SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 1 0 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6279 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen - Situation und Ausblick Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: I. Rahmenbedingungen und politisches Handeln der Staatsregierung Frage 1: Welchen Stellenwert misst die Staatsregierung im Rahmen ihres Handeins generell personellen Entwicklungskonzepten bei und wie begründet sie ihre Position? Eine moderne Verwaltung braucht gut ausgebildete, motivierte und leistungsfähige Bedienstete. Veränderte Aufgaben und Anforderungen, demografischer Wandel, geringe Einstellungskorridore sowie der zunehmende Wettbewerb mit der Wirtschaft stellen die Landesverwaltung vor Herausforderungen . Auch die Erwartungshaltung der Bediensteten an den Dienstherrn steigt. Zugleich verlangen die personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Haushaltszwänge nach einem höheren Maß an Flexibilität der Bediensteten sowie der Bereitschaft zum lebenslangen Lernen. Eine kontinuierliche und systematische Personalentwicklung wird daher immer wichtiger. Die Sächsische Staatsregierung hat am 12. April 2016 Eckwerte zur Personalentwicklung in der sächsischen Staatsverwaltung beschlossen und die Ressorts im Rahmen von § 24 Abs. 1 Satz 2 und § 24 Abs. 3 des Sächsischen Beamtengesetzes (SächsBG) beauftragt, ihre Personalentwicklungskonzepte an die Eckwerte anzupassen. Diese bieten die Grundlage für die Erstellung der ressortspezifischen Personalentwicklungskonzepte und spiegeln inhaltlich deren Mindestanforderungen wider. Sie gelten für die Beamten und Beschäftigten des Freistaates Sachsen mit Ausnahme der Richter und Staatsanwälte. Frage 2: Für welche Ministeriumsbereiche existieren aktuell personelle Entwicklungskonzepte? Seite 1 von 25 S SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Dresden, { . November 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium tor Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 3: Auf welchen Zeitraum sind diese jeweils ausgelegt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: ln allen Staatsministerien werden derzeit auf der Grundlage der am 12. April 2016 beschlossenen Eckwerte zur Personalentwicklung in der sächsischen Staatsverwaltung Personalentwicklungskonzepte gern. § 24 SächsBG erstellt, die zum Teil bereits vorhandene Personalentwicklungskonzepte ersetzen oder ergänzen. Zu Einzelheiten wird auf die folgende Übersicht verwiesen: Auf welchen Zeit- Für welche Ministeriumsbereiche existieren raum sind diese aktuell personelle Entwicklungskonzepte? jeweils ausgelegt ? Personalentwicklungskonzept für Führungskräfte der Sächsischen Staatsregierung alle Personalentwicklungskonzept Europa für den in- Ministerien ternationalen Einsatz sächsischer Bediensteter, insbesondere in europäischen Institutionen vom 3. Juni 2004. Ein ressortspezifisches Personalentwicklungskon- entfällt SMUL zept für die Beamten und Beschäftigten des Geschäftsbereichs wird derzeit erstellt. Das Personalmanagementkonzept von 1999 soll keine zeitliche Bedurch das derzeit in Erarbeitung befindliche Per- fristung vorgese- SMI sonalentwicklungskonzept abgelöst werden. hen, regelmäßige Fortschreibung soll erfolgen Das Gemeinsame Personalentwicklungskonzept keine zeitliche Befür den Bereich der Staatsministerin für Soziales fristung SMS mit und Verbraucherschutz sowie der Staatsministerin SM GI für Gleichstellung und Integration basiert auf den Vorgaben der Eckwerte zur Personalentwicklung in der sächsischen Staatsverwaltung . Das Personalentwicklungskonzept für die Sächsi- keine zeitliche Besehe Staatskanzlei liegt der Personalvertretung im fristung SK Rahmen der Mitwirkung vor. Rahmenkonzept Personalentwicklung für das keine zeitliche Be- SMWA Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Ar- fristung beit und Verkehr vom 20. Februar 2006 - Personalgrundsätze des Sächsischen Staats- keine zeitliche Beministeriums der Justiz fristung SM Jus - Personalentwicklungskonzept des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz - Personalentwicklungskonzept für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Seite 2 von 25 SMWK SMF SMK STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Personalentwicklungskonzept wird derzeit erarbeitet . Personalentwicklungskonzept für die Beamten und Angestellten: - Personalentwicklungskonzept für die Beamten der Laufbahngruppe des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte im Geschäftsbereich des SMF vom 25. Oktober 2002 - Personalentwicklungskonzept für die Beamten der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte des SMF vom 1. Mai 2004 - Personalentwicklungskonzept für die Beamten der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte der Steuerverwaltung des Freistaates Sachsen vom November 2006 - Personalentwicklungskonzept für die Beamten der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes und vergleichbare Angestellte des SMF vom 1. Mai 2004 - Personalentwicklungskonzept für die Beamten der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes und vergleichbare Angestellte der Steuerverwaltung des Freistaates Sachsen vom Juni 2007 derzeit keine Aussage möglich keine zeitliche Befristung Das Personalmanagement in den Bereichen des keine zeitliche Be- Lehrerpersonals sowie der Verwaltung stellt einen fristung Gesamtprozess dar. ln diesem Rahmen wurden und werden verschiedene Konzepte erstellt, die übereinstimmend als Personalentwicklungskonzepte bezeichnet werden . Es ist zu differenzieren nach den Konzepten , die in erster Linie die Entwicklung des Personals im quantitativen Sinne zum Gegenstand haben - hier ist das im Koalitionsvertrag 2014 vereinbarte "Lehrerpersonalentwicklungskonzept 2020" zu verorten - und Konzepte mit qualitativer Zielrichtung . Hierzu zählen das im Jahr 2003 in Kraft getretene "Personalentwicklungskonzept für den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus - Rahmenkonzept - " und dessen Nachfolger, das sich momentan in der Erarbeit CJng befindliche Personalentwicklungskonzept Frage 4: Nach welchen hauptsächlichen Kriterien wurden die jeweiligen personellen Entwicklungskonzepte der Ministerien verfasst? Die von der Sächsischen Staatsregierung im April beschlossenen Eckwerte zur Personalentwicklung dienen als Grundlage für die ressortspezifischen Personalentwicklungs- Seite 3 von 25 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN konzepte. Die Eckwerte enthalten neben den Grundsätzen der Personalentwicklung zentrale Personalentwicklungsinstrumente und Aussagen zu Beförderungsgrundsätzen . Bestandteile sind darüber hinaus die Fortbildung des vorhandenen Personals wie auch die Integration neuer Mitarbeiter. Besondere Bedeutung hat ein umfassendes strategisches Gesundheitsmanagement, das in einer separaten Leitlinie "Gesundheitsmanagement für die sächsische Staatsverwaltung" als Anlage zu den Eckwerten festgeschrieben ist. Frage 5: Hat es seit 1990 im Bereich des Staatsministeriums für Kultus personelle Entwicklungskonzepte gegeben? Frage 6: Wenn ja, wann wurden diese jeweils beschlossen, welche Datenbasis lag ihnen zu Grunde und auf welchen Zeitraum bezogen sie sich? Frage 7: Wenn nein, nach welchen Richtlinien vollzog sich dann die Entwicklung des Lehrpersonals, insbesondere vor dem Hintergrund der Einstellung auf den Bedarf? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 5 bis 7: Im Jahr 2003 wurde das "Personalentwicklungskonzept für den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus - Rahmenkonzept - " (im Folgenden: PEK 2003) erstellt. Mit Ausnahme der Bediensteten in der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung ist es auf sämtliche Beschäftigte und Beamte im Geschäftsbereich des SMK anzuwenden. Im Mittelpunkt des Konzepts steht die berufliche Entwicklung des Einzelnen; es beschreibt unterschiedliche Personalentwicklungsinstrumente, die zur Erreichung dieses Ziels zur Verfügung stehen. Das Konzept enthält Aussagen zum Personalbestand , Stand Oktober 2002. Diese beruhen auf Erhebungen der Lehrerpersonaldatenbank Kultus (LPDK). Das PEK 2003 ist bis heute in Kraft. Frage 8: Welcher gegenwärtige Stand ist- bei der Erarbeitung eines personellen Entwicklungskonzeptes im Staatsministerium für Kultus erreicht? Momentan wird das PEK 2003 novelliert. Die Neufassung soll die Vorgaben des § 24 SächsBG erfüllen , die geänderten externen und internen Rahmenbedingungen berücksichtigen sowie eine noch systematischere und transparentere Umsetzung im Geschäftsbereich ermöglichen. Die Arbeiten an dem im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode angekündigten "Lehrerpersonalentwicklungskonzept 2020", bei dem auch eine Ermittlung der genauen Bedarfe für einen reibungslosen Generationswechsel in den Schulen vorgesehen ist, sind grundsätzlich abgeschlossen. Aufgrund des beschlossenen Maßnahmenpaketes "Zukunftsfähige Schule für Sachsen" sind jedoch Anpassungen bzw. Überarbeitungen vorzunehmen. Weitere Anpassungen können sich auf Grund aktueller Entwicklungen im Zusammenhangmit der Novellierung des Schulgesetzes ergeben. Frage 9: Auf welchen Zeithorizont bezieht sich das zu erstellende Personalentwicklungskonzept ? Seite 4 von 25 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Für die Neufassung des PEK 2003 ist keine Befristung vorgesehen. Personalentwicklung im qualitativen Sinne ist ein kontinuierlicher Prozess. Inhalte, Prozesse und Maßnahmen werden von unterschiedlichen Entwicklungen und Faktoren beeinflusst. Das Konzept soll daher fortlaufend überprüft und ggf. fortgeschrieben werden. Das in der Antwort zu Frage 8 angesprochene Lehrerpersonalentwicklungskonzept betrachtet zunächst den Zeitraum bis zum Schuljahr 2020/2021 . Frage 10: Inwieweit und in welcher Form wurden bislang Experten der Praxis, insbesondere Vertreter bzw. Vertreterinnen der Gewerkschaften, in die Erarbeitung einbezogen? Zur Novellierung des PEK 2003 wurde eine Projektgruppe gebildet. Diese besteht neben Vertretern der Abteilungen des SMK und der nachgeordneten Behörden aus jeweils einem Vertreter der Hauptpersonalräte und Hauptschwerbehindertenvertretungen des Geschäftsbereichs, der Frauenbeauftragten des SMK sowie einer Schulleiterin. Die Beratungen der Projektgruppe erstrecken sich auf sämtliche Abschnitte der geplanten Neufassung . ln die Erarbeitung des in der Antwort zu Frage 8 angesprochenen Lehrerpersonalentwicklungskonzeptes wurden Vertreter aus der schulischen Praxis für alle Schularten mit einbezogen. Frage 11: Wann ist mit der Vorlage des seit langem angekündigten und überfälligen Personalentwicklungskonzeptes zu rechnen? ln Abhängigkeit von den bedarfsrelevanten Ergebnissen im Gesetzgebungsverfahren zum Schulgesetz ist beabsichtigt, dass das Konzept noch in diesem Jahr vorgelegt wird. Frage 12: Welche hauptsächliche Datenbasis liegt der Erarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes zugrunde? Wie das PEK 2003 soll auch dessen Neufassung Angaben zum Personalbestand enthalten . Diese beruhen wiederum auf Erhebungen der LPDK. Das in der Antwort zu Frage 8 angesprochene Lehrerpersonalentwicklungskonzept betrachtet die öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen, für die das SMK die Personalverantwortung für die Lehrkräfte und Pädagogischen Unterrichtshilfen trägt. Wesentliche Grundlagen für die Prognose des Bedarfs an Lehrkräften (in Personen) sind: • die Aufteilung des Ressourcenrahmens anhand der Schülerzahlprognose, der auf der Basis IST-Erhebungen für das Schuljahr 2015/2016 ermittelten und schülerzahlunabhängigen Bedarfsfaktoren sowie der Maßnahmen zur Effizienzsteigerung im System Schule), • die Abgangsprognose, • das Teilzeitverhalten, • die Entwicklung von des Umfangs von Mutterschutz und Elternzeit sowie • die Entwicklung des Krankenstands, insbesondere der Dauererkrankten. Seite 5 von 25 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 13: Hat das Kultusministerium ggf. wissenschaftliche Studien in Auftrag gegeben, um den eigenen Horizont zu erweitern? Frage 14: Wenn ja, an wen wurden sie vergeben und welche hauptsächlichen Erkenntnisse konnten gewonnen werden? Frage 15: Wenn nein, weshalb nicht und wie begründet die Staatsregierung dies? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 13 bis 15: Das SMK hat keine diesbezüglichen Studien in Auftrag gegeben. ln Vorbereitung auf die bevorstehende Novellierung des PEK 2003 fand im Dezember 2014 ein Workshop mit Herrn Prof. Dr. Manfred Becker (Martin-Luther-Universität Halle -Wittenberg) statt. ln der Veranstaltung wurden aktuelle Entwicklungen im Bereich Personalentwicklung und deren Relevanz für den Geschäftsbereich des SMK besprochen . Die im System Schule befindliche Expertise (vgl. Antwort zu Frage 1 0) wurde bei der Erarbeitung der Lehrerbedarfsprognose genutzt. Für die Einbeziehung Externer bestand daher keine Notwendigkeit. Frage 16: Wie schätzt die Staatsregierung die Verankerung des sächsischen Kultusbereiches im Rahmen des Staatshaushaltes ein? Der Freistaat Sachsen investiert kontinuierlich in ein qualitativ hochwertiges Bildungssystem , das den nationalen und internationalen Vergleich nach den Ergebnissen der Bildungsvergleichsstudien nicht zu scheuen braucht. Aus diesem Grund weist der Einzelplan des SMK (Einzelplan 05) mit Abstand das größte Ausgabevolumen im Staatshaushalt auf. Der Anteil am Gesamthaushaltsvolumen beträgt im Soll 2016 rund 18,3 %. Seitens der Staatsregierung ist bis 2018 ein Anstieg auf 19,2 % des Gesamthaushaltsvolumens vorgesehen. Frage 17: Welchen Anteil an den gesamten Personalausgaben für Landesbedienstete hatte der Bereich des Staatsministeriums für Kultur in den jeweiligen Jahren von 2000 bis 2015? (Bitte den Anteil für das Lehrpersonal gesondert ausweisen !) Frage 18: Wie hoch war dieser Anteil an den Haushalten der anderen Bundesländer ? (Bitte Aufstellung der anderen Bundesländer für die jeweiligen Jahre von 2000 bis 2015!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 17 und 18: Der als Anlage 1 beigefügte Ländervergleich enthält sowohl die Angaben für Sachsen als auch die entsprechenden Angaben für die anderen Bundesländer. Der Vergleich wird anhand der Finanzstatistik des Statistischen Bundesamtes vorgenommen, da nur hier vergleichbare Daten vorhanden sind . ln den Rechnungsergebnissen der öffentlichen Haushalte werden die Ausgaben auch nach Aufgabenbereichen ausgewiesen. Diese Statistiken liegen derzeit nur bis zum Haushaltsjahr 2011 vor, da ab dem Jahr Seite 6 von 25 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS 5jSACHsEN 2012 die erstmalige Integration der Extrahaushalte nach dem sogenannten Schalenkonzept in diese Statistik erfolgt. Die Arbeiten dazu erfolgen derzeit im Statistischen Bundesamt. Für den Ländervergleich wird auf Anlage 2 verwiesen. Neben dem Anteil der Personalausgaben im Aufgabenbereich Schule an den Gesamtpersonalausgaben werden ebenfalls die um die Versorgungs- und Beihilfeausgaben bereinigten Anteile ausgewiesen. Insbesondere im Vergleich der ostdeutschen Länder mit den westdeutschen Ländern ergeben sich deutliche Verzerrungen der Personalausgaben aufgrund der hohen Pensionszahlungen , welche in dem Maße in den ostdeutschen Ländern nicht anfallen . Frage 19: Wie hoch ist dieser geplante Anteil im laufenden Jahr 2016? Frage 20: Welche Vorstellungen hat die Staatsregierung für die Entwicklung dieses Anteils im künftigen Doppelhaushalt 2017/2018? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 19 und 20: Es wird auf nachfolgende Übersicht verwiesen . Durch die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Besoldung der Beamten steigen die Gesamtpersonalausgaben stärker als die Personalausgaben im Schulbereich, so dass gegenüber dem Soll 2016 im Jahr 2017 ein Rückgang des Anteils zu beobachten ist. Auf die eingeschränkte Vergleichbarkeit mit den in der Antwort zu den Fragen 17 und 18 genannten Zahlen wird hingewiesen. Anteil der Personalausgaben ... an den Gesamtpersonalausgaben des Freistaates Sachsen (Kernhaushalt) Soll 2016 ... im Aufgabenbereich Schule 48,7% I (OF 11/12 im Gesamthaushalt) .. . im Sächsischen Staatsministerium für Kultus im 48 ,7% Aufgabenbereich Schule (OF 11/12 im Epl. 05) ... im Sächsischen Staatsministerium für Kultus in 46,6% den Schulkapiteln (Kapitel 05 35 - 05 39)* OF=Oberfunktion laut Funktionenplan , Epi.=Einzelplan, RegE/EV=Regierungsentwurr- einschl. Ergänzungsvorlage RegE/EV 2017 RegE/EV 2018 48 ,9 % 49,5% 48,9% 49,5% 46,9 % 47,2 % ln die Berechnung wurden auch die Haushaltsstellen (Sammelkapitel) einbezogen , die zwar außerhalb der Schulkapitel veranschlagt wurden, die aber von der Zweckbestimmung den Schulkapiteln zuzurechnen sind und deren Istausgaben in den Schulkapiteln erfolgen. II. Zur gegenwärtigen Personalsituation an öffentlichen Schulen Sachsens Frage 1: Wie schätzt die Staatsregierung die derzeitige Personalsituation an den öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen ein? Frage 2: Besteht gegenwärtig in der Summe ein Lehrermangel? Frage 3: Wenn ja, welche Ursachen gibt es dafür? Seite 7 von 25 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Frage 4: Wenn nein, wie begründet die Staatsregierung ihre Einschätzung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: ~SACHsEN Belastbare Daten zur konkreten Gesamtsituation in den Schularten liegen derzeit nicht vor. Umfassende Daten werden nach Auswertung der Berichte zur IST-Situation vorliegen . Laut VwV Bedarf und Schuljahresablauf werden die Daten für allgemeinbildende Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges zum Stichtag 2. September 2016 mit Berichtstermin bis zum 30. September 2016 sowie mit Stichtag 19. Oktober 2016 mit Berichtstermin bis zum 4. November 2016 für die berufsbildenden Schulen erfasst. Die Auswertung dieser Daten für alle Schularten wird regelmäßig dem Sächsischen Landtag zur Verfügung gestellt und zum Jahreswechsel veröffentlicht. Im Zuge der Vorbereitung zum Schuljahr 2016/2017 erfolgte eine eingehende Analyse der Personalsituation und es wurden die notwendigen/möglichen Personalmaßnahmen in Bezug auf das neue Schuljahr festgelegt. Die vorgenannten Stichtagsauswertungen lassen für das Schuljahr 2016/2017 folgendes Bild erwarten: ln den Schularten Grundschule, Oberschule und Gymnasium ist der Grundbereich trotz steigender Schülerzahlen im Wesentlichen abgesichert. Es ist nicht auszuschließen, dass es in Einzelfällen- in Abhängigkeit von bestimmten Fächern oder bei besonderen Situationen an einzelnen Schulen- zu Problemen bei der Absicherung des Unterrichts kommen kann. Auch im Bereich der berufsbildenden Schulen kann der Grundbereich weitgehend abgesichert werden . Es kann dennoch in einzelnen Fächern insbesondere bei der fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildung zu Schwierigkeiten in der Unterrichtsversorgung kommen, wenn beispielsweise entsprechende Spezialisten nicht verfügbar sind . Die Sicherung der Unterrichtsversorgung an den Förderschulen gestaltet sich weiter schwierig . Trotz der Unterstützung durch Abordnungen aus anderen Schularten und Neueinsteilungen ist mit einer Versorgungslücke im Grundbereich zu rechnen. Die Ursache dafür ist auch in einer weiter steig~nden Zahl von Integrationsfällen (d. h. von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an Regelschulen unterrichtet werden) zu finden. Die Begleitung dieser Integrationsmaßnahmen an den Regelschulen erfordert auch Personalressourcen der Förderschulen. Über das Programm "Unterrichtsversorgung" besteht die Möglichkeit, Vertretungslehrkräfte zur Sicherung des Grundbereichs (z. B. bei Erkrankung von Lehrkräften) zu gewinnen . Im Vergleich zu den Vorjahren ist kein permanenter Anstieg des planmäßigen Unterrichtsausfalls zu erwarten. Aus derzeitiger Sicht kann nicht von einem pauschalen Lehrermangel gesprochen werden . Frage 5: Wie viele Lehrerinnen und Lehrer sind gegenwärtig in Sachsen an öffentlichen Schulen tätig? Frage 6: Wie hoch ist daran der Frauenanteil? Seite 8 von 25 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Frage 7: Wie viele Lehrerinnen und Lehrer waren in den jeweiligen Schuljahren 1995/96, 2001/2001, 2005/2006 sowie 2010/2011 insgesamt an öffentlichen Schulen Sachsens tätig? (Bitte den jeweiligen Frauenanteil ausweisen!) Frage 8: Wie viele waren es in den unter 5. und 7. erfragten Jahren jeweils an Grundschulen, Mittel bzw. Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen sowie berufsbildenden Schulen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 5 bis 8: Im Internet sind unter dem Link: www.schule.sachsen.de/1750.htm die statistischen Angaben zu Schulen, Schülern und Lehrern nach Trägerschaft abrufbar. Für das Schuljahr 2016/2017 liegen vergleichbare Daten erst Anfang des Jahres 2017 (Januar /Februar) vor. Frage 9: Bei welchen Schularten bestehen aus Sicht der Staatsregierung bereits gegenwärtig personelle Versorgungslücken, so dass zum schulfremden Einsatz von Lehrkräften gegriffen wird? ln den Schularten Grundschule, Oberschule und Förderschule kann der Lehrkräftebedarf derzeit nicht allein durch Einstellungen von grundständig ausgebildeten Lehrkräften gedeckt werden . Hier kommen vor allem Lehrkräfte mit einer grundständigen Lehramtsausbildung für ein Gymnasium bzw. für eine berufsbildende Schule abweichend von ihrer Ausbildung zum Unterrichtseinsatz Frage 10: Wie viele eigentliche Gymnasiallehrerinnen bzw. -Iehrer sind beispielsweise gegenwärtig als Grundschullehrerinnen bzw. -Iehrer in öffentlichen Schulen tätig? Mit Stichtag 01.09.2016 waren 325 Lehrerinnen und Lehrer mit Abschluss für das Gymnasium (Abschluss der ehemaligen DDR bzw. Lehramtsabschluss) an Grundschulen tätig . Frage 11: Wie viele als Förderschullehrer bzw. -Iehrerin Ausgebildete arbeiten gegenwärtig nicht an Förderschulen, sondern sind etwa an Grund- oder Oberschulen eingesetzt? Mit Stichtag 01 .09.2016 waren 20 Lehrkräfte mit einer Ausbildung für die Förderschule nicht an Förderschulen eingesetzt (17 an der Grundschule, drei an der Oberschule) . An den Grund- und Oberschulen eingesetzte Lehrkräfte mit einem Abschluss für die Förderschulen können an diesen Schulen im Rahmen der integrativen Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf tätig sein und begleiten an diesen Schulen insbesondere die steigende Zahl von integrativ beschulten Schülern. Frage 12: Wie viele nicht als Förderschullehrerinnen bzw. -Iehrer Ausgebildete arbeiten hingegen an anderen Schularten? Seite 9 von 25 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Von den Lehrkräften im Bereich der Förderschulen, die keine vollständige Ausbildung für diese Schulart nachweisen können , arbeiten sechs Lehrkräfte vollumfänglich an anderen Schularten (davon zwei an Grundschulen, eine an einer Oberschule) bzw. sind an die Sächsische Bildungsagentur (drei) abgeordnet. Frage 13: Welche Gründe gibt es nach Auffassung für den artfremden Einsatz von ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern? Der Einsatz von Lehrkräften, abweichend von ihrer Lehramtsausbildung in bestimmten Schularten, erfolgt aufgrund des derzeitigen Mangels an entsprechend qualifizierten Lehrkräften, der nicht nur in Sachsen, sondern auf dem bundesweiten Lehrerarbeitsmarkt besteht. Frage 14: Was hat die Staatsregierung in den vergangenen Jahren unternommen, um ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer entsprechend ihrer Qualifikation einzusetzen ? Mit Blick auf die Bedarfssituation in den Schularten Grundschule, Oberschule und Förderschule werden alle Neueinsteilungen in der Regel entsprechend der jeweiligen Ausbildungsschulart vorgenommen. ln den Schularten Gymnasium und berufsbi ldende Schule herrscht Bewerberüberhang, sodass nicht bei jeder Lehrkraft ein ausbildungskonformer Unterrichtseinsatz realisiert werden kann . Frage 15: Wie stellt sich insgesamt bei an öffentlichen sächsischen Schulen tätigen Lehrerinnen und Lehrern das Verhältnis von Überangebot bzw. Unterversorgung hinsichtlich der verschiedenen Unterrichtsfächer dar? Frage 16: Bei welchen Fachrichtungen gibt es ein Überangebot? Frage 17: Bei welchen Fachrichtungen haben wir es mit Defiziten zu tun? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 15 bis 17: Auf die Veröffentlichung "Hinweise des Kultusministeriums zur Entwicklung des Lehrerbedarfs " des SMK wird verwiesen (siehe im Internet unter http://www.lehrerbildung .sachsen.de/download/download lehrerbildung/Bedarfshinweis e.pdf) . Frage 18: Welche Ursachen sieht die Staatsregierung für das offensichtlich nicht ausgewogene Verhältnis bei Lehrkräften unterschiedlicher Fachrichtungen? Frage 19: Was hat die Staatsregierung in der Vergangenheit unternommen, um insbesondere Defizite bei bestimmten Fachrichtungen abzubauen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 18 und 19: Um ausreichend Lehrernachwuchs in hoher Qualität auszubilden, hat die Sächsische Staatsregierung mit den lehrerausbildenden Hochschulen Zielvereinbarungen geschlossen . Diese beinhalten konkrete Angaben , wie viele Studienanfänger je Studienjahr in den einzelnen Lehrämtern und Fächern immatrikuliert werden sollen . Mit den Seite 1 0 von 25 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN zum Wintersemester 2012/2013 an den sächsischen Hochschulen wieder eingeführten grundständigen, nach Lehrämtern differenzierten Studiengängen mit dem Abschluss Staatsexamen konnten Probleme aus der gestuften Studienstruktur BAIMA hinsichtlich der Schwerpunktsetzungen bei den belegten Fächern gelöst werden . Ungeachtet dieser bereits wirkenden Steuerungsmaßnahmen und breiter Informationsarbeit des SMK zu schulart- und fachspezifischen Bedarfen entspricht das Studierverhalten von Studierenden in den Lehramtsstudiengängen nur teilweise dem nach Abschluss der Ausbildung bestehenden Bedarf in Sachsen. Frage 20: Wie schätzt die Staatsregierung die Versorgung mit Lehrkräften an öffentlichen Schulen hinsichtlich einer territorialen Ausgewogenheit ein? Frage 21: ln welchen Regionen Sachsens gibt es ggf. eine Unterversorgung, ist der Lehrermangel besonders spürbar? Frage 22: Was hat die Staatsregierung in den vergangenen Jahren unternommen, um einen möglichst ausgewogenen flächendeckenden Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern zu erreichen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 20 bis 22: Durch die Anwendung geeigneter Personalmaßnahmen wie z. B. Abordnungen, Versetzungen oder gezielte Neueinsteilungen von Lehrkräften gewährleistet die Sächsische Staatregierung in der Regel, dass die Unterrichtsversorgung in allen Regionen gesichert wird. Dies ist vor allem in den eher ländlich strukturierten Gebieten, aber beispielsweise auch in den sozialen Brennpunkten der großen Ballungszentren eine besondere Herausforderung. Vollausgebildete Lehrkräfte, die sich bereit erklären, ein Einstellungsangebot als Grund-, Ober- oder Förderschullehrkraft in den ländlichen Regionen des Freistaates Sachsen anzunehmen, erhalten seit einigen Jahren in Einzelfällen eine tarifliche Zulage nach § 16 Absatz 5 TV-L ("Vorweggewährung von Stufen der Entgelttabelle"). Daneben wurden die Voraussetzungen für eine unbefristete Einstellung von Lehrkräften mit dem 1. Staatsexamen und die berufsbegleitende Absolvierung des Vorbereitungsdienstes geschaffen. Des Weiteren wird auf das Maßnahmenpaket "Zukunftsfähige Schule für Sachsen" verwiesen, das die Staatsregierung am 25. Oktober 2016 beschlossen hat. Dieses Maßnahmenpaket enthält Gehaltsverbesserungen durch höhere Eingruppierung sowie bei Erfüllung der tatbestandliehen Voraussetzungen tarifliche Zulagen für Berufseinsteigerund ältere Lehrkräfte. Ziel ist, mehr junge Lehrer für den Schuldienst in Sachsen zu gewinnen und mehr ältere Lehrkräfte zu motivieren, bis zum Erreichen des regulären Renteneintrittsalters zu unterrichten. Das Maßnahmenpaket hat einen Umfang von rund 214 Mio. Euro über den bisherigen Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 hinaus . Seite 11 von 25 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 23: Wie entwickelte sich in den unter 5. und 7. erfragten Jahren die Altersstruktur der Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen? Frage 24: Wie hoch war in diesen Jahren der Altersdurchschnitt? Frage 25: Wie hoch war der jeweilige Anteil von Lehrkräften in den Altersspannen bis 30, von 31 bis 50, von 50 bis 60 und ab 61? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 23 bis 25: Auf die als Anlage 3 beiliegenden Übersichten wird verwiesen . Frage 26: Wie viele Personen schlossen in den jeweiligen Jahren von 2000 bis 2015 an sächsischen Universitäten und Hochs(fhulen ein Lehrerstudium erfolgreich ab? ln Anlage 4 findet sich die Zusammenfassung für die Absolventen im Lehramt nach den Abschlüssen für die nachgefragten Jahre. Die Daten wurden vom Statistischen Landesamt aus der Prüfungsstatistik im Hochschulbereich (Absolventen der Ersten Staatsprüfung ) bereitgestellt. Frage 27: Wie hoch war der Anteil der erfolgreichen Absolventen, der in den Schuldienst des Freistaates Sachsen wechselte? (Bitte getrennt zwischen öffentlichen und Schulen in freier Trägerschaft ausweisen!) Frage 28: Wie viele Absolventen eines Lehrerstudiums an Universitäten und Hochschulen anderer Bundesländer konnten in den jeweiligen Jahren von 2000 bis 2015 für den Schuldienst in Sachsen gewonnen werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 27 und 28: Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen erhebt jährlich die Anzahl der Absolventen des Vorbereitungsdienstes mit bestandener Staatsprüfung. Eine Differenzierung nach Absolventen eines Lehrerstudiums an Hochschulen und Universitäten des Freistaates Sachsen oder anderer Bundesländer erfolgt nicht. Das Bundesland, in dem der Vorbereitungsdienst absolviert wurde, und die Personaldaten von Lehrkräften an Schulen in freier Trägerschaft sind kein Bestandteil statistischer Erfassungen und werden nicht in der LPDK abgebildet. Das SMK übt über die Schulen in freier Trägerschaft die Schulaufsicht aus (siehe § 17 Abs. 1 und 4 Sächs- FrTrSchuiG) , ihm obliegt nicht die Personalverantwortung. ln Anlage 5 ist die Anzahl der Absolventen des Vorbereitungsdienstes mit bestandener Staatsprüfung (der Begriff Staatsprüfung umfasst sowohl die Zweite Staatsprüfung für Absolventen mit einer Ersten Staatsprüfung und die Staatsprüfung für Absolventen mit einem Master of Education) für die Jahre 2000 bis 2015 insgesamt und getrennt nach Lehrämtern dargestellt. Im Rahmen der Auswertung der Einstellungsverfahren werden die Daten zum Vorbereitungsdienst in detaillierterer Form seit dem Schuljahr 2012/2013 erhoben. Die Anzahl Seite 12 von 25 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN bzw. der Anteil der grundständig ausgebildeten Lehrkräfte nach neuem Recht, die den Vorbereitungsdienst im Freistaat Sachsen bzw. in einem anderen Bundesland absolviert haben, stellt sich danach wie folgt dar: sächsische Lehramts- Lehramtsabsolventen mit Abschluss in einem Schuljahr absolventen anderen Bundesland Anzahl(%) Anzahl(%) 2012/2013 318(58) 228 (42) 2013/2014 599 (76) 191 (24) 2014/2015 695 (74) 243 (26) 2015/2016 898 (76) 283 (24) Frage 29: Wie viele Lehrerinnen und Lehrer aus öffentlichen Schulen Sachsens beendeten in den jeweiligen Jahren von 2000 bis 2015 ihre berufliche Tätigkeit durch den Eintritt in das Rentenalter? Aufgrund der datenschutzrechtlichen Löschfristen stehen Daten vor 2011 für Auswertungen nicht mehr zur Verfügung. Die Angaben in der folgenden Tabelle wurden der LPDK entnommen. Angegeben sind auch Abgänge aus der Altersteilzeit heraus. Jahr Abgänge 2011 1.356 2012 972 2013 662 2014 487 2015 910 Frage 30: Wie viele Lehrerinnen und Lehrer aus öffentlichen Schulen des Freistaates Sachsen erhielten in den Jahren von 2000 bis 2015 eine Rente wegen verminderter Erwerbfähigkeit und schieden damit ganz oder zeitlich befristet aus dem Schuldienst aus? Aufgrund der datenschutzrechtlichen Löschfristen stehen Daten vor 2011 für Auswertungen nicht mehr zur Verfügung . Die Angaben in der folgenden Tabelle wurden der LPDK entnommen. Das Kriterium "Erwerbsminderungsrente" ist nicht Bestandteil statistischer Erfassungen. Abgänge wegen Erwerbs- Jahr bzw. Berufsunfähigkeit sowie wegen Dienstunfähigkeit 2011 66 2012 76 Seite 13 von 25 2013 88 2014 87 2015 84 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 31: Wie viele Lehrerinnen und Lehrer beendeten durch Kündigung in den jeweiligen Jahren von 2000 bis 2015 ihre Tätigkeit an öffentlichen Schulen Sachsens ? Aufgrund der datenschutzrechtlichen Löschfristen stehen Daten vor 2011 für Auswertungen nicht mehr zur Verfügung. Die Angaben in der folgenden Tabelle wurden der LPDK entnommen. Jahr Beendigungsgrund Kündigung 2011 49 2012 80 2013 81 2014 79 2015 157 Frage 32: Welche hauptsächlichen Kündigungsgründe gab es und was hat die Staatsregierung ggf. unternommen, um durch Veränderungen Kündigungen zu vermeiden? Da der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, dem Arbeitgeber die Gründe für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mitzuteilen, sind Angaben zu den konkreten Beweggründen für die einseitige Auflösung des Vertragsverhältnisses als Lehrkraft nicht möglich . Frage 33: Was hat die Staatsregierung bislang unternommen, um die Attraktivität der Lehrertätigkeit in Sachsen im Vergleich mit den anderen Bundesländern zu erhöhen? Die Staatsregierung hat mit Blick auf die Bedeutung des Lehrerberufs und den sich verschärfenden Wettbewerb um junge Lehrer unter den Ländern bereits in der Vergangenheit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs auf den Weg gebracht. Dies betrifft Gehaltsverbesserungen durch Höhergruppierungen von Lehrkräften an Grundschulen, Oberschulen und Förderschulen. Diese Maßnahmen haben Wettbewerbsnachteile noch nicht vollständig ausgleichen können. Daher hat die Staatsregierung zum einen mit der Gewährung von Zulagen nach § 16 Abs. 5 TV-L für Berufseinsteiger in Bedarfsregionen, Bedarfsschularten und Bedarfsfächern reagiert. Zum anderem wurden die Voraussetzungen für eine unbefristete Einstellung von Lehrkräften mit dem 1. Staatsexamen in Verbindung mit der berufsbegleitenden Absolvierung eines Vorbereitungsdienstes geschaffen. Seite 14 von 25 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Mit dem am 25. Oktober 2016 durch die Staatsregierung verabschiedeten umfangreichen Maßnahmenpaket "Zukunftsfähige Schule für Sachsen" wird die Attraktivität des Lehrerberufs in Sachsen deutlich erhöht. Mit dem Paket werden unter anderem höhere Einstiegsgehälter an der Oberschule, finanzielle Anreize für Lehrer in Mangelregionen und Mangelfächern im Rahmen der tariflichen Möglichkeiten des§ 16 Abs. 5 TV-L und eine Verringerung des Regestundenmaßes für Grundschullehrer eingeführt. Das Paket enthält weiterhin umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung, Anerkennung und Bindung von Lehrkräften. Frage 34: Wie hoch ist gegenwärtig das durchschnittliche monatliche Gehalt der an öffentlichen Schulen tätigen Lehrkräfte in Sachsen im Vergleich mit den anderen Bundesländern? (Bitte Aufstellung nach Schularten!) Das durchschnittliche monatliche Gehalt der an öffentlichen Schulen tätigen Lehrkräfte in Sachsen beträgt gerundet: Grundschule Mittel-/Ober- Förderschule Gymnasium Berufsschule schule 3.945 € 4.403 € 4.459 € 4.607 € 4.554 € Die angegebenen Beträge enthalten den Monatsdurchschnitt der an die Lehrkräfte des Freistaates Sachsen (Beschäftigte und Beamte) gezahlten Bezüge aus dem Zahltag August 2016. Für Beamte sind alle Besoldungsbestandteile einschließlich Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen einbezogen. Für Beschäftigte sind neben dem Tabellenentgelt u. a. die Besitzstandszulage Kind , soweit diese noch gezahlt wird , und vermögenswirksame Leistungen enthalten. Die den Beschäftigten tariflich im Monat November eines Jahres zustehende Jahressonderzahlung ist in den Gehaltsangaben nicht anteilig einbezogen. Lehrkräfte, deren Bezügezahlung im August 2016 unterbrochen war (z. B. wegen Elternzeit, unbezahlten Urlaubs usw.) , sind in den Gehaltsangaben nicht enthalten. Eine nicht unerhebliche Anzahl der Lehrkräfte ist in Teilzeit beschäftigt. Anteilige Bezüge aufgrund von Teilzeitbeschäftigung sind in den Gehaltsangaben entsprechend berücksichtigt . Ein Vergleich des durchschnittlichen monatlichen Gehalts der an öffentlichen Schulen tätigen Lehrkräfte mit anderen Bundesländern ist nicht möglich, da der Staatsregierung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen. Eine entsprechende Abfrage wurde nur von zwei Ländern mit differierender Bezugsbasis beantwortet. Frage 35: Wie hoch ist gegenwärtig das monatliche Einstiegsgehalt für Absolventen des Lehrerstudiums in Sachsen im Vergleich mit allen anderen Bundesländern ? (Bitte Aufstellung nach Schularten!) Das monatliche Einstiegsgehalt von Lehrkräften im Freistaat Sachsen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule und mit abgeschlossenem Referendariat oder Vorbereitungsdienst, die im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden , beträgt: Seite 15 von 25 Schulart Entgeltgruppe Grundschule E 11 Mittel-/Oberschule E 11 Förderschule E 13 Gymnasium/Berufsbildende Schule E 13 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN in Stufe 1 der Entgelttabelle 3.250,36 € 3.250,36 € 3.647,64 € 3.655,12 € Die angegebenen Werte basieren auf der TV-L Entgelttabelle zum Stand 1. März 2016. Die Angleichungszulage in Höhe von 30 € mtl. bei Entgeltgruppe 11 ab 1. August 2016 sowie ein Zwölftel der Jahressonderzahlung sind berücksichtigt. Nach sechs Monaten in Stufe 1 steigt die Lehrkraft in Stufe 2 auf. Nach zwei Jahren des Verbleibs in Stufe 2 steigt die Lehrkraft in Stufe 3 auf. Gemäß den tariflichen Regelungen in § 16 Abs. 5 TV-L kann Beschäftigten u. a. zur Deckung des Personalbedarfs abweichend von der tarifvertragliehen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden . Außer im Bundesland Hessen (kein Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder- TdL) unterfallen angestellte Lehrkräfte mit abgeschlossenem Lehramtsstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule und mit abgeschlossenem Referendariat oder Vorbereitungsdienst den gleichen tariflichen Regelungen des TV-L und des Tarifvertrages über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV-EntgO-L). Die Tabellenbeträge sind in der jeweiligen Entgeltgruppe identisch. Lediglich der Bemessungssatz der Jahressonderzahlung weist im Tarifgebiet Ost im Gegensatz zum Tarifgebiet West Unterschiede auf. Die Eingruppierung der Lehrkräfte mit abgeschlossenem Lehramtsstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule und mit abgeschlossenem Referendariat oder Vorbereitungsdienst richtet sich gemäß TV-EntgO-L nach den in den Besoldungsgesetzen der Länder ausgebrachten Ämtern für die jeweilige Schulart. Die Lehrkraft ist in die Entgeltgruppe eingruppiert, die der beim Arbeitgeber geltenden Besoldungsgruppe entspricht , in welche sie eingestuft wäre, wenn sie unter Zugrundelegung ihrer fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis stünde. Dabei entspricht der Besoldungsgruppe A 12 die Entgeltgruppe E 11 (Angestellte erhalten eine monatliche Angleichungszulage in Höhe von derzeit 30 €) und der Besoldungsgruppe A 13 die Entgeltgruppe E 13. Das von der Sächsischen Staatsregierung verabschiedete Maßnahmenpaket "Zukunftsfähige Schule für Sachsen" enthält u. a. eine verbesserte Eingruppierung der Oberschullehrer in E13 von Beginn ihrer Tätigkeit an sowie Zulagen nach§ 16 Abs. 5 TV-L bei Vorliegen der tatbestandliehen Voraussetzungen zur Gewinnung junger Lehrkräfte in Höhe der Differenz von bis zu zwei Stufen des TV-L. Die Änderungen sollen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Doppelhaushalt 2017/2018 durch den Sächsischen Landtag berücksichtigt werden. Besoldungsbereich: Das fiktive monatliche Einstiegsgehalt für Absolventen des Lehrerstudiums in Sachsen, wenn sie im Beamtenverhältnis beschäftigt würden, kann folgender Tabelle entnommen werden: Seite 16 von 25 Schulart Entgeltgruppe Grundschule A 12 Mittel-/Oberschule A 12 Förderschule A12 Gymnasium A13 Berufsbildende Schule A 13 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Anfangsstufe der Grundgehaltstaballe 3.288,82 € 3.288,82 € 3.288,82 € 3.681 ,36 € 3.681 ,36 € Die angegebenen Werte basieren auf dem Stand der Besoldungserhöhung zum 1. März 2016. Die Anfangsstufe (Stufe 3) erhalten Berufsanfänger nach der Ausbildung mit der Berufung in das Beamtenverhältnis. Die Stufe 4 und 5 erreichen sie nach jeweils zwei Jahren . Danach verlängert sich der Stufenaufstieg auf drei, später auf vier Jahre. Der Vergleich des monatlichen Einstiegsgehalts für Absolventen des Lehrerstudiums in Sachsen mit anderen Bundesländern kann für den Bereich Besoldung der Tabelle in Anlage 6 entnommen werden . Es wurde die im August 2016 geltende Rechtslage zugrunde gelegt. ln den Vergleich wurden ledige, kinderlose Berufseinsteiger ohne Berufserfahrung aufgenommen. Folgende weitere Maßgaben gelten für den Vergleich : • Es wurde jeweils das Grundgehalt der Anfangsstufe zu Grunde gelegt. Bei der Besoldungsgruppe A 13 wurde - soweit einschlägig - die allgemeine Stellenzulage berücksichtigt. Dies führt in einigen Ländern zu abweichenden Bruttobeträgen in der Besoldungsgruppe A 13. Familienbezogene Besoldungsbestandteile bleiben außer Betracht. • Ausgehend von der Anfangsstufe des Grundgehaltes wird in allen Ländern jeweils die nächsthöhere Stufe nach einer Erfahrungszeit von zwei Jahren erreicht. • Bei den Grundgehältern ist die Umstellung auf Erfahrungsstufen in Sachsen und den anderen Ländern (außer Niedersachsen) erfolgt. • Soweit in den Ländern eine jährliche Sonderzahlung gewährt wird , wird diese als anteiliger Monatsbetrag berücksichtigt. • Die Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 17.11 .2015 (lineare Anpassung zum 01 .07.2016 um 2,61 %) ist noch nicht in den Werten für den Freistaat Sachsen berücksichtigt. Entsprechend dem vorgenannten Maßnahmenpaket zur Lehrerversorgung soll das Eingangsamt für Oberschul- und Förderschullehrer ab dem 1. Januar 2017 von Besoldungsgruppe A 12 nach A 13 angehoben werden. " Frage 36: Wie hoch war in den unter 5. und 7. erfragten Jahren der Krankenstand bei den Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen Schulen insgesamt? Die Anlage 7 enthält die Angaben zum Krankenstand von Lehrpersonen ab dem Jahr 2001 bis zum Jahr 2015 Ueweils Kalenderjahr) . Für das Kalenderjahr 1995 liegen keine vergleichbaren Angaben vor. Die Daten für das Kalenderjahr 2016 werden erst im Jahr 2017 rückwirkend erhoben. Seite 17 von 25 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 37: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über die Art der Krankheiten und deren Häufigkeit vor? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse über die Art der Krankheiten und deren Häufigkeit vor. Frage 38: Wie viele Lehrerinnen und Lehrer der unter 5. und 8. erfragten Jahre hatten keinen entsprechenden pädagogischen Abschluss? Aufgrund der datenschutzrechtlichen Löschfristen stehen Daten vor 2011 für Auswertungen nicht mehr zur Verfügung . Zum 2. Stichtag des Schuljahres 2011/2012 verfügten 1.137 Lehrkräfte über keinen pädagogischen Abschluss. Im Schuljahr 2016/2017 (Stichtag 01 .09.2016) waren dies 1.966 Lehrkräfte (Quelle: LPDK) . Frage 39: Wie hoch war in den unter 6. und 7. erfragten Jahren der Anteil von Lehrerinnen, der schulartfremd eingesetzt wurde? Der Anteil der Lehrerinnen an schulartfremd eingesetzten Lehrkräften betrug im Schuljahr 2015/2016 75 % und beträgt im aktuellen Schuljahr 7 4 %. Frage 40: Wie stellt sich für die unter 5. und 7. erfragten Jahre die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden pro Lehrkraft an öffentlichen Schulen Sachsens, getrennt nach Schularten, dar? Frage 41: Wie war hingegen die Entwicklung in den anderen Bundesländern? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 40 und 41 : Im Internet sind auf der Seite der Kultusministerkonferenz unter dem Link: https://www.kmk.org/dokumentation-und-statistiklstatistiklschulstatistiklschulorganisatorischevorgaben .html Angaben zu den Pflichtstunden der Lehrer an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen für die einzelnen Schularten im Freistaat Sachsen sowie für alle weiteren Bundesländer abrufbar. Frage 42: Wie entwickelten sich in den unter 5. und 7. erfragten Jahren die durchschnittlichen Klassenstärken an öffentlichen Schulen in Sachsen? (Bitte getrennt nach jeweiligen Schularten ausweisen!) Frage 43: Wie vollzog sich hingegen die entsprechende Entwicklung in den anderen Bundesländern? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 42 und 43: Im Internet sind auf der Seite der Kultusministerkonferenz unter dem Link: www.kmk.org/dokumentation-und-statistiklstatistiklschulstatistiklschueler-klassen-lehrer-und-absolventen.html statistische Angaben unter anderem zu den Klassenstärken (Schüler je Klasse) für die einzelnen Schularten des Freistaates Sachsen sowie für alle weiteren Bundesländer bis zum Schuljahr 2014/2015 abrufbar. Zu beachten ist, dass es sich dabei um statistische Seite 18 von 25 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Angaben für Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft handelt. Für das Schuljahr 2015/2016 liegen vergleichbare Daten noch nicht vor. 111. Zu erwartende Trends und Herausforderungen Frage 1: Welche hauptsächlichen Herausforderungen für eine qualitativ hochwertige Absicherung des Unterrichts sieht die Staatsregierung für die nächsten Jahre ? Das Schulsystem in Sachsen ermöglicht Chancengerechtigkeit und berücksichtigt die individuellen Lern- und Leistungsvoraussetzungen jedes Schülers. Die Bildungsgänge der verschiedenen Schularten sind durchlässig und anschlussfähig . Zu nennen sind hier insbesondere die beiden Wege zur allgemeinen Hochschulreife über das Gymnasium oder über die Oberschule und das Berufliche Gymnasium. Eine intensive systematische Berufs- und Studienorientierung in Kooperation mit den Unternehmen unterstützt Schüler und Eitern beim Übergang in Ausbildung und Studium. Der Einfluss der sozialen Herkunft soll bei den Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen immer weniger eine Rolle spielen. Vielmehr ist die jeweils bestmögliche Bildung eine wesentliche Grundlage für ein chancengerechtes und soziales Sachsen. Jeder Jugendliche soll den seinen individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen entsprechenden, ihm höchstmöglichen Schulabschluss erreichen können . Dazu gehört, den Anteil der Schüler ohne Schulabschluss zu senken. Die Grundlagen für Chancengerechtigkeit werden bereits in der frühkindlichen Bildung , Erziehung und Betreuung sowie durch individuelle Förderung gelegt. Die guten Voraussetzungen Sachsens als Bildungsstandort sind zu festigen und weiter auszubauen. Sachsen setzt auch die UN-Behindertenrechtskonvention schrittweise um. Mit der Novellierung des Schulgesetzes werden die rechtlichen Voraussetzungen im Schulbereich geschaffen. Neben der Sicherung der Lehrerversorgung muss der Schwerpunkt auf der weiteren Qualitätsentwicklung und -Sicherung der schulischen Bildung liegen. Dabei sind im Rahmen der Schulentwicklung aktuelle Herausforderungen, wie die angemessene Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die gelingende Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sowie weitere Entwicklungen des Erziehungs- und Bildungsauftrages zu berücksichtigen. Eine fortlaufende Professionalisierung der Lehrkräfte durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind dazu ebenso notwendig , wie eine sachgerechte Eigenverantwortung der Schulen bei der Organisation des Unterrichtes. Frage 2: Welche Konsequenzen leitet die Staatsregierung insbesondere aus den Ergebnissen der 6. regionalisierten Bevölkerungsprognose? Auf der Grundlage der 6. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung (6. RBV) hat das Statistische Landesamt die dritte Schülerzahl- und Absolventenprognose für den Freistaat Sachsen erstellt. Die zugrunde liegenden Annahmen lassen aus fachlicher Sicht eine belastbare Verwendung über das Jahr 2018 hinaus voraussichtlich nicht zu . Eine Aktualisierung im Abstand von höchstens zwei Jahren wurde bereits angeregt . Seite 19 von 25 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Frage 3: Wie wird sich bis zum Jahr 2030 die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Sachsen entwickeln? Die Schüler- und Absolventenprognose 2016 des Statistischen Landesamtes basiert neben der amtlichen Schulstatistik auf der 6. RBV für den Freistaat Sachsen. Diese Vorausberechnung stellt die mögliche Bevölkerungsentwicklung in einem Korridor dar, der durch zwei Varianten begrenzt wird . Die als Anlage 8 beigefügte Grafik zeigt die zu erwartende Schülerzahlentwicklung (Variante 1 [obere Variante] und Variante 2 [untere Variante] des Statistischen Landesamtes ) sowie die daraus abgeleitete Arbeitsgrundlage des SMK. Frage 4: Mit wie vielen zusätzlich benötigten Lehrerinnen und Lehrern rechnet die Staatsregierung in den jeweiligen Jahren bis 2030 unter Berücksichtigung aller Herausforderungen insgesamt? Frage 5: Welche finanziellen Mittel aus dem Staatshaushalt Sachsens sind in den jeweiligen Jahren bis 2030 notwendig, um dem wachsenden Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern zu entsprechen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Mit Blick auf das noch nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen sowie mit Blick auf bestehende Unsicherheitsfaktoren (Geburtenentwicklung, Zu- und Abwanderung , Übergangsverhalten an weiterführende Schulen, berufliche Perspektiven; Rahmenbedingungen wie Stundentafel bzw. Richtwerte zur Klassen- und Gruppenbildung ; weitere Entwicklung der Abgänge) , ist eine sichere Prognose für den Lehrerbedarf bis zum Jahr 2030 derzeit nicht möglich. Dies gilt somit auch für die konkreten Angaben zu den notwendigen finanziellen Mitteln. Frage 6: Welche Vorstellungen hat die Staatsregierung über eventuelle Umschichtungen im Gesamthaushalt des Freistaates Sachsen, um dem wachsenden Finanzbedarf im Schulbereich gerecht zu werden? Die Staatsregierung hat den gestiegenen Finanzbedarf im Schulbereich in Relation zu den Ausgaben anderer Politikbereiche im vorgelegten Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2017/2018 einschließlich der Ergänzungsvorlagen dokumentiert. Die Gesamtausgaben für den Bereich Schule steigen im Vergleich zum Soll 2016 um 238 Mio. EUR in 2017 und um 380 Mio. EUR in 2018 an. Entsprechend dem in der sächsischen Verfassung verankerten Neuverschuldungsverbot werden auch zukünftig die Finanzbedarfe in allen Politikbereichen in den jeweils vorhandenen Einnahmerahmen eingeordnet . Frage 7: Wie viele gegenwärtig an öffentlichen Schulen tätige Lehrerinnen und Lehrer werden bis 2030 aus Altersgründen aus dem Schuldienst ausscheiden? (Bitte Einzelaufstellung nach Jahren von 2016 bis 2030!) Seite 20 von 25 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Frage 8: Wie viele Lehrerinnen und Lehrer für öffentliche sächsische Schulen müssen in den jeweiligen Jahren bis 2030 neu eingestellt werden, um allein die Altersabgänge zu kompensieren? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 7 und 8: Die Analyse der zurückliegenden Schuljahre zeigt, dass nur ein geringer Teil der Lehrkräfte und Pädagogischen Unterrichtshilfen mit Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand wechselt. Die meisten Lehrkräfte und Pädagogischen Unterrichtshilfen verlassen den Schuldienst vor Erreichen der Regelaltersgrenze, im Durchschnitt mit 63 Jahren. Angaben zur Anzahl der aus Altersgründen ausscheidenden Lehrkräfte sind insofern nur eingeschränkt bewertbar. Anlage 9 zeigt die aktuell prognostizierbaren Abgänge insgesamt (in VZÄ) bis zum Schuljahr 2029/2030. Die Entwicklung der Abgänge in den kommenden Jahren wird nicht zuletzt von den gegebenen Rahmenbedingungen (Rentenrecht, Vergütung , Arbeitszeitregelungen einschließlich Altersermäßigungen und sonstige Entlastungen, schulorganisatorischer Rahmen u. a.) abhängen. Die Entwicklung der Abgänge aus dem Schulbereich wird auch weiterhin zu analysieren sein, um die Abgangsprognose sachgerecht anpassen zu können . Frage 9: Wie viele Lehrerinnen und Lehrer sind in den jeweiligen Jahren bis 2030 zusätzlich notwendig, um auf den Anstieg der Schülerzahlen zu reagieren? Auf die zusammenfassende Antwort zu den Fragen 111. 4 und 5 wird verwiesen. Frage 10: Wie viele zusätzliche Lehrkräfte sind in den jeweiligen Jahren bis 2030 notwendig, um durch eine Art Personalreserve den Unterrichtsausfall wegen Krankheit erheblich zu reduzieren? Zunächst bildet der sogenannte Ergänzungsbereich eine Lehrerreserve zur Vermeidung von UnterrichtsausfalL Darüber hinaus stellt der Freistaat Sachsen finanzielle Mittel für die Beschäftigung von Vertretungslehrkräften zur Verfügung. Je größer die entsprechenden Ressourcen, desto größer die Möglichkeiten der Schulen sowie der Sächsischen Bildungsagentur, Unterrichtsausfall zu vermeiden. Frage 11: Welcher zusätzliche Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern entsteht in den jeweiligen Jahren bis 2030, um den Anforderungen einer inklusiven Schulbildung gerecht zu werden? Im aktuellen Haushaltsentwurf sind ab dem Schuljahr 2017/2018 für zunächst drei Schuljahre - somit also bis zum Schuljahr 2018/2019 - zur Umsetzung der Inklusion zusätzliche Ressourcen von jeweils 1 00 VZÄ je Schuljahr, insgesamt somit 300 VZÄ, vorgesehen. Der zukünftige Bedarf an Lehrkräften wird auch davon abhängen, welche Regelungen das neue Schulgesetz trifft und welche Rahmenvorgaben damit für die konzeptionelle Gestaltung und Umsetzung der Inklusion gelten. Frage 12: Wie hoch wird voraussichtlich der zusätzliche Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern wegen der Anforderungen der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sein? Seite 21 von 25 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Eine zuverlässige Prognose über einen längeren Zeitraum ist nicht möglich, da die Anzahl der zu integrierenden Schüler von vielen externen Faktoren abhängt. Seit dem Sommer 2016 kommen wöchentlich rund 60 neue Schüler mit Migrationshintergrund an öffentlichen Schulen an. Frage 13: Wie viele Studienplätze für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern an sächsischen Universitäten und Hochschulen sind in den jeweiligen Jahren bis 2030 notwendig? Um ausreichend Lehrernachwuchs in hoher Qualität auszubilden, hat die Sächsische Staatsregierung mit den lehrerausbildenden Hochschulen Zielvereinbarungen abgeschlossen . Diese beinhalten konkrete Angaben, wie viele Studienanfänger je Studienjahr in den einzelnen Lehrämtern und Fächern immatrikuliert werden sollen . Die Daten orientieren sich an den Größenordnungen, die bis 2020 und darüber hinaus erforderlich sind , um aus dem Schuldienst ausscheidende Lehrkräfte ersetzen zu können . ln den aktuell geschlossenen Anschlusszielvereinbarungen mit den lehrerbildenden Hochschulen im Freistaat Sachsen ist festgelegt, dass sich ab Wintersemester 2016/2017 die Studienkapazitäten für Studienanfänger im ersten Fachsemester von derzeit 1.700 auf dann insgesamt 2.000 erhöhen. Zwischen den betroffenen Ressorts besteht Einvernehmen, dass die Bedarfsentwicklung ab 2017 regelmäßig überprüft wird. Frage 14: Wie hoch müssen nach Auffassung der Staatsregierung die aus dem Landeshaushalt bis 2030 jährlich zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sein, um die Kapazitätserweiterung an den Universitäten und Hochschulen sicher zu stellen? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung vom 28. Juli 2016 zur Kleinen Anfrage "Zukünftige Absicherung der Lehramtsausbildung an sächsischen Hochschulen, Drs. 6/5599, verwiesen . Nach Maßgabe der im Rahmen der Fortführung des "Bildungspaketes Sachsen 2020" mit den beteiligten Hochschulen abgeschlossenen Zielvereinbarungen sind für den Zeitraum 2017 bis 2020 ca. 72 Mio. EUR für Sach- und Personalkosten vorgesehen . Angaben für den Zeitraum ab 2021 sind aufgrund der Laufzeit der Zielvereinbarungen derzeit noch nicht möglich. Frage 15: Welche zusätzlichen Vorstellungen hat die Staatsregierung, damit der schon gegenwärtig bestehende Lehrermangel nicht noch größer, sondern vielmehr überwunden wird? Im Rahmen der breit angelegten Kampagne "Lehrer werden in Sachsen - Aus Überzeugung " und der dazugehörigen Informationsplattform im Internet wird zielgruppenspezifisch auf die Informationsbedürfnisse und Motivationslagen potentieller Lehrkräfte eingegangen: Am Lehrerberuf interessierte Schüler werden hinsichtlich der Realisierung ihres Studienwunsches umfassend beraten und auf die vielfältigen Möglichkeiten hingewiesen, sich nach Maßgabe der eigenen Fähigkeiten und Interessen zu entscheiden. Zur zielgerichteten Berufsorientierung beitragen kann insbesondere das seit 2013 im Freistaat Seite 22 von 25 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Sachsen bestehende Angebot des Freiwilligen Sozialen Jahres Pädagogik, das auf breites Interesse stößt. Während des Lehramtsstudiums wird darauf orientiert, dass die Studierenden die sächsische Schullandschaft kennenlernen und nach Möglichkeit ein Blockpraktikum in einer Bedarfsregion absolvieren. Angesichts der hohen Zahl von Studienabbrechern und Studienfachwechslern in den ingenieur- und naturwissenschaftlichen Studiengängen , bieten die Universitäten zudem für diese Zielgruppe gezielt Beratungen zum Wechsel in einen Lehramtsstudiengang an. Durch die Auslobung des Sachsenstipendiums werden seit 2015 Lehramtsstudierende in den Bedarfsstudiengängen Lehramt an Grund- und Mittelschulen sowie Sonderpädagogik auf die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten in den sog. Bedarfsregionen aufmerksam gemacht. Die Stipendiaten können sich im Rahmen des Begleitprogramms "Perspektive Land" optimal auf ihren Berufsstart in einer von ihnen gewählten Einsatzregion vorbereiten. Für Personen, die über einen Hochschulabschluss verfügen, aus dem sich mindestens ein Unterrichtsfach ableiten lässt, wurden Möglichkeiten für einen Seiteneinstieg in den sächsischen Schuldienst geschaffen. Die von ihnen absolvierten Studieninhalte weichen hinsichtlich Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der fachspezifischen Ausbildung des jeweiligen Lehramtsstudiengangs ab. Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes oder einer mehrjährigen berufsbegleitenden Weiterbildung erhalten diese Seiteneinsteiger die Mög lichkeit, eine Lehrbefähigung zu erwerben und sind nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung damit grundständig ausgebildeten Lehrkräften gleichgestellt . Mit dem von der Staatsregierung vom 25. Oktober 2016 beschlossenen Maßnahmenpaket "Zukunftsfähige Schule für Sachsen" wird auch die Seiteneinsteiger-Qualifikation im Freistaat Sachsen fortentwickelt. Zur Qualifizierung von Seiteneinsteigern wird ein mehrjähriges, auf mindestens fünf Jahre ausgelegtes Qualifizierungsprogramm aufgelegt . Die Ausfinanzierung dieses Programmes wird sichergestellt. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass in den kommenden Jahren neben grundständig ausgebildeten Lehrern auch Seiteneinsteiger im Umfang von bis zu 800 VzÄ pro Jahr für den sächsischen Schuldienst gewonnen werden können. Im Übrigen wird auf das Maßnahmenpaket "Zukunftsfähige Schule für Sachsen" vom 25. Oktober 2016 verwiesen . Frage 16: Was bedeutet beispielsweise eine "Entrümpelung" der Lehrpläne konkret ? Gesellschaftliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen (z. 8 . Digitalisierung ) führen dazu, dass Schule immer wieder prüfen muss, was allgemeinbildende Inhalte sind , um auf sich ändernde bzw. neue pädagogische und strukturelle Anforderungen zu reagieren. ln diesem Sinne ist Lehrplanarbeit- und auch die kritische fachliche sowie didaktisch-methodische Überprüfung bestehender Inhalte - ein in allen Bundesländern systemimmanenter, permanenter Prozess. Seite 23 von 25 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleine Anfrage "Überarbeitung von Lehrplänen ", Drs. 6/419, verwiesen. Frage 17: Welche Vorstellungen hat die Staatsregierung hinsichtlich einer veränderten Eingruppierung der Lehrkräfte, um die Abwanderung in andere Bundesländer wegen dortiger finanzieller Besserstellung zu verhindern? Das von der Sächsischen Staatsregierung verabschiedete Maßnahmenpaket "Zukunftsfähige Schule für Sachsen" enthält u. a. eine verbesserte Eingruppierung der Oberschullehrer in E 13 von Beginn ihrer Tätigkeit an sowie Zulagen nach § 16 Abs. 5 TV-L bei Vorliegen der tatbestandliehen Voraussetzungen zur Gewinnung junger Lehrkräfte oder von Lehrkräften , die aus einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis eines anderen Bundeslandes in ein Arbeitsverhältnis zum Freistaat Sachsen wechseln , in Höhe der Differenz von bis zu zwei Stufen des TV-L. Für die Schaffung von funktionsgebundenen Beförderungsämtern in Grund-, Ober- und Förderschulen werden im Haushaltsplan 2017/2018 ab 1. Januar 2017 445 Stellenhebungen an der Oberschule nach E 14, 220 Stellenhebungen nach E 13 an der Grundschule und 57 Stellenhebungen nach E 14 an der Förderschule erfolgen) . Auf Grund der Hebung der Eingangsämter für Mittel- und Förderschullehrer werden die Schulleitungsämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen zur Wahrung einer passfähigen Ämterstruktur im niedrigsten Amt höchstens um eine Besoldungsgruppe angehoben . Die Änderungen sollen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Doppelhaushalt 2017/2018 durch den Sächsischen Landtag durch Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes berücksichtigt werden. Frage 18: Plant die Staatsregierung eine Änderung ihres bisherigen Kurses der Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern? Nein. Frage 19: Wenn ja, welche konkreten Vorstellungen hat sie? Siehe Antwort zu Frage 18. Frage 20: Wenn nein, wie begründet sie ihren Standpunkt? Eine Verbeamtung von Lehrkräften wird mit Blick auf die entstehenden zusätzlichen Kosten und die unterschiedliche Behandlung von (vorhandenen und zukünftigen) Lehrkräften aufgrund ihres Lebensalters als nicht zielführend erachtet. Zudem zeigt die Situation in einigen Bundesländern, dass trotz der Verbeamtung der Lehrerbedarf in bestimmten Schularten und Regionen derzeit nicht gedeckt werden kann . Im Maßnahmenpaket "Zukunftsfähige Schule für Sachsen" vom 25. Oktober 2016 ist vorgesehen , dass zur Gewinnung von vollausgebildeten Lehrkräften , die aus einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis eines anderen Bundeslandes in ein Arbeitsverhältnis zum Freistaat Sachsen wechseln , das Staatsministerium für Kultus für ab dem Seite 24 von 25 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN 1. Januar 2017 neu eingestellte vollausgebildete Lehrkräfte die tariflichen Regelungen des § 16 Abs. 5 TV-L bei Vorliegen der tatbestandliehen Voraussetzungen in eigener Zuständigkeit anwenden kann. Damit wird ein Anreiz geschaffen, Wechsel von Lehrkräften nach Sachsen zu flankieren. Frage 21: Plant die Staatsregierung eine weitere Erhöhung der wöchentlichen Pflichtstunden für Lehrkräfte und wie würde dies konkret aussehen? Das derzeitige Pflichtstundenmaß für Lehrkräfte im Landesschuldienst wird bis mindestens zum Schuljahresende 2019/2020 nicht erhöht. Für Lehrkräfte an Grundschulen wird die Unterrichtsverpflichtung ab dem Schuljahr 2017/2018 von derzeit 28 Stunden pro Woche auf 27 Stunden pro Woche abgesenkt. Mit freundlichen Grüßen /t:A!t!L Brunhild Kurth Anlagen Seite 25 von 25 Anlage 1 zu Frage I 17 der Großen Anfrage Drs. 6/6279 Anlage 2 zu Frage I 18 zur Großen Anfrage Drs. 6/6279 Tabelle 1: Anteil der Personalausgaben im Bereich der Schulen an den Gesamtpersonalausgaben BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH BE HB HH 2000 35,0% 30,1% 39,7% 31,1% 44,6% 36,6% 35,9% 31,8% 29,8% 44,3% 46,5% 34,0% 49,1% 21,6% 22,8% 26,4% 2001 34,8% 29,8% 38,3% 33,7% 43,7% 39,0% 36,0% 32,1% 29,5% 43,6% 45,6% 33,9% 48,3% 21,5% 21,5% 26,1% 2002 34,4% 29,6% 39,3% 32,5% 44,1% 38,1% 36,0% 32,6% 28,6% 43,4% 45,5% 33,4% 46,9% 22,0% 20,9% 24,5% 2003 34,4% 29,7% 43,5% 33,3% 43,4% 38,2% 35,5% 32,9% 29,0% 43,9% 49,8% 33,5% 45,3% 21,7% 23,2% 25,1% 2004 34,5% 29,8% 45,7% 33,3% 43,1% 38,6% 35,6% 33,0% 31,7% 43,6% 54,1% 34,0% 43,9% 22,1% 23,1% 24,1% 2005 35,5% 29,6% 45,9% 33,8% 41,4% 39,4% 35,6% 34,5% 31,3% 42,9% 52,4% 34,5% 43,4% 22,5% 25,0% 24,2% 2006 35,6% 29,5% 44,4% 34,1% 44,2% 39,2% 38,7% 34,4% 31,2% 42,7% 51,5% 36,7% 42,9% 23,3% 24,7% 24,5% 2007 36,1% 29,4% 44,2% 34,1% 43,0% 38,7% 36,6% 35,6% 30,9% 41,0% 49,8% 36,4% 41,9% 23,3% 24,3% 21,0% 2008 35,5% 29,2% 41,9% 34,2% 42,5% 38,8% 38,2% 35,4% 30,8% 40,7% 48,5% 36,7% 47,2% 23,9% 24,0% 20,7% 2009 35,9% 29,1% 41,1% 36,2% 41,0% 38,5% 37,7% 35,6% 31,0% 49,7% 48,3% 37,0% 47,3% 23,5% 24,1% 20,6% 2010 35,7% 28,9% 42,1% 35,5% 41,3% 39,5% 39,3% 35,6% 31,4% 51,1% 49,6% 37,0% 48,0% 24,3% 23,7% 20,8% 2011 35,4% 28,6% 42,7% 35,5% 41,0% 39,2% 39,2% 36,2% 31,3% 51,5% 49,1% 37,1% 47,7% 24,9% 23,8% 20,9% Quelle: Statistisches Bundesamt, Rechnungsergebnisse der öffentlichen Haushalte Tabelle 2: Anteil der Personalausgaben im Bereich der Schulen an den Gesamtpersonalausgaben (ohne Versorgung und Beihilfe) BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH BE HB HH 2000 - - - - - - - - - - - - - - - - 2001 - - - - - - - - - - - - - - - - 2002 31,2% - 40,3% 27,7% 45,0% - 31,9% 28,4% - 44,2% 46,4% 30,4% - 22,5% 19,0% 25,8% 2003 30,8% 26,1% 44,7% 28,8% 44,4% - 31,0% 28,5% - 44,8% 51,0% 30,5% - 21,9% 21,5% 27,2% 2004 30,3% 26,0% 47,1% 28,9% 44,3% 37,0% 31,0% 30,9% - 44,6% 55,5% 31,0% - 22,7% 20,8% 21,0% 2005 31,0% 25,3% 47,6% 29,6% 42,7% 38,5% 30,7% 29,9% 29,1% 44,0% 54,2% 31,5% - 23,4% 22,8% 20,8% 2006 30,6% 24,9% 46,2% 29,9% 45,9% 37,9% 34,3% 29,3% 25,3% 43,8% 53,6% 34,0% - 23,7% 22,2% 20,8% 2007 30,7% 24,5% 46,2% 30,0% 44,8% 37,0% 31,1% 29,9% 24,5% 42,2% 52,2% 33,4% - 23,6% 21,4% 16,2% 2008 29,3% 23,9% 44,0% 30,4% 44,7% 36,7% 32,6% 29,4% 20,0% 42,2% 51,1% 33,7% 49,4% 23,6% 20,6% 15,0% 2009 29,6% 23,7% 43,3% 32,9% 43,4% 36,2% 31,8% 29,1% 19,7% 52,0% 51,0% 33,7% 49,7% 22,9% 20,3% 14,4% 2010 29,0% 23,0% 44,4% 31,8% 43,8% 37,1% 33,7% 28,9% 20,2% 53,6% 52,6% 33,7% 50,4% 23,7% 19,4% 14,4% 2011 28,0% 22,5% 45,1% 31,4% 43,7% 36,1% 33,2% 29,6% 19,5% 54,3% 52,3% 33,3% 50,3% 24,3% 19,4% 14,4% Quelle: Statistisches Bundesamt, Rechnungsergebnisse der öffentlichen Haushalte Anlage 3 zu den Fragen II. 23-25 der Großen Anfrage Drs. 6/6279 Grundschulen 2) Mittelschulen Gymnasien allgemeinbildenden Förderschulen 3) Abendmittel - schulen Abendgym - nasien Kollegs unter 30 3 744 3 506 1 231 950 1 014 311 22 - 8 14 216 30 - 35 7 070 6 515 1 644 2 440 1 858 573 18 2 9 7 537 35 - 40 6 842 6 134 1 326 2 438 1 792 578 17 - 9 8 691 40 - 45 7 559 6 655 2 027 2 491 1 553 584 8 - 2 6 896 45 - 50 5 657 4 990 1 631 1 801 1 077 481 13 - 7 6 654 50 - 55 8 971 8 005 3 342 2 687 1 166 810 18 1 9 8 948 55 - 60 4 746 4 182 1 335 1 676 767 404 22 1 9 12 542 60 - 65 503 370 30 138 146 56 2 1 - 1 131 65 und mehr 2 2 - 1 1 - - - - - - Insgesamt 45 094 40 359 12 546 14 622 9 374 3 817 120 5 53 62 4 615 _____ 4) Schätzung 2) einschl. Lehrpersonen an Förderschulklassen an Grundschulen 3) ohne Lehrpersonen an Förderschulklassen an Grundschulen 1) In diesem Schuljahr wurden die voll- bzw. teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen durch die amtliche Statistik nur in den angegebenen Altersgruppen befragt. Die Fragen 24 und 25 können somit nicht beantwortet werden. Berufsbildende Schulen4) Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Schuljahr 1995/96 nach Altersgruppen1) und Schularten Alter von … bis unter ... Jahren Insgesamt Allgemein - bildende Schulen Davon an Schulen des zweiten Bildungs - weges Davon an © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 1 von 8 Anlage 3 zu den Fragen II. 23-25 der Großen Anfrage Drs. 6/6279 Grundschulen Mittelschulen Gymnasien allgemeinbildenden Förderschulen Abendmittel - schulen Abendgym - nasien Kollegs unter 30 768 620 51 432 119 18 1 - 1 - 147 30 - 35 4 203 3 594 1 065 1 202 1 032 295 19 1 6 12 590 35 - 40 7 150 6 385 1 599 2 414 1 800 572 10 1 6 3 755 40 - 45 6 835 5 997 1 253 2 382 1 768 594 14 - 8 6 824 45 - 50 7 496 6 458 1 942 2 401 1 521 594 6 - 1 5 1 032 50 - 55 5 646 4 850 1 580 1 726 1 056 488 12 - 9 3 784 55 - 60 7 579 6 647 2 539 2 297 1 088 723 21 6 7 8 911 60 - 65 1 717 1 356 147 663 379 167 8 1 3 4 353 65 und mehr 17 14 - 5 6 3 1 - - 1 2 Insgesamt 41 411 35 921 10 176 13 522 8 769 3 454 92 9 41 42 5 398 _____ 1) In diesem Schuljahr wurden die voll- bzw. teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen durch die amtliche Statistik nur in den angegebenen Altersgruppen befragt. Die Fragen 24 und 25 können somit nicht beantwortet werden. Berufsbildende Schulen Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Schuljahr 2000/01 nach Altersgruppen1) und Schularten Alter von … bis unter ... Jahren Insgesamt Allgemein - bildende Schulen Davon an Schulen des zweiten Bildungs - weges Davon an © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 1 von 8 Anlage 3 zu den Fragen II. 23-25 der Großen Anfrage Drs. 6/6279 Grundschulen Mittelschulen Gymnasien allgemeinbildenden Förderschulen Abendmittel - schulen Abendgym - nasien Kollegs 24 2 1 - - - 1 - - - - 1 25 15 11 10 - - 1 - - - - 4 26 46 32 20 1 3 8 1 - 1 - 13 27 82 61 25 5 7 24 - - - - 21 28 113 87 26 10 18 33 - - - - 26 29 138 101 19 10 27 45 1 - - 1 36 30 145 102 17 14 32 39 3 - - 3 40 31 144 109 26 19 48 16 1 - 1 - 34 32 188 134 42 31 46 15 1 - 1 - 53 33 262 186 56 58 45 27 4 1 1 2 72 34 399 271 71 95 80 25 2 - 1 1 126 35 550 405 123 105 131 46 2 - - 2 143 36 732 604 241 148 158 57 5 - - 5 123 37 928 784 281 240 188 75 4 - 1 3 140 38 1 063 902 292 293 240 77 7 1 - 6 154 39 1 299 1 127 302 390 332 103 9 - 5 4 163 40 1 328 1 150 301 426 314 109 5 2 1 2 173 41 1 442 1 275 324 455 373 123 5 3 1 1 162 42 1 572 1 395 345 540 393 117 3 - 2 1 174 43 1 471 1 305 313 503 345 144 4 - 3 1 162 44 1 494 1 297 338 473 359 127 6 3 1 2 191 45 1 442 1 271 262 522 358 129 6 - 4 2 165 46 1 337 1 162 219 491 346 106 5 1 2 2 170 47 1 302 1 102 212 429 328 133 7 - 3 4 193 48 1 269 1 068 223 419 314 112 3 - 2 1 198 49 1 424 1 227 316 472 318 121 5 1 1 3 192 50 1 489 1 294 365 477 319 133 7 1 4 2 188 51 1 535 1 317 350 503 345 119 4 - 1 3 214 52 1 482 1 264 358 501 302 103 4 1 2 1 214 53 1 505 1 269 431 464 245 129 5 1 1 3 231 54 1 449 1 208 400 423 254 131 5 - 2 3 236 55 1 405 1 201 381 428 266 126 3 - 2 1 201 56 1 259 1 054 350 353 240 111 5 1 1 3 200 57 1 108 958 345 320 191 102 3 - 2 1 147 58 981 840 263 313 174 90 4 1 2 1 137 59 701 583 176 211 129 67 4 1 3 - 114 60 872 743 363 175 124 81 2 - - 2 127 61 1 220 1 019 517 281 129 92 4 1 2 1 197 62 924 773 325 253 127 68 2 1 1 - 149 63 349 272 72 109 64 27 3 1 2 - 74 64 186 138 10 59 57 12 1 1 - - 47 65 32 25 4 7 9 5 - - - - 7 66 8 8 - - 8 - - - - - - Insgesamt 36 692 31 135 9 114 11 026 7 786 3 209 145 22 56 67 5 412 Altersdurch- schnitt: 48,0 48,1 48,9 48,2 47,1 47,5 46,4 49,0 47,9 44,3 47,8 Insgesamt Berufsbildende Schulen Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Schuljahr 2005/06 nach Alter und Schularten Alter in Jahren Insgesamt Allgemein - bildende Schulen Davon an Schulen des zweiten Bildungs - weges Davon an © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 1 von 8 Anlage 3 zu den Fragen II. 23-25 der Großen Anfrage Drs. 6/6279 Grundschulen Mittelschulen Gymnasien allgemeinbildenden Förderschulen Abendmittel - schulen Abendgym - nasien Kollegs unter 31 1,9 1,6 1,6 0,5 1,7 5,2 4,1 - 3,6 6,0 3,2 31 - 50 57,2 57,7 50,8 59,6 64,1 55,4 62,1 59,1 58,9 65,7 54,4 51 - 60 33,5 33,5 37,5 33,5 29,2 33,0 26,9 22,7 28,6 26,9 33,6 61 und älter 7,4 7,2 10,2 6,4 5,1 6,4 6,9 18,2 8,9 1,5 8,8 Davon an Berufsbildende Schulen Anteil in den Altersspannen (in %) Anteil der voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Schuljahr 2005/06 nach Altersspannen und Schularten (in Prozent) Altersspanne in Jahren Insgesamt Allgemein - bildende Schulen Davon an Schulen des zweiten Bildungs - weges © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 2 von 8 Anlage 3 zu den Fragen II. 23-25 der Großen Anfrage Drs. 6/6279 Grundschulen Mittelschulen Gymnasien allgemeinbildenden Förderschulen Abendmittel - schulen Abendgym - nasien Kollegs 24 9 9 8 1 - - - - - - 25 34 33 22 8 1 2 - - - - 1 26 57 54 39 4 5 6 - - - - 3 27 95 89 68 8 4 9 - - - - 6 28 158 144 88 18 17 21 - - - - 14 29 158 148 84 15 27 22 - - - - 10 30 146 130 72 17 24 17 - - - - 16 31 173 142 56 19 28 39 - - - - 31 32 190 148 50 28 30 40 - - - - 42 33 222 165 44 28 52 41 - - - - 57 34 180 132 32 16 34 50 1 - - 1 47 35 173 132 33 17 37 45 3 - - 3 38 36 166 134 33 20 58 23 - - - - 32 37 222 161 67 27 52 15 1 - 1 - 60 38 308 228 86 59 59 24 3 - - 3 77 39 437 304 98 74 103 29 2 - 1 1 131 40 616 472 163 93 163 53 2 - - 2 142 41 768 646 274 135 170 67 5 - 2 3 117 42 928 785 294 205 211 75 5 - - 5 138 43 1 055 898 315 248 248 87 5 - 1 4 152 44 1 299 1 123 310 333 370 110 13 2 3 8 163 45 1 328 1 141 318 371 337 115 11 3 4 4 176 46 1 425 1 254 327 400 400 127 6 2 2 2 165 47 1 517 1 340 341 463 423 113 6 1 1 4 171 48 1 457 1 280 319 432 383 146 7 1 3 3 170 49 1 464 1 266 342 416 372 136 9 3 4 2 189 50 1 398 1 221 260 458 372 131 10 1 5 4 167 51 1 313 1 142 226 444 351 121 8 1 4 3 163 52 1 297 1 092 210 389 340 153 13 1 5 7 192 53 1 214 1 021 226 358 325 112 11 5 3 3 182 54 1 377 1 181 316 419 322 124 11 2 4 5 185 55 1 437 1 235 359 435 312 129 13 2 5 6 189 56 1 452 1 242 338 437 338 129 5 1 2 2 205 57 1 401 1 194 344 445 302 103 9 5 2 2 198 58 1 447 1 220 414 429 248 129 11 4 3 4 216 59 1 372 1 136 378 378 254 126 7 2 2 3 229 60 1 274 1 080 330 388 245 117 6 2 2 2 188 61 947 768 253 246 179 90 7 3 2 2 172 62 699 571 214 187 109 61 5 1 2 2 123 63 394 321 113 110 66 32 4 2 1 1 69 64 173 119 39 36 34 10 2 - 1 1 52 65 49 38 14 7 9 8 - - - - 11 66 4 3 3 - - - - - - - 1 Insgesamt 31 833 26 942 7 920 8 621 7 414 2 987 201 44 65 92 4 690 Altersdurch- schnitt: 44,4 46,2 46,1 48,1 45,1 45,3 49,2 54,0 51,8 45,4 36,0 Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Schuljahr 2010/11 nach Alter und Schularten Alter in Jahren Insgesamt Allgemein - bildende Schulen Davon an Schulen des zweiten Bildungs - weges Davon an Berufsbildende Schulen Insgesamt © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 1 von 8 Anlage 3 zu den Fragen II. 23-25 der Großen Anfrage Drs. 6/6279 Grundschulen Mittelschulen Gymnasien allgemeinbildenden Förderschulen Abendmittel - schulen Abendgym - nasien Kollegs unter 31 2,1 2,3 4,8 0,8 1,1 2,6 - - - - 1,1 31 - 50 48,1 48,1 47,5 44,6 52,6 49,1 44,3 29,5 41,5 53,3 48,3 51 - 60 42,7 42,8 39,7 47,8 41,0 41,6 46,8 56,8 49,2 40,2 41,5 61 und älter 7,1 6,8 8,0 6,8 5,4 6,7 9,0 13,6 9,2 6,5 9,1 Anteil in den Altersspannen (in %) Anteil der voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Schuljahr 2010/11 nach Altersspannen und Schularten (in Prozent) Altersspanne in Jahren Insgesamt Allgemein - bildende Schulen Davon an Schulen des zweiten Bildungs - weges Davon an Berufsbildende Schulen © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 2 von 8 Anlage 3 zu den Fragen II. 23-25 der Großen Anfrage Drs. 6/6279 Grundschulen Oberschulen Gymnasien allgemeinbildenden Förderschulen Abendober - schulen Abendgym - nasien Kollegs 23 5 4 4 - - - - - - - 1 24 7 7 7 - - - - - - - - 25 53 47 33 6 7 1 - - - - 6 26 128 124 72 21 24 7 - - - - 4 27 208 202 95 56 36 15 - - - - 6 28 295 281 109 79 68 25 1 - - 1 13 29 312 295 122 70 66 37 - - - - 17 30 370 344 121 117 73 33 - - - - 26 31 358 332 112 105 63 52 - - - - 26 32 350 332 111 106 76 39 1 - - 1 17 33 365 337 127 93 75 42 - - - - 28 34 303 274 118 64 52 40 - - - - 29 35 306 269 116 56 55 42 1 - 1 - 36 36 319 270 111 52 48 59 - - - - 49 37 300 237 82 44 50 61 - - - - 63 38 315 250 86 50 62 52 - - - - 65 39 262 196 64 32 46 54 1 - - 1 65 40 235 189 57 33 46 53 3 - - 3 43 41 220 181 55 32 68 26 1 - 1 - 38 42 260 192 73 38 56 25 - - - - 68 43 365 279 107 70 68 34 3 - - 3 83 44 535 400 139 90 122 49 2 - 1 1 133 45 675 533 185 116 168 64 2 - - 2 140 46 832 716 309 146 188 73 5 - 2 3 111 47 990 842 324 206 214 98 5 - - 5 143 48 1 125 967 349 263 261 94 5 1 1 3 153 49 1 333 1 161 337 340 355 129 13 2 3 8 159 50 1 364 1 186 339 378 338 131 9 3 2 4 169 51 1 440 1 261 339 403 385 134 6 2 2 2 173 52 1 542 1 359 356 461 413 129 7 2 1 4 176 53 1 473 1 301 330 430 379 162 7 1 3 3 165 54 1 480 1 293 371 417 362 143 9 4 4 1 178 55 1 392 1 215 271 446 361 137 9 - 5 4 168 56 1 296 1 129 235 423 348 123 8 1 4 3 159 57 1 272 1 071 210 379 321 161 13 2 5 6 188 58 1 188 995 218 343 318 116 9 4 2 3 184 59 1 336 1 152 306 400 308 138 12 2 4 6 172 60 1 384 1 187 344 411 297 135 14 2 6 6 183 61 1 331 1 143 320 395 304 124 5 1 2 2 183 62 1 217 1 027 303 367 270 87 7 5 1 1 183 63 766 642 222 201 145 74 5 2 1 2 119 64 266 196 68 55 47 26 - - - - 70 65 125 98 31 24 28 15 - - - - 27 66 9 7 5 1 1 - - - - - 2 67 8 7 4 1 - 2 - - - - 1 68 - - - - - - - - - - - 69 - - - - - - - - - - - 70 1 1 - 1 - - - - - - - Insgesamt 29 716 25 531 7 697 7 821 6 972 3 041 163 34 51 78 4 022 Altersdurch- schnitt: 50,7 50,5 49,1 51,7 51,1 49,9 53,6 56,1 54,5 51,8 51,3 Berufsbildende Schulen Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und berufsbildende Schulen im Freistaat Sachsen im Schuljahr 2015/16 nach Alter und Schularten Alters von … bis unter ... Jahren Insgesamt Allgemein - bildende Schulen Davon an Schulen des zweiten Bildungs - weges Davon an © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 1 von 8 Anlage 3 zu den Fragen II. 23-25 der Großen Anfrage Drs. 6/6279 Grundschulen Mittelschulen Gymnasien allgemeinbildenden Förderschulen Abendmittel - schulen Abendgym - nasien Kollegs unter 31 4,6 5,1 7,3 4,5 3,9 3,9 0,6 - - 1,3 1,8 31 - 50 36,4 35,8 41,6 29,6 34,6 40,0 31,3 17,6 21,6 43,6 40,2 51 - 60 46,4 46,9 38,7 52,6 50,1 45,3 57,7 58,8 70,6 48,7 43,4 61 und älter 12,5 12,2 12,4 13,4 11,4 10,8 10,4 23,5 7,8 6,4 14,5 Anteil in den Altersspannen (in %) Anteil der voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Schuljahr 2015/16 nach Altersspannen und Schularten (in Prozent) Altersspanne in Jahren Insgesamt Allgemein - bildende Schulen Davon an Schulen des zweiten Bildungs - weges Davon an Berufsbildende Schulen © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 2 von 8 Anlage 4 zu Frage II 26 der Großen Anfrage Drs. 6/7279 Absolventen Lehramt an sächsischen Hochschulen nach Abschluss 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Universität Leipzig LA Bachelor (soweit keine Differenzierung möglich) - - - - - - - - - 192 288 357 394 456 401 208 LA Grundschulen 18 18 21 32 38 61 60 52 86 64 43 23 5 1 1 1 LA Gymnasien 144 75 151 140 154 160 171 227 296 346 317 306 167 74 23 15 LA Master (soweit keine Differenzierung möglich) - - - - - - - - - - - - - - - 2 LA Master Grundschulen - - - - - - - - - - - 13 84 155 104 93 LA Master Gymnasien - - - - - - - - - - - 58 116 187 204 279 LA Master Mittelstufe/Sekundarstufe I - - - - - - - - - - - 3 9 19 15 23 LA Master Sonderschulen/Förderschulen - - - - - - - - - - - 31 60 84 85 62 LA Mittelstufe/Sekundarstufe I 24 62 26 31 28 29 25 37 36 52 57 38 25 9 6 5 LA Sonderschulen/Förderschulen 88 188 78 79 157 70 78 199 145 136 160 176 46 52 16 48 Technische Universität Dresden LA Bachelor (soweit keine Differenzierung möglich) - - - - - - - - - - 190 208 195 238 193 137 LA Bachelor berufliche Schulen - - - - - - - - - - 47 56 77 81 74 70 LA berufliche Schulen 12 27 22 44 34 35 48 60 80 121 96 92 86 39 11 3 LA Grundschulen 30 22 25 69 50 62 83 83 98 86 117 99 34 14 6 3 LA Gymnasien 134 127 125 173 164 192 184 190 251 275 263 313 308 163 95 26 LA Master berufliche Schulen - - - - - - - - - - - - 8 38 57 74 LA Master Gymnasien - - - - - - - - - - - - 59 119 159 167 LA Mittelstufe/Sekundarstufe I 36 110 76 37 71 111 51 21 50 127 68 66 34 30 9 4 Technische Universität Chemnitz LA berufliche Schulen 12 31 14 22 12 8 2 - 1 - - - - - - - LA Grundschulen 13 8 1 - 1 - - - - - - - - - - - LA Gymnasien 59 11 37 58 52 28 13 1 1 - - - - - - - LA Mittelstufe/Sekundarstufe I 60 115 49 84 16 23 25 18 19 - - - - - - - Hochschule für Musik und Theater LA Bachelor (soweit keine Differenzierung möglich) - - - - - - - - - - 14 21 12 21 20 20 Leipzig LA Bachelor Gymnasien - - - - - - - - - - - - - - 1 2 LA Gymnasien 4 1 - 6 11 9 11 13 20 20 11 10 6 1 2 - LA Master Grundschulen - - - - - - - - - - - - - - - 4 LA Master Gymnasien - - - - - - - - - - - - 4 19 20 8 LA Master Mittelstufe/Sekundarstufe I - - - - - - - - - - - - - - - 1 LA Master Sonderschulen/Förderschulen - - - - - - - - - - - - - - 1 2 Hochschule für Musik Dresden LA Bachelor (soweit keine Differenzierung möglich) - - - - - - - - - - 1 11 6 10 10 8 LA Grundschulen 1 1 1 - 7 3 2 - 3 1 9 - - - - 1 LA Gymnasien 7 4 1 15 3 11 5 7 16 2 8 7 9 1 - 1 LA Master (soweit keine Differenzierung möglich) - - - - - - - - - - - - - 2 4 9 LA Mittelstufe/Sekundarstufe I - 1 - - - - - - 1 - - - - - - - Insgesamt 642 801 627 790 798 802 758 908 1 103 1 422 1 689 1 888 1 744 1 813 1 517 1 276 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Hochschule Abschluss Prüfungsjahr Seite 1 von 1 Anlage 5 zu Frage II 27 der Großen Anfrage Drs. 6/6279 Anlage 5 zu Frage II 27 der Großen Anfrage Drs. 6/6279 Anlage 5 zu Frage II 27 der Großen Anfrage Drs. 6/6279 Seite 1 von 1 Anlage 6 zu Frage II 35 der Großen Anlage Drs. 6/6279 Anlage 7 zur Frage II. 36 der Großen Anfrage Drs. 6/6279 Ausfallzeiten der Lehrkräfte im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsmimisteriums für Kultus wegen eigener Krankheit, Kur und Krankheit von Kindern Kalenderjahr Tage pro Person in % 1) 2001 12,6 5,1 2002 11,5 4,8 2003 11,3 4,6 2004 10,8 4,3 2005 11,3 4,5 2006 10,4 4,2 2007 10,9 4,4 2008 11,2 4,5 2009 12,8 5,1 2010 12,5 4,9 2011 12,5 5,0 2012 13,1 5,2 2013 13,5 5,4 2014 13,8 5,5 2015 15,2 6,0 1) Ausfalltage in Prozent = (Ausfalltage pro Beschäftigter * 100) / Anzahl der Arbeitstage Quelle: Meldungen der SBA Seite 1 von 1 Anlage 8 zu Frage III 3 der Großen Anfrage Drs. 6/6279 410.150 419.300 425.250 429.700 433.950 437.100 439.750 441.750 443.050 443.550 443.350 442.350 440.850 402.500 407.900 412.000 415.800 419.600 422.700 425.500 427.600 429.000 429.200 428.600 427.300 425.100 416.200 429.100 436.900 442.000 446.700 449.900 452.400 454.300 455.500 456.300 456.500 455.800 455.000 380000 390000 400000 410000 420000 430000 440000 450000 460000 470000 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 2023/2024 2024/2025 2025/2026 2026/2027 2027/2028 2028/2029 2029/2030 Gesamtschülerzahl ‐ Arbeitsgrundlage SMK neue Schülerzahlprognose StLa ‐ (untere Variante) ‐ gerundet neue Schülerzahlprognose StLa ‐ (obere Variante) ‐ gerundet Gesamtschülerzahlentwicklung zur Lehrerbedarfsberechnung - öffentliche Schulen (Basis: Statistisches Landesamt; Schulstatistik 2015/16 und 6. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung [RBV]) Statistsisches Landesamt Variante 1 (obere Variante) und 2 (untere Variante) sowie Arbeitsgrundlage SMK Anlage 9 zu den Fragen III 7 - 8 der Großen Anfrage Drs. 6/6279 2 7 8 3 0 8 2 9 1 2 8 1 1 9 3 2 2 6 2 3 0 3 0 7 3 0 9 3 2 5 3 5 4 3 2 8 3 2 6 3 3 0 3 3 2 3 8 4 3 6 7 3 6 7 3 2 9 4 0 0 4 0 0 4 1 1 3 9 6 4 2 6 4 3 2 3 7 0 3 5 2 3 1 3 2 7 3 2 8 2 2 9 6 2 9 6 3 1 6 3 3 5 3 5 2 3 8 1 3 3 0 3 9 4 4 1 1 3 6 7 3 6 6 3 2 5 1 1 3 1 5 8 1 5 2 1 5 8 1 5 7 1 6 5 1 6 8 1 5 2 1 7 3 1 7 0 1 6 6 1 7 1 1 5 0 1 4 2 1 7 6 1 6 9 1 5 3 1 6 5 1 9 3 1 7 0 1 5 4 1 7 6 1 5 0 1 6 8 1 6 2 1 7 6 1 6 5 1 3 4 1.172 1.301 1.258 1.267 1.189 1.296 1.304 1.426 1.359 1.483 1.526 1.412 1.358 1.245 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 2023/2024 2024/2025 2025/2026 2026/2027 2027/2028 2028/2029 2029/2030 Prognose der Abgänge - gesamt und nach Schularten (Angaben in VZÄ) GS OS GYM FS BS gesamt Zuleitung LT_Schlusszeichnung Stm Anlage 1 zu Frage I 17 Anlage 2 zu Frage I 18 Anlage 3 zu den Fragen II 23-25.xlsx Anlage 4 zu Frage II 26-2 Anlage 5 zu Frage II 27 Anlage 6 zu Frage II 35 Anlage 7 zur Frage II 36 Anlage 8 zu Frage III 3 Anlage 9 zu den Fragen III 7-8 2016-11-09T13:15:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes