischen den beteiligten Ressorts der Staatsregierung vorzunehmen. Mit freundlichen Grüßen 2016-09-30T10:26:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes